Wenn ich an meiner Kasse ein Minus habe, muß ich dafür aufkommen? Oder ist der Arbeitgeber gegen so etwas versichert?

Du schreibst leider nicht, in welcher Branche Du arbeitest. Das ist nämlich unterschiedlich. Ich kann Dir nur die Regelung aus dem Lebensmitteleinzelhandel erzählen. Dort müssen die Kassiererinnen für die Kassendifferenzen nicht aufkommen, die gehen bei den meisten Filialisten in die Inventur. Wenn man täglich 800 bis 2000 Kunden abkassiert, passieren Fehler, dauerhafte 0 Kassen gibt es nicht.
Wenn allerdings eine Kassiererin ständig hohe Differenzen hat, verliert sie ihren Job. (Alles was unter 5€ liegt, wird i.d.R. tolleriert) + Kassen werden überhaupt nicht gerne gesehen, denn ein Kassen+ bedeutet beschissener Kunde, beschissene Kunden kommen nicht wieder.
Die Bankkassierer sind in der Regel versichert (die gibt es nämlich), da geht es ja auch um ganz andere Summen.

Ich arbeite für einen Lebensmitteldiscounter. Kassendiffernenzen werden bei uns "nicht"von den Kassierer/innen ausgeglichen.Bei Stress und Hektik passieren Fehler.Sind ja nur Menschen und keine Maschinen!

Wenn Du allein Zugriff auf Deine abgezählte Kasse hast, dann kann der Arbeitgeber Dich in Regress nehmen. Wenn mehrere Verkäufer die gleiche Kasse benutzen, muss der Arbeitgeber dafür einstehen, da er den Verlust nicht auf einen "Schuldigen" eingrenzen kann.

Leider gibt es nicht für alle Dinge eine Versicherung. Manchmal muss man für seine Fehler auch selbst geradestehen. So auch in diesem Fall.

Ja, natürlich. Da musst du irgendwo nicht aufgepasst haben.
schurke am 11. Dezember 2007 16:24 So natürlich ist das nicht, lieber Wolfgang. Ist nämlich sehr unterschiedlich.
thehop am 11. Dezember 2007 16:37 tststs ... Einfalt ist doch ganz natürlich, wenn auch unterschiedlich ausgeprägt ...
hexen111 am 11. Dezember 2007 16:40 Oh Wolfgang,dann passieren Dir in Deinem Job keine Fehler??Da bist Du ja ein ganz Toller!
bitmap am 11. Dezember 2007 16:52 @Wolfgang
Sooo simpel läufts dann doch nicht mit der Arbeitnehmerhaftung. Dazu muss man schon mehr wissen als nur, dass eine Kassendifferenz entstanden ist.

vor vielen jahren kannte ich leute mit kassenjobs, die erzählten, dass sie selbst die lücken auffüllen mußten, dass sie aber dafür ein feststehendes sümmchen an mankogeld bekamen, und das sei tariflich so festgelegt. scheint offenbar nicht mehr so zu sein, oder?
bitmap am 12. Dezember 2007 00:55 "scheint offenbar nicht mehr so zu sein, oder?"
Das gibts schlicht und ergreifend nicht überall. Eigentlich ist es eher die Ausnahme als die Regel, dass man Mankogeld bekommt.

Arbeitnehmerhaftung ist hier http://kuerzer.de/O4X70HSjz gut erklärt.

Das ist von Firma zu Firma verschieden. Bei meinem letzten AG wurde die Differenz durch eine Differenzbuchung ausgeglichen. Bei meiner aktuellen Firma haftest du mit deinem Gehalt. Erkundige dich bei der Finanzbuchhaltung oder der Geschäftsleitung, wie es bei euch gehandhabt wird.
bsensual am 11. Dezember 2007 16:25 Nachtrag: Als Kassiererin oder Kellnerin stehst meist du für die Differenz gerade. Mein Beispiel bezieht sich auf die Verwaltung der Abteilungskasse.
das ist individuell verschieden und kommt auch auf die differenz an. ich habe jahrelang als kellnerin gearbeitet. mache chefs haben es z.b. so gehalten, dass man ab einer differenz von 10 € sich den betrag teilt, andere wiederum haben gesagt, dass, wenn man eine umsatzbeteiligung erreicht hatte, man den betrag alleine tragen musste. ich glaube, ein gesetz gibt es dafür nicht. und versichern lassen kann man sich dagegen auch nicht. ist zuwenig in der kasse, hat das mit einem fehler des kassierenden zu tun. das trägt wohl keine versicherung.