Frage von sassypascha 27.12.2012

wer zahlt beschäftigungsverbot

  • Antwort von Kunterbunt23 27.12.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Jeder Arbeitgeber zahlt an die Krankenkasse nicht nur SV-Beiträge sondern auch sogenannte Umlagen (die Dir nicht vom Brutto abgezogen werden): Die U1 und die U2. Die U1 ist für Arbeitsunfähigkeitszeiten in den ersten 6 Wochen und die U2 ist für Beschäftigungsverbote. Wenn dann eine seiner Arbeitnehmerinnen wegen Beschäftigungsverbot ausfällt, zahlt er zwar zu 100% das Arbeitsentgelt weiter, aber dies bekommt er vom 1.Tag an von der Krankenkasse zu 100% zurück, wenn er einen schriftlichen Antrag auf Erstattung bei der Krankenkasse stellt. Dein Arbeitgeber ist also nicht berechtigt, von Dir das Arbeitsentgelt auf irgend eine Art und Weise zurückzuverlangen.

  • Antwort von sassenach4u 28.12.2012

    Ich würde mir den Ausbildungsvertrag genau durchlesen. Ggf. zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gehen und mich beraten lassen. Das klingt nach Erpressung...

  • Antwort von RHWWW 27.12.2012

    Hallo,

    die Aussage von Kunterbunt ist zu 100% korrekt!

    Ggf. kann man hier weitere Infos zum eigenen Verhalten bekommen:

    http://www2.dgb-jugend.de/ausbildung/online-beratung/drazubi

    Gruß

    RHW

  • Antwort von Dea2010 27.12.2012

    Wende dich an die Ausbildungskammer und erfrage dort das korrekte Vorgehen!

    Was der Chef da sagt, klingt ein wenig dubios...

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