Wer zahlt Architektenkosten für Vermessung?

4 Antworten

Der Vermieter muss die Kosten übernehmen, da du auf den Kosten sitzen bleiben würdest. Du hast ja nix von, solltest du irgendwann mal wieder ausziehen.

In diesem Fall muss der Vermieter die Kosten tragen, da es sich um sein Eigentum handelt.

Ich denke mal, dass hängt sehr stark von dem Mietvertrag ab, den Du unterschrieben hast.
Da ja die Vermessung nur deswegen zustande gekommen ist, weil Du eine Nutzungsänderung beantagt hast, wirst du vermutlich Dich zumindest an diesen Kosten beteiligen müssen.

Man kann das nicht jetzt pauschal beantworten, da für Gewerbetreibende natürlich andere Miet- bzw. Pachtgesetze bestehen, als für Wohnungsmieter. Lasse Dich am besten von einem Anwalt beraten. Ggf. kann dir ja auch die Handels-bzw. Handwerkskammer helfen. Die haben ja eine Schiedsstelle. Das wäre, glaube ich, für Dich die günstigste Alternative.

In aller Regel übernimmt der Vermieter im Mietvertrag keine Gewähr dafür, dass die gemieteten Räume bezüglich des vorgesehenen Nutzungszweckes den technischen Anforderungen sowie behördlichen Vorschriften entsprechen bzw. die hierfür erforderlichen Genehmigungen erteilt werden. Behördliche Auflagen hat der Mieter auf eigene Kosten zu erfüllen. Im Übrigen gewährleistet der Vermieter regelmäßig den Gebrauch für einen grundsätzlich für den vorgesehen Zweck geeigneten Zustand.

Da braucht man weder teure Amwälte noch eine Schiedsstelle! - Den Mietvertag lesen hilft schon!

Du hast die Vermessung veranlaßt - Du wirst sie zahlen müssen.

Immerhin sind die Ausgaben Deinem Gewerbe zuzuordnen, so daß Du sie