gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Wer zahlt bei Kassendeifferenz?

gefragt von Mimixs2 am 11.12.2007 um 16:19 Uhr

Wenn ich an meiner Kasse ein Minus habe, muß ich dafür aufkommen? Oder ist der Arbeitgeber gegen so etwas versichert?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Kasse x 123 Minus x 20

schurke
beantwortet von schurke am 11. Dezember 2007 16:31
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du schreibst leider nicht, in welcher Branche Du arbeitest. Das ist nämlich unterschiedlich. Ich kann Dir nur die Regelung aus dem Lebensmitteleinzelhandel erzählen. Dort müssen die Kassiererinnen für die Kassendifferenzen nicht aufkommen, die gehen bei den meisten Filialisten in die Inventur. Wenn man täglich 800 bis 2000 Kunden abkassiert, passieren Fehler, dauerhafte 0 Kassen gibt es nicht.

Wenn allerdings eine Kassiererin ständig hohe Differenzen hat, verliert sie ihren Job. (Alles was unter 5€ liegt, wird i.d.R. tolleriert) + Kassen werden überhaupt nicht gerne gesehen, denn ein Kassen+ bedeutet beschissener Kunde, beschissene Kunden kommen nicht wieder.

Die Bankkassierer sind in der Regel versichert (die gibt es nämlich), da geht es ja auch um ganz andere Summen.


hexen111
beantwortet von hexen111 am 11. Dezember 2007 16:42
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich arbeite für einen Lebensmitteldiscounter. Kassendiffernenzen werden bei uns "nicht"von den Kassierer/innen ausgeglichen.Bei Stress und Hektik passieren Fehler.Sind ja nur Menschen und keine Maschinen!


dock69
beantwortet von dock69 am 11. Dezember 2007 16:58
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn Du allein Zugriff auf Deine abgezählte Kasse hast, dann kann der Arbeitgeber Dich in Regress nehmen. Wenn mehrere Verkäufer die gleiche Kasse benutzen, muss der Arbeitgeber dafür einstehen, da er den Verlust nicht auf einen "Schuldigen" eingrenzen kann.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 11. Dezember 2007 16:22
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Leider gibt es nicht für alle Dinge eine Versicherung. Manchmal muss man für seine Fehler auch selbst geradestehen. So auch in diesem Fall.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. Dezember 2007 16:55

"So auch in diesem Fall."

Was meinst du damit?

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 11. Dezember 2007 17:34

Ich habe doch die Verantwortung für die Kasse.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. Dezember 2007 18:22

Na das hoffe ich doch mal nicht, dass du die Verantwortung für die Kasse von Mimixs2 hast. ;-)

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 12. Dezember 2007 09:18

Zum Glück nicht ;-)


wj2000
beantwortet von wj2000 am 11. Dezember 2007 16:21
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, natürlich. Da musst du irgendwo nicht aufgepasst haben.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 11. Dezember 2007 16:24

So natürlich ist das nicht, lieber Wolfgang. Ist nämlich sehr unterschiedlich.

Kommentar von 3892e38139e6cb907a6ea47b98029556smallthehop am 11. Dezember 2007 16:37

tststs ... Einfalt ist doch ganz natürlich, wenn auch unterschiedlich ausgeprägt ...

Kommentar von 1867d8e6d3507a33a77bd344e6960f6bsmallhexen111 am 11. Dezember 2007 16:40

Oh Wolfgang,dann passieren Dir in Deinem Job keine Fehler??Da bist Du ja ein ganz Toller!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. Dezember 2007 16:52

@Wolfgang

Sooo simpel läufts dann doch nicht mit der Arbeitnehmerhaftung. Dazu muss man schon mehr wissen als nur, dass eine Kassendifferenz entstanden ist.


Patron
beantwortet von Patron am 11. Dezember 2007 19:05
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

vor vielen jahren kannte ich leute mit kassenjobs, die erzählten, dass sie selbst die lücken auffüllen mußten, dass sie aber dafür ein feststehendes sümmchen an mankogeld bekamen, und das sei tariflich so festgelegt. scheint offenbar nicht mehr so zu sein, oder?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 12. Dezember 2007 00:55

"scheint offenbar nicht mehr so zu sein, oder?"

Das gibts schlicht und ergreifend nicht überall. Eigentlich ist es eher die Ausnahme als die Regel, dass man Mankogeld bekommt.


bitmap
beantwortet von bitmap am 11. Dezember 2007 16:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Arbeitnehmerhaftung ist hier http://kuerzer.de/O4X70HSjz gut erklärt.


bsensual
beantwortet von bsensual am 11. Dezember 2007 16:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist von Firma zu Firma verschieden. Bei meinem letzten AG wurde die Differenz durch eine Differenzbuchung ausgeglichen. Bei meiner aktuellen Firma haftest du mit deinem Gehalt. Erkundige dich bei der Finanzbuchhaltung oder der Geschäftsleitung, wie es bei euch gehandhabt wird.

Kommentar von 1530af97a1e2b81fa7d1f2e1eb9b48c9smallbsensual am 11. Dezember 2007 16:25

Nachtrag: Als Kassiererin oder Kellnerin stehst meist du für die Differenz gerade. Mein Beispiel bezieht sich auf die Verwaltung der Abteilungskasse.


anonym
beantwortet von barbaralla am 11. Dezember 2007 16:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das ist individuell verschieden und kommt auch auf die differenz an. ich habe jahrelang als kellnerin gearbeitet. mache chefs haben es z.b. so gehalten, dass man ab einer differenz von 10 € sich den betrag teilt, andere wiederum haben gesagt, dass, wenn man eine umsatzbeteiligung erreicht hatte, man den betrag alleine tragen musste. ich glaube, ein gesetz gibt es dafür nicht. und versichern lassen kann man sich dagegen auch nicht. ist zuwenig in der kasse, hat das mit einem fehler des kassierenden zu tun. das trägt wohl keine versicherung.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Wann zahlt die Kasse eine Magenverkleinerung?

    Arzt will gesunde Mandeln entfernen!

    Werden Encasings von der Krankenkasse gezahlt?

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.