Hallo zusammen! Seit gut 12 Monaten nehme ich einen Anwalt in Anspruch, da ich wegen Erbschaftssteuern Ärger mit dem Finanzamt habe. Als ich das erste mal meinen Anwalt aufsuchte, war ich noch arbeitslos und stellte demnach einen Antrag auf Anwaltskostenbeihilfe.(Rechtsberatung). Mein Anwalt ist immernoch aktiv und es geht vermutlich vors Gericht. Ich bin nun nicht mehr arbeitslos. Verdiene 1000 Euro netto. Meine Frage an Euch: Muss ich nun auch meinen Anwalt bezahlen? Ich habe noch keine Rechnung o.Ä. erhalten. Was denkt Ihr? Bitte um Euren Rat! Vielen Dank.
Die Anwaltskosten werden vom Prozeßunterlegendem gezahlt. Bei Prozeßgewinn also vom Staat.

die einfachste Lösung wäre doch die, wen du den Anwalt fragen würdest, nicht du am Schluß einen Schreck fürs Leben bekommst...
zwischen recht haben und Recht bekommen liegt gerade in Deutschland eine sehr weite Kluft
Diese Frage darfst Du am besten dem Anwalt stellen. Normalerweise zahlt in Zivilverfahren erstmal jede Partei für sich. Je nach Urteilsspruch zahlt:
im Gewinnfall - der Verlierer i.d.R. auch die Kosten der Siegpartei;
beim gemiscten Urteil können die Kosten entweder in einen Topf geschmissen und umgekehrt proportional zu Urteil geteilt werden, proportional geteilt werden oder es bleibt jeder auf seinen Kosten sitzen. Die Richter nehmen oft bei der Kostenentscheidung Rücksicht auf die Vermögensverhältnisse der Parteien.
Solltest Du verlieren oder eigene Kosten tragen müssen, müßte die Beihilfe für die eigenen Kosten reichen. Allerdings sind diese gedeckelt und so mancher Anwalt will mehr und betrachtet die Beihilfe nur als eine Art Grundhoorar und verlangt bei Erfolg gerne mehr. Seit dieses Jahr ist dies auch legal.

vielleicht wird dir prozesskostenhilfe genehmigt. kannst den antrag bei deinem anwalt stellen und wenn die chancen für dich gut stehen, dass du die verhandlung gewinnst, brauchst du nichts mehr zu zahlen
So ganz kann ich mich Gertrude nicht anschließen. Normalerweise zahlt bei Erbstreitigkeiten jede Partei seine Anwaltskosten selbst. Ich weiß jetzt leider nicht ob das auch für Streitigkeiten mit dem Finanzamt gilt, dies kann Dir aber Dein Anwalt beantworten.Bei Prozesskostenhilfe, die Du oder Dein Anwalt bei Gericht beantragen mußt, prüft das Gericht zum einen die Aussicht auf Erfolg, zum anderen Deine wirtschaftlichen Verhältnisse. Solltest Du verlieren und Dir die Gerichts- und Anwaltskosten auferlegt werden, können Deine Einkommensverhältnisse 4 Jahre lang geprüft werden. Wenn das Gericht feststellt, daß Du nun in der Lage bist diese Kosten zu zahlen, können verlangen, daß Du die PKH zurückzahlst. Notfalls auch in Raten.
Angela2305 am 21. Mai 2008 11:36 So denke ich auch, dass es richtig ist. Auch wenn Du Prozesskostenhilfe bekommst, musst Du mtl. einen Betrag, je nach Deinem Einkommen, abbezahlen.