wer zahlt beschäftigungsverbot
Hallo ich war 2011 in der Ausbildung schwanger geworden und habe von meinem Chef bzw der Krankenkasse ein beschäftigungsverbot bekommen. In der Ausbildung zur Tiermed. Fachangestellten darf man angeblich nur 30 Tage in der Schule und 30 Tage im Betrieb fehlen (hab darüber noch nichts gefunden) wurde mir von meinem Chef gesagt und von einem Lehrer bestätigt. Ich bin direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gegangen hab aber trotzdem in etwa 100 Tage im Betrieb gefehlt in die Schule bin ich weiter gegangen. Nun hat mich mein Chef vor die Wahl gestellt entweder er lässt mich die Prüfung im Sommer 2013 mitschreiben und ich arbeite anschließend die Tage die ich im Beschäftigungsverbot war nach (d.h. ich arbeite 40 h bekomm aber nur 20 bezahlt) oder er lässt mich erst im Januar die Prüfung mitschreiben, er sagte er hätte schließlich mich auch im Beschäftigungsverbot bezahlen müssen. Meine Frage ist jetzt bekommt er das Geld nicht eigentlich von der Krankenkasse wieder?
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Jeder Arbeitgeber zahlt an die Krankenkasse nicht nur SV-Beiträge sondern auch sogenannte Umlagen (die Dir nicht vom Brutto abgezogen werden): Die U1 und die U2. Die U1 ist für Arbeitsunfähigkeitszeiten in den ersten 6 Wochen und die U2 ist für Beschäftigungsverbote. Wenn dann eine seiner Arbeitnehmerinnen wegen Beschäftigungsverbot ausfällt, zahlt er zwar zu 100% das Arbeitsentgelt weiter, aber dies bekommt er vom 1.Tag an von der Krankenkasse zu 100% zurück, wenn er einen schriftlichen Antrag auf Erstattung bei der Krankenkasse stellt. Dein Arbeitgeber ist also nicht berechtigt, von Dir das Arbeitsentgelt auf irgend eine Art und Weise zurückzuverlangen.
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Ich würde mir den Ausbildungsvertrag genau durchlesen. Ggf. zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gehen und mich beraten lassen. Das klingt nach Erpressung...
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Hallo,
die Aussage von Kunterbunt ist zu 100% korrekt!
Ggf. kann man hier weitere Infos zum eigenen Verhalten bekommen:
http://www2.dgb-jugend.de/ausbildung/online-beratung/drazubi
Gruß
RHW
Kommentar von RHWWWRHWWW 29.12.2012Evtl. sind die Regeln zu den Fehltagen von der Kammer erlassen worden. Diese bestimmt nämlich, wer unter welchen Bedingungen zur Prüfung zugelassen wird. Gibt es auf deren Internetseite eine Prüfungsordnung?
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Wende dich an die Ausbildungskammer und erfrage dort das korrekte Vorgehen!
Was der Chef da sagt, klingt ein wenig dubios...
Kommentar von sassypascha 27.12.2012da habe ich leider kein Glück das habe ich schon gemacht und am nächsten Tag hatte sie bei uns angerufen und ihm gesagt das er mit mir sprechen soll wie wir jetzt verfahren wollen und darauf hin kam dann diese Aussage...
super Dankeschön ihr lieben.... und hat von euch schon mal jemand gehört das man nur 30 Fehltage in Schule + 30 Fehltage in Praxis als TMFA in Thüringen haben darf?
Davon hab ich keine Ahnung, sorry.