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Wer zahlt die Fahrten beim Umgangsrecht??

gefragt von EngelsherzEngelsherz am 04.03.2009 um 9:19 Uhr

Also,mein freund ist geschieden.Sein Sohn (13 Jahre und schwerbehindert)lebt bei uns.Seine Tochter(9) bei der Ex.mein freund zahlt Unterhalt für die Tochter,seine Ex aber nix für den Sohn.Die besuchsregelung ist so das 2mal im Monat die Tochter bei uns ist,und der Junge 2mal im Monat bei Ihr.Mein freund fährt zur zeit alle touren auch die für den jungen.Dabei verfährt er im monat 250 euro.Nun wollten wir das seine ex zumindestens die Fahrten bezahlt wenn der Junge zu ihr kommt weil wir das auf dauer nicht mehr finanzieren können.Nun meint sie wir wären verpflichtet ihn ihr zu bringen.Weiss einer hier ob das stimmt???


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anonym
beantwortet von anjanni am 4. März 2009 09:20
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Der, der das Umgangsrecht hat, bei dem das Kind nicht wohnt - der muß das bezahlen.

Im übrigen muß die Ex natürlich auch für den Sohn zahlen - sofern sie dazu in der Lage wäre.

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 4. März 2009 09:24

Dachten wir auch...aber sie bekommt hartz und kann angeblich nicht zahlen.der anwalt meines freundes meinte sie bräuchte nicht zahlen.Ich bin auch der meinung das sie für den transport ihres sohnes für ihren umgang aufkommen soll.mein freund geht wegen der fahrerei bankrott das kann es doch nicht sein!

Kommentar von anjanni am 4. März 2009 09:29

Nun, wenn sie HartzIV bekommt, hat sie nicht genug, um Unterhalt zu zahlen. Das kannst Du auch der Düsseldorfer Tabelle entnehmen. So ist es wohl.

Für den Umgang müßte sie dennoch aufkommen. Aber auch das wird ihr wohl eher schwer fallen.

Sicherlich ist es aber für den Sohn auch wichtig, mit der Mutter Kontakt zu behalten. Und da würde ich dann doch eher in den sauren Apfel beißen... Vielleicht könnte sie wenigstens eine Art Anerkennungsbeitrag leisten? Denn eine "Verpflichtung" von Seiten Deines Freundes, den Jungen zu bringen, gibt es auf keinen Fall - höchstens eine moralische.

Alternativ könnte auch sie kommen und den Jungen holen. Je nachdem, wie weit sie wohnt, kann sie ja ein Fahrrad nehmen - das kostet nichts extra.

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 4. März 2009 09:32

wir haben ja auch immer gefahren ..wegen dem jungen..aber finanziell kriegen wir das nicht mehr gebacken...sie will nix dazu tun sondern sagt ganz klar das sie dann eben auf den jungen verzichtet.eiskalt sowas.sie hat das geld weil ihre eltern ihr das geben aber sie verbrät das lieber für klamotten

Kommentar von anjanni am 4. März 2009 09:35

Dann sprecht doch mal mit ihren Eltern, damit die vielleicht für ihren Enkel etwas zu den Fahrtkosten dazutun!

(Und droht ihr vielleicht noch an, sie wegen der Zahlungen von den Eltern bei der Arge zu melden. Das könnte auch Wunder wirken...)

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 4. März 2009 09:37

Das tun sie ja ..sie geben ihr das geld dafür und sie geht anstatt zu tanken lieber shoppen.wir können mit dne eltern nicht reden weil die dicht machen.Ich weiss es von ihr das sie geld fürs fahren von den opa und oma bekommt.

Kommentar von anjanni am 4. März 2009 10:10

Engelsherz, sie wissen wahrscheinlich gar nicht, daß das Geld woanders hin fließt...

Fragt Oma und Opa, ob sie das Geld nicht direkt Euch geben können! Notfalls schreibt einen freundlichen Brief. Oder sprecht mit ihnen über einen "Mittelsmann" (eventuell gemeinsamen Bekannten, anderen Verwandten...).


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sarnowleon
beantwortet von sarnowleon am 4. März 2009 09:21
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der nur das umgangsrecht hat muss sich selber darum kümmern wenn dem jenigen was am Kind liegt.Die Kinder bleiben ja eh immer auf der strecke. traurig aber wahr. mfg

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 4. März 2009 09:26

Doppelter daumen hoch.Zu mir hat sie gesagt wenn sie sich beteiligen soll dann will sie ihn nicht mehr haben.Wir würden ihn ja bringen aber wir können es finanziell wirklich nicht mehr!mein Freund löst schon sparbücher für das tanken auf...das kann es doch nicht sein!

Kommentar von anjanni am 4. März 2009 09:50

Da kann man ja fast nur sagen: holt die Tochter auch zu Euch ...

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 4. März 2009 14:16

die kriegen wir da nicht raus weil sie nicht will.mama verwöhnt sie und lässt ihr absolut alles durch.


Liadan
beantwortet von Liadan am 4. März 2009 09:21
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Nicht richtig. Derjenige, der das Umgangs- aber nicht das Sorgerecht hat, ist theoretisch verpflichtet zu dem betroffenen Kind hin zu fahren. Also denke ich mal, dass die Kosten oder wenigstens ein Teil davon auch ihr zur Last fallen. Fragt mal beim Jugendamt nach.

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 4. März 2009 09:27

sie haben das geteilte sorgerecht.


