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Wer zahlt bei abgesagter Hochzeit?

gefragt von schwesternicolaschwesternicola am 26.06.2007 um 20:01 Uhr

Nach rund 1 1/2 jahren Verlobungszeit entscheidet sich einer der Beiden knapp 3 Wochen vor der Hochzeit überraschend um. Die Hochzeitsreise, die Feier, die Kleider, alles muß nun storniert bzw zurückgegeben werden, wenn überhaupt möglich. Wer muss die entstandenen Stornokosten übernehmen? Der/die AbsagerIn oder sollten beide die entstandenen Kosten teilen? (Möchte gerne vorurteilsfreie Antworten, daher habe ich absichtlich weggelassen, ob "er" oder "sie" abgesagt hat). Gibt es dazu auch Urteile?

7 Stimmen : Der "Absager" muß alles zahlen (5) ; Die Kosten sollten 50-50 geteilt werden (1) ; Der "Absager" sollte den Großteil zahlen, der/die "Sitzengelassene" aber auch einen Teil (1)
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Hochzeit x 2.183 Zahlen x 461 Absage x 34

jbinfo
beantwortet von jbinfo am 26. Juni 2007 20:02
10x
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Für mich ganz eindeutig der Absagende. Egal ob ER oder SIE.

abgestimmt für: Der "Absager" muß alles zahlen

superfreddchen
beantwortet von superfreddchen am 26. Juni 2007 20:41
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EIndeutig, wenn er schon nicht kommt dann muss er wenigstens seine Sache entschdigen.

abgestimmt für: Der "Absager" muß alles zahlen

WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 26. Juni 2007 20:18
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Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

§ 1298 Ersatzpflicht bei Rücktritt (1) Tritt ein Verlobter von dem Verlöbnis zurück, so hat er dem anderen Verlobten und dessen Eltern sowie dritten Personen, welche anstelle der Eltern gehandelt haben, den Schaden zu ersetzen, der daraus entstanden ist, dass sie in Erwartung der Ehe Aufwendungen gemacht haben oder Verbindlichkeiten eingegangen sind. Dem anderen Verlobten hat er auch den Schaden zu ersetzen, den dieser dadurch erleidet, dass er in Erwartung der Ehe sonstige sein Vermögen oder seine Erwerbsstellung berührende Maßnahmen getroffen hat. (2) Der Schaden ist nur insoweit zu ersetzen, als die Aufwendungen, die Eingehung der Verbindlichkeiten und die sonstigen Maßnahmen den Umständen nach angemessen waren. (3)Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn ein wichtiger Grund für den Rücktritt vorliegt.

abgestimmt für: Der "Absager" muß alles zahlen
Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 26. Juni 2007 21:50

Ja genau, habe ich doch auch schon gesagt.

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 27. Juni 2007 00:36

Achtung:

quote WolfRichter: "...(3)Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn ein wichtiger Grund für den Rücktritt vorliegt".

Bei einem triftigen Grund also nicht...

Kommentar von 650364416670f7f50d9e7b106cc3bc75smallschwesternicola am 27. Juni 2007 15:38

Super, hab ich weitergegeben! 1000 Dank!


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 26. Juni 2007 20:39
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bei absage wegen nur " kalter füße " muss der zahlen, der die kalten füße hatte.

ansonsten, wenn ein gewichtiger grund vorlag, zählt das verursacherprinzip.

abgestimmt für: Der "Absager" muß alles zahlen

dock69
beantwortet von dock69 am 26. Juni 2007 20:17
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Das hängt sicherlich vom individuellen Fall ab. Der "Absager" muss nicht zwangsläufig der "Verantwortliche" sein. Wenn z.B. ein Partner fremd geht, und der/die andere daraufhin die Hochzeit absagt, warum sollte dann der "Absager" die Kosten tragen? Ohne nähere Kenntnis vom Sachverhalt muss ich meine Stimme enthalten.

Kommentar von 650364416670f7f50d9e7b106cc3bc75smallschwesternicola am 26. Juni 2007 20:20

Kein Fremdgehen, keine anderer Grund, einfach "kalte Füsse"! Für den anderen Partner war die Welt bis dahin in schönster Ordnung. Das Ganze passierte plötzlich und unerwartet!


anonym
beantwortet von SaLu2006 am 26. Juni 2007 20:05
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Ich finde das der der die Trauung absagt, sollte auch einen großteil der Kosten tragen. Und der der sitzengelaasen wurde einen kleinen teil. Denn wenn eine Beziehung beendet wird, haben meistens beide einen Teil dazu beigetragen.

abgestimmt für: Der "Absager" sollte den Großteil zahlen, der/die "Sitzengelassene" aber auch einen Teil
Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 26. Juni 2007 20:11

Aber doch nicht wenn schon alles gebucht und geplant ist.


Lexa1
beantwortet von Lexa1 am 26. Juni 2007 20:12
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Einer alleine ist nie Schuld. Natürlich sollte man auch den Absagegrund beachten

abgestimmt für: Die Kosten sollten 50-50 geteilt werden

elprado
beantwortet von elprado am 18. November 2008 15:49
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Ganz klar: Wer absagt, muss zahlen.

abgestimmt für: Der "Absager" muß alles zahlen

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