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Wer zahlt die Abschleppkosten wenn verkehrswidrig auf einem Stellplatz geparkt wurde?

gefragt von klaus123 am 21.05.2007 um 14:02 Uhr

Mein Vater hat einen Stellplatz hinter dem Haus, dort parken ständig irgendwelche anderen Leute. Muss er womöglich die Abschleppkosten selber zahlen, wenn er einen fremden PKW, der auf seinem Stellplatz parkt, abschleppen lässt, habe mal so etwas gehört.


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miccy
beantwortet von miccy am 21. Mai 2007 14:03
13x
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Er muß zumindest erstmal in Vorkasse gehen und die Kosten dann zurück klagen!

Kommentar von 622a0a9071a62222d3609db9c8991a7fsmallsoust am 21. Mai 2007 15:50

Kenne einen Kinderarzt, der aus diesem Grund keinen mehr von seinen Praxisparkplätzen abschleppen lässt. Er sagt, die Kosten kriegt man nie wieder rein.


gri1su
beantwortet von gri1su am 21. Mai 2007 14:04
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wenn das ein Privatgrundstück ist, muss der Anforderer (also in diesem Fall der Vater) die Kosten tragen.


netztoury
beantwortet von netztoury am 21. Mai 2007 14:04
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Wenn es sich um Privatgrund handelt - und so lese ich diese Frage - dann bezahlt grundsätzlich der, der den Abschleppdienst bestellt hat (Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch).

Dein Vater kann dann auf dem Zivilrechtsweg (= Amtsgericht) die Kosten einklagen, wenn der 'Falschparker' nicht vorab an Deinen Vater bezahlt.


ETEAM
beantwortet von ETEAM am 21. Mai 2007 14:06
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Das habe ich so auch schon gehört...


anonym
beantwortet von puppa am 21. Mai 2007 17:59
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Wenn der Parkplatz privat ist, hilft eine Absperrung am Stellplatz (Kette o.ä.).

Die Kette kann man auch verschließen, wenn jemand unberechtigt auf dem Stellplatz steht. Mit einem Zettel mit Rufnummer versehen, muss der "Eingeschlossene" dann peinlich nachfragen, wenn er wieder wegfahren will. :-)


Kommentar von 0d4550e9ca310f36c442f19c90c63308smallHunley am 25. Mai 2007 13:54

Da muß man aber aufpassen, Einparken und Einschließen kann sehr schnell als Nötigung ausgelegt werden. Ist zwar nicht gerechtfertigt, aber das Recht sieht es so.


komaberl18m
beantwortet von komaberl18m am 22. Mai 2007 09:43
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Sehr schön fand ich persönlich mal diese Idee: "Ein geplagter Stellplatzinhaber war es leid, ständig anderen Leuten seinen teuer bezahlten Platz zu überlassen. Er brachte sich aus diesem Grund einen alten Holzzaun von der Arbeit mit und montierte diesen fest um den Stellplatz. Als der Falschparker widerkam, traute er seinen Augen nicht! Sein Auto war umzäunt und er kam nicht weg. An seinem Auto hing ein Zettel mit den Worten. Sollte der Zaun beschädigt sein, habe ich Ihr Kennzeichen. Sie können gerne in Hausnr. XX klingeln, sich bei mir entschuldigen und mir eine halbe Stellplatzmiete in Höhe von XX EUR bezahlen. Vorher werde ich meine Absicht, einen Sonnenplatz einzurichten, nicht aufgeben. Da es sich um Privatgrund handelt: Rufen Sie nicht die Polizei, denn die hilft Ihnen genausowenig wie mir." Vive la resistance!


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