Engelchen46
beantwortet von Engelchen46 am 4. März 2009 09:28
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Um der Kinder willen, sollte man sich einigen die anfallenden Fahrkosten zu teilen (denke mal, das Gericht wird aus gutem Grund entschieden haben, warum sie kein Unterhalt zahlen muß). Sollte es euch finanziell zu sehr belasten, wenn weiterhin nicht geteilt wird, könnte man das Besuchsrecht abändern, eben das man die Kosten teilt, oder aber auch, dass die Kindesmutter, will sie ihr Kind sehen, zu ihrem Kind fahren muß, notfalls inkl. Pension. Informiert euch beim Amt für Familie über eure Rechte...es gibt mehrere Wege, aber alles sollte rechtens sein.

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 4. März 2009 09:34

die familienhelferin die ihr helfen soll gibt uns auch recht aber die kann ja auch nicht viel tun als ihr zureden.lieber geht sie shoppen als sich um den jungen zu kümmern....das hat sie auch klipp und klar gesagt.

Kommentar von Df4635c9c7e3bbcceda4b471af2ad9cbsmallEngelchen46 am 4. März 2009 09:46

Ich würde nicht erwarten das eine Familienhelferin euch helfen könnte. Aber wenn schon eine solche bei der Ex ist, ist es doch für euch noch einfacher, irgendeine Regelung übers Jugenamt oder Familiengericht zu bekommen.

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 4. März 2009 14:23

Auch wenn man es nicht glauben mag,sie ist von bauarbeitern die am haus von ihr gearbeitet haben beim jugendamt angezeigt worden das sie die kleine misshandelt.und ob mans nun glaubt oder nicht,der sache ist NIEMAND nachgegangen.Wir haben dort wiederholt vorgesprochen..passiert ist NICHTS.Das Kind kommt ständig völlig verlaust hier an.Auch das haben wir gemeldet,passiert ist NIX

Kommentar von Df4635c9c7e3bbcceda4b471af2ad9cbsmallEngelchen46 am 4. März 2009 21:24

Na klasse...wie war das mit den Jugendämtern vor kurzem in den Medien? Und gestern auch erst wieder (oder heute?) wo die Tante vom Jugendamt verdonnert wurde an das jetzt 7jährige Mädchen 2000 € zu zahlen..ob ihr das die verlorenen, geschundenen Jahre wieder bringt? Ich würde mal zu einem Familienrecht-Anwalt gehen und dem die Situation schildern. Vielleicht kommt ihr so weiter. Letzter Ausweg, wenn für euch machbar, wäre das alleinige Sorgerecht und Umgangsrecht zu beantragen. Dann sorgt ihr halt für das Kind und es wird ihm dann besser gehen. Auch solltet ihr Foto´s machen (blaue Flecken, dreckige Kleidung, Läuse/oder mit dem Läusekopp mal zum Doc), die kann der Anwalt bestimmt gut gebrauchen.


Orchidee1
beantwortet von Orchidee1 am 4. März 2009 09:31
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Wenn jeder ein Kind betreut, wieso muss dann noch Unterhalt gezahlt werden? Das würde ich mal prüfen lassen.

Wenn sie ihn sehen will, dann soll sie kommen und zwar auf ihre Kosten.


Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 4. März 2009 09:35

ich denke auch das jeder für das kind aufkommt das bei ihm lebt und nicht noch für das andere.


blauangel04
beantwortet von blauangel04 am 4. März 2009 09:45
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Finde es schade das ich Ansprüche für Fahrtkosten stellt, es sind doch schließlich eure Kinder bzw. deines Freundes und dessen Ex

Kommentar von anjanni am 4. März 2009 09:52

Na - lies Dir mal erst alles durch, bevor Du das so formulierst...


anonym
beantwortet von Moritz111 am 4. März 2009 10:10
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Ihr solltet wirklich mal mit dem Jugendamt sprechen. Was die Mutter da für Aussagen macht kann ja wohl nicht dem Wohle der Kinder dienen. Wer weiss was sie macht, wenn der Sohn bei ihr ist. Sie MUSS für seine Fahrkosten aufkommen.Und ausserdem gibt es Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt, wenn man nicht selber zahlen kann. Ansonsten kann es nicht sein, dass ihr für die Tochter zahlt, aber nichts für den Jungen bekommt. Viel Glück.


nero070
beantwortet von nero070 am 4. März 2009 15:43
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Bei der genannten Summe von 250 Euro scheint die Entfernung zwischen KM und KV ja etwas größer zu sein. Hier wäre zu berücksichtigen wer die Entfernung geschaffen hat. Hat die KM die Entfernung geschaffen, können die Kosten, welche dem KV dafür anfallen, einkommensmindernt angerechnet werden. Das würde sich auf die Berechnung des KU für das Kind bei der Km auswirken.

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 4. März 2009 18:55

die kindesmutter ist weg gezogen wo macht man diese kosten geltend??

Kommentar von 295763bf742f1c1b0a7328db4d07e122smallnero070 am 5. März 2009 08:20

Bei der berechnung des KU für das bei der KM lebende Kind. Wird eine neue Berechnung durchgeführt, evtl. vom JA, gibt man an dass durch die Besuche im Monat der Betrag XX anfällt. Das sollte dann vom monatl. EK abgezogen werden. Evtl. kommt der KV dann eine Einkommensstufe tiefer und muss weniger KU zahlen. Das wären dann aber vermutlich auch nur ca. 16 Euro im Monat.


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