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Wer Zahlt bei mir keine will kosten Übernehmen,,,

gefragt von ibocan19 am 30.03.2009 um 17:04 Uhr

Also Ich bin selbständig ich habe essenpause gemacht und mit fahrad 3,5 km gefahren für essen,nach essen wolte ich mein arbeits platz gehen mit Fahrad dann ist Unfal Pasiert am 16.07.2008 heute 30.03.2009 immer noch arbeitsunfähig. Ich habe Unfallversicherung und ich war bei Berufsgenssenschaft versichert. habe ich meine beiträge alles gezahlt, nun sagt der berufsgenossenschft ab weil für die essenpause so weit fahren war nicht erforderlich, und unfalversicherung sagt, na ja wir müßen warten bis zum 15 monate dann schauen wir es ist wass gebiliebene invialitittät wie viel % ist dann zahlen wir so viel, die frage wer Übernehm die Kosten ich meine seit 8 monate ich liebe von meine sparen ich habe keine anspruch für arbeitloss weil ich immer noch arbeitsunfähhig bin, ich krieg kein geld von hartz 4 weil ich noch nie beim sosialamt war ich. es tut mir leid aber ich scheme mich dafür. nur die Frage WER ZAHLT BEI MIR und WER ÜBERNEHMT DIE GANZE KOSTEN WER WER ::::

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ALLES x 934 WER x 140 ZAHLT x 10

dock69
beantwortet von dock69 am 30. März 2009 17:39
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Man kann sich natürlich auch privat versichern, um in einem solchen Fall Hilfe zu bekommen. Meiner Meinung dürftest Du Anspruch auf Hartz IV haben, wenn Du über kein Vermögen verfügst. Es wäre aber zuerst zu prüfen, ob die Berufsgenossenschaft zur Zahlung verpflichtet ist. Logisch - die wollen eigentlich nie zahlen. Aber ein Unfall auf dem Weg zur Mittagspause ist ein Arbeitsunfall, siehe z.B. das Urteil des Bundesozialgerichts vom 4.9.2007 (Aktenzeichen.: B 2 U 24/06 R). 3,5 km Wegstrecke ist nun nicht wirklich weit, mit dem Fahrrad braucht man vielleicht eine Viertelstunde. Das finde ich nicht unangemessen. Den Standpunkt der Berufsgenossenschaft teile ich nicht. Es steht doch auch nirgendwo festgeschrieben, wie weit man zu Mittagspasue fahren darf!? Die Mittagspause dient doch auch der Erfolung - da kann ein bisschen Bewegung mit dem Fahrrad nicht schaden. In Deinem Fall solltest Du einen Anwalt nehmen - ich denke, Du hättest sicherlich eine Chance, wenn Du die Berufsgenossenschaft auf Zahlung verklagst. Wenn Du Dir das nicht leisten kannst, solltest Du nachfragen, ob für Dich Prozesskostenhilfe in Frage kommt.


MissSunshine20
beantwortet von MissSunshine20 am 30. März 2009 17:05
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Kannst Du das bitte in besserem Deutsch schreiben? Ich versteh kein Wort... Sorry...


100015279
beantwortet von 100015279 am 30. März 2009 17:06
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Also ich würde sagen, deine private Krankenversicherung. Falls Du keine hast: selber zahlen!


anonym
beantwortet von kranichheiner am 31. März 2009 08:49
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es gibt mehrere möglichkeiten. ist in der nähe wirklich noch eine möglichkeit um mittag zu essen, auch spezielll religionsbedingt. wenn ja berufsgenossenschaft raus, wenn nein muss berufsgenossenschaft übernehmen, sofern der chef bescheid wusste und es geduldet hat. um sicher zu geheh einen anwalt für arbeitsrecht fragen. ca 100..E für die auskunft. und bevor h IV arbeitsamt. arbeitslosengeld.


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