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Wer zahlt bei Verlust des Hausschlüssels?

gefragt von hummel27 am 23.08.2008 um 9:04 Uhr

Ich bin Mieter und habe den Hausschlüssel verloren. Mein Vermieter musste nun eine neue Schließanlage installieren lassen und verlangt nun das Geld von mir. Muss ich wirklich die Kosten erstatten oder ist das Aufgabe des Vermieters? Zahlt evt. meine Versicherung den Austausch?

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linuxopa
beantwortet von linuxopa am 23. August 2008 09:06
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Du musst das zahlen, denn du hast den Schlüssel verloren.


Caesar1
beantwortet von Caesar1 am 25. August 2008 23:08
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wenn du eine haftpflichtversicherung hast in der das risiko SCLÜSSELVERLUST eingegliedert ist dann bezahlt diese auch


anonym
beantwortet von Rabenschaf am 24. August 2008 21:35
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Hallo!

Also grundsätzlich bist erstmal du verantwortlich für die entstehenden Kosten. Der Vermieter hat das Recht, sich eine neue Schliessanlage bezahlen zu lassen. In vielen Haftpflichtversicherungen ist der "Schlüsselverlust" schon inbegriffen. Würde dir wirklich raten, dringen mal in den Bedingungen nachzusehen. Es ist auch nicht mehr üblich, dafür einen Aufpreis zu verlangen. Entweder ist es mitversichert oder nicht.

KLar könntest du auch sagen, dass der Schlüssel "Verschollen" ist oder so, aber das Recht auf eine neue Schliessanlage bleibt.

Und wenn man überlegt: Würde man als Vermieter eher ein Schloss erneuern lassen, oder sich lieber die neue Schliessanlage bezahlen lassen?

Lg


anonym
beantwortet von Seegeist am 24. August 2008 11:46
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Die Erstattung der Kosten geht auf Deine Kappe. Wenn Du eine private Haftpflichtversicherung hast, kann es sein, dass Schlüsselverlust mit eingeschlossen ist. Bei vielen Versicherungen muss jedoch für die Schlüsselversicherung ein Aufpreis auf die Prämie bezahlt werden. also überprüfe ganz schnell Deine Unterlagen oder wende Dich an Deinen Versicherungsagenten.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 23. August 2008 11:25
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Hast Du eine Haftpflicht-Versicherung? Oder gib einfach an, dass dieser Schlussel unwiderbringlich verloren ist. Zum Beispiel im Urlaub ganz weit weg. Oder in Buxtehude ins Klo gefallen. Dann brauchst Du keine Schliessanlage, weil es ausgeschlossen ist, dass niemand unbefugt ins Haus kann. Und dann sieh mal nach, ob Du bei der Schlüsselübergabe unterschrieben hast, dass Du die ganze Schliessanlage bezahlst. Meine Vermieterin vollte mal 3500 Euro von mir, aber ich habe unterschrieben, dass ein neuer Schlüssel 98 Euro kostet.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 23. August 2008 09:56
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Na logisch wer den sonst. Hast du den Schlüssel verloren oder der Vermieter. kopfschüttel

Es gibt private Haftpflichtversicherungen, die decken solche Schäden ab.


hanna2908
beantwortet von hanna2908 am 23. August 2008 09:25
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Erstmal selbst zahlen. Wenn du diesen Fall bei deiner Haftpflicht mit Versichert hast (der Tarif heißt: Verlust von Fremden selbstgebutzten Schlüssel bis x Euro) übernimmt die es. Das kannst du in der Police der Haftpflicht nachlesen


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 23. August 2008 09:14
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Das ist doch die normalste Sache der Welt, wer verliert, der bezahlt.

Om wahrsten Sinne des Wortes !


bkanu
beantwortet von bkanu am 23. August 2008 09:12
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Wenn es sich tatsächlich um eine Schließanlage handelt (ein Schlüssel für Wohnung und Haustür) wird es echt teuer. Ich habe in meiner Haftpflichtversicherung auch das versichert.Jedenfalls ist es leider Dein Problem und nicht das Deines Vermieters. Ich hoffe, das Deine Versicherung das beinhaltet


anonym
beantwortet von EinMensch am 23. August 2008 09:11
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Ist mir auch schon mal passiert. Hat meine Versicherung bezahlt.

Kommentar von Bdf71a08a26db27ae0eb65fcab30fbfdsmallYuLy42 am 23. August 2008 09:16

Die Hausrat- oder die Haftpflichtversicherung?

Kommentar von D1c3dbdd2f15a0d6c48531d9c9aea35csmallbkanu am 23. August 2008 09:20

Haftpflicht

Kommentar von 8f6ea4c4895b6ce6266afba0e48f33f8smallHarmoni am 23. August 2008 10:14

Nur wenn der verlust von Schlüsseln dort explizit mitversichert ist !

Kommentar von EinMensch am 23. August 2008 20:56

Haftpflicht


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 23. August 2008 09:11
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Wenn du es selbst verschuldet hat wirst du wohl zahlen müssen. schau hier mal nach.

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Schluessel.htm


danimaus76
beantwortet von danimaus76 am 23. August 2008 09:08
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Hm, also eigentlich bist Du dafür verantwortlich. Ob Deine Versicherung einspringen tut, weiß ich nicht. Aber ich weiß das es extra für solche Fälle Versicherungen gibt, da das ganz schön teuer werden kann so ein Schlüsselverlust. Der Vermieter muss aber nicht dafür aufkommen.


Fotografin
beantwortet von Fotografin am 23. August 2008 09:07
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Du mußt das bezahlen, warum sollte der Vermieter zahlen, wenn Du den Schlüssel verloren hast?


Dummy60
beantwortet von Dummy60 am 23. August 2008 09:07
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Da hast du wohl Pech gehabt und wirst zahlen müssen. Ein Versicherungsfall dürfte das auch nicht sein.


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 23. August 2008 09:06
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Ja. Versuche es über die Versicherung geltend zu machen.


lichtspiel
beantwortet von lichtspiel am 23. August 2008 09:06
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hm, ich hätte einfach selbst ein neues schloss eingesetzt und nix erzählt (glaub das muss man auch nicht)

Kommentar von Simple_avatar6smalllinuxopa am 23. August 2008 09:11

Ach ja? Und wie kommen dann die anderen Hausbewohner ins Haus? Die brauchen dann ja auch alle neue Schlüssel.

Schließanlage ist Schließanlage, und wer seinen Schlüssel verliert, der muss auch den Ersatz der Anlage zahlen.


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