schwesternicola am 26.06.2007 um 20:01 Uhr
Nach rund 1 1/2 jahren Verlobungszeit entscheidet sich einer der Beiden knapp 3 Wochen vor der Hochzeit überraschend um. Die Hochzeitsreise, die Feier, die Kleider, alles muß nun storniert bzw zurückgegeben werden, wenn überhaupt möglich. Wer muss die entstandenen Stornokosten übernehmen? Der/die AbsagerIn oder sollten beide die entstandenen Kosten teilen? (Möchte gerne vorurteilsfreie Antworten, daher habe ich absichtlich weggelassen, ob "er" oder "sie" abgesagt hat). Gibt es dazu auch Urteile?

Für mich ganz eindeutig der Absagende. Egal ob ER oder SIE.

EIndeutig, wenn er schon nicht kommt dann muss er wenigstens seine Sache entschdigen.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
§ 1298 Ersatzpflicht bei Rücktritt (1) Tritt ein Verlobter von dem Verlöbnis zurück, so hat er dem anderen Verlobten und dessen Eltern sowie dritten Personen, welche anstelle der Eltern gehandelt haben, den Schaden zu ersetzen, der daraus entstanden ist, dass sie in Erwartung der Ehe Aufwendungen gemacht haben oder Verbindlichkeiten eingegangen sind. Dem anderen Verlobten hat er auch den Schaden zu ersetzen, den dieser dadurch erleidet, dass er in Erwartung der Ehe sonstige sein Vermögen oder seine Erwerbsstellung berührende Maßnahmen getroffen hat. (2) Der Schaden ist nur insoweit zu ersetzen, als die Aufwendungen, die Eingehung der Verbindlichkeiten und die sonstigen Maßnahmen den Umständen nach angemessen waren. (3)Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn ein wichtiger Grund für den Rücktritt vorliegt.
jbinfo am 26. Juni 2007 21:50 Ja genau, habe ich doch auch schon gesagt.
bommel65 am 27. Juni 2007 00:36 Achtung:
quote WolfRichter: "...(3)Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn ein wichtiger Grund für den Rücktritt vorliegt".
Bei einem triftigen Grund also nicht...
schwesternicola am 27. Juni 2007 15:38 Super, hab ich weitergegeben! 1000 Dank!
bei absage wegen nur " kalter füße " muss der zahlen, der die kalten füße hatte.
ansonsten, wenn ein gewichtiger grund vorlag, zählt das verursacherprinzip.

Das hängt sicherlich vom individuellen Fall ab. Der "Absager" muss nicht zwangsläufig der "Verantwortliche" sein. Wenn z.B. ein Partner fremd geht, und der/die andere daraufhin die Hochzeit absagt, warum sollte dann der "Absager" die Kosten tragen? Ohne nähere Kenntnis vom Sachverhalt muss ich meine Stimme enthalten.
schwesternicola am 26. Juni 2007 20:20 Kein Fremdgehen, keine anderer Grund, einfach "kalte Füsse"! Für den anderen Partner war die Welt bis dahin in schönster Ordnung. Das Ganze passierte plötzlich und unerwartet!
Ich finde das der der die Trauung absagt, sollte auch einen großteil der Kosten tragen. Und der der sitzengelaasen wurde einen kleinen teil. Denn wenn eine Beziehung beendet wird, haben meistens beide einen Teil dazu beigetragen.
jbinfo am 26. Juni 2007 20:11 Aber doch nicht wenn schon alles gebucht und geplant ist.

Einer alleine ist nie Schuld. Natürlich sollte man auch den Absagegrund beachten

Ganz klar: Wer absagt, muss zahlen.