Wir haben in einem gemieteten Einfamilienhaus eine neue Heizanlage, also einen neuen Kessel und Brenner bekommen, da der alte nicht mehr der Norm entsprach. Nun wurde eine erste Wartung durchgeführt von einer Fachfirma. Die Kosten sollen wir als Mieter nun tragen, wir haben das aber früher nie tun müssen. Im Vertrag steht: Die Betriebskosten für vom Mieter selbst und auf eigene Kosten betriebene Heizungs- und Warmwasser Bereitungsanlagen trägt der Mieter. Aber wir haben doch keine Heizung auf eigene Kosten installiert. Wie ist das zu verstehen?

Wartungen dürfen umgelegt werden, Reparaturen nicht. Ihr könntet allerdings nachhaken, um was für einen Wartungsvertrag es sich genau handelt. Ein Vollwartungsvertrag beinhaltet immer auch die Durchführung von Reparaturen, der Betrag kann dann gekürzt werden.

Wartungskosten gehören zu den notwendigen Betriebskosten der Heizung und sind umlagefähig, müssen somit von den Mietern bezahlt werden.
Typischerweise gehört die Wartung zu den umlagefähigen Nebenkosten der Heizung dazu und wird den Heizkosten direkt zugeordnet. Die Wartung dient schließlich der Sicherheit der Bewohner/Nutzer.
Ist denn die alte Anlage auch regelmäßig gewartet worden?
Die Kosten für die Wartung der Heizung kann der Vermieter auf die Mieter umlegen. Meist erfolgt dies indirekt über die Nebenkostenabrechnung (was vielleicht bisher bei euch der Fall ist).
Ein ähnlicher Fall wurde hier diskutiert. http://www.gutefrage.net/frage/schornsteinfeger

Lies richtig:
Im Vertrag steht: Die Betriebskosten für vom Mieter selbst und auf eigene Kosten betriebene Heizungs- und Warmwasser Bereitungsanlagen trägt der Mieter.
Da steht doch ganz klar die Betriebskosten von Installation ist da nirgends die Rede und ihr betriebt doch die Heizung.
Mag ja sein, dass die alte Heizung nicht gewartet wurde und die neue jetzt jährlich gewartet werden muss.
Die Kosten für Wartung zahlt der Mieter, die Kosten für Reparatur der Eigentümer. Oder musstet ihr die neue Heizung bezahlen?