Wer zahlt den Kredit nach Trennung?

7 Antworten

Streng genommen muss Dein Mann (wenn Ihr den Kredit beide unterschrieben habt) Dir die Hälfte der monatlichen raten erstatten. Auf der anderen Seite ist es aber so: Du bewohnst ja (mit den Kindern) derzeit nicht nur "Deine" Haushälfte, sondern das gesamte Haus. So gesehen also auch die Hälfte Deines Mannes. Dafür musst Du natürlich auch was zahlen. Dein Mann kann also von Dir eine Miete für das halbe haus verlangen. Statt dass Du nun einerseits von ihm die halbe Rate ersetzt verlangst und andererseits an ihn die halbe Miete wieder zurück zahlst, kann man es auch dabei belassen, dass Du die gesamte Rate allein zahlst. Du musst ihn allerdings nicht wieder einziehen lassen, auch wenn es sein Haus ist. Denn er ist nun mal freiwillig ausgezogen und hat Dir die Hausnutzung überlassen. Einen Vermieter muss man schließlich auch nicht in die Wohnung aufnehmen, obwohl sie ihm gehört. Auf der anderen Seite muss Dein Mann den jetzigen Zustand auch nicht für alle Zeiten hinnehmen. Er kann verlangen, dass Du ihm die Haushälfte abkaufst oder dass das Haus in Gänze an einen Dritten verkauft wird.

Wenn ihr den Kredit gemeinsam aufgenommen habt, dann müßt ihr auch gemeinsam zahlen.

Er wird Dir gesichert nicht den Kredit fürs Haus zahlen müssen.

Du wirst Trennungsunterhalt erhalten, nach der Scheidung ist er aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr zu Ehegattenunterhalt verpflichtet.

Wenn er einmal ausgezogen ist, darf er nicht mehr so einfach einziehen.

Es wird vermutlich darauf hinauslaufen, dass das Haus verkauft wird.

Man muß den Kredit und das Eigentum auseinanderhalten.

Wenn Ihr beide den Kredit unterschrieben habt, haftet Ihr als Gesamtschuldner - die Bank kann sich denjenigen aussuchen, von wem sie die Raten haben möchte (wird nicht mehr bezahlt versucht sie zunächst die Raten von demjenigen zu holen, der solventer ist) - Du hast grundsätzlich  einen zivilrechtlichen Anspruch, daß Dein Mann 50% der Rate übernimmt; diesen Anspruch müsstest Du im Ernstfall gerichtlich durchsetzen.

Solange Dein Mann im Gundbuch eingetragen ist, bleibt er auch Miteigentümer - sollten die Raten nicht mehr bezahlt werden droht im späteren Verfahren die Zwangsvollstreckung...

Es sollte ein Anwalt hinzugezogen werden, damit Dein Mann sich an den Raten beteiligt oder das Eigentum aufgibt - die Aufgabe des Miteigentums dürfte aber nur gegen Ausgleichszahlung gehen.

Grundsätzlich hat er natürlich weiterhin auch ein Wohnrecht im gemeinsamen Eigentum.

Das Haus und der Kredit haben an sich nichts miteinander zu tun.

  • Dass ihr beide im Grundbuch steht bedeutet lediglich, dass ihr beide darin wohnen könnt und über alle Belange (Instandhaltung, Verkauf, Vermietung) entscheiden dürft.
  • Der Kredit muss - unabhängig, was davon angeschafft wurde - von allen Kreditnehmern zurückgezahlt werden, also ggf. auch von einem der Kreditnehmer ganz allein, wenn der/die andere(n) nicht zahlen/ zahlen können....

Wenn der Mann ausgezogen ist, so ist er für die Kinder unterhaltspflichtig.

Sollte er darüber hinaus noch "leistungsfähig" sein, also nach Abzug/ Anrechnung der Kindesunterhalte noch mehr als 1200 Euro von seinem Einkommen übrig haben, müsste er ggf. auch dir noch "Trennungsunterhalt" bis zur Scheidung zahlen.

  • Bleibst du mit den Kindern im Haus wohnen, so wird euch bei der Unterhaltsberechnung ein "Wohnvorteil" angerechnet, der Unterhalt vom Mann würde dadurch geringer ausfallen (da ja vom Unterhalt u.a. die Wohnkosten finanziert werden müssen).
  • Zahlst du hingegen allein einen Kredit zurück, der von euch beiden aufgenommen wurde, wird das beim Unterhalt ebenfalls berücksichtigt.

Wird der Kredit nicht zurückgezahlt wie mit der Bank vereinbart, wird diese ggf. auf das Haus zurückgreifen...

"Nachehelicher Unterhalt", nach der Scheidung, wird nur noch in Ausnahmefällen zugesprochen. (Das wäre z. B. der Fall, wenn eines der Kinder dann noch jünger als drei Jahre ist). In der Regel wird davon ausgegangen, dass ab Scheidung jeder Ex-Ehepartner allein für seinen Lebensunterhalt sorgt. 

Du müsstest dann also vermutlich Vollzeit arbeiten. 

  • Möglicherweise könntet ihr mit der Bank dann eine Regelung finden, den Kredit auf dich allein übertragen zu lassen und den Mann aus dem Grundbuch austragen zu lassen.
  • (Ist das keine Option, solltet ihr das Haus verkaufen und den Kredit ablösen, bevor es von seiten der Bank zu einer "Zwangsversteigerung" käme....)

Ganz so ronatisch geht es nicht zu.
Wird der Kredit nicht bedient, wird sich die Bank schadlos halten, vermittels Zwangsversteigerung.

Im Zuge der Scheidung wird das Vermögen geteilt, so auch die Schulden.
Respektive mutiert das Haus zum verwertbaren Vermögen.

Deine Emotionen (der Kinder wegen...) haben keinen rechtlichen Bestand.
Für die Kinder gilt Unterhaltsrecht, nicht Vermögenserhaltung.
Ihr habt die Wahl zwischen Pest oder Cholera.
Haus verkaufen oder Zwangsversteigerung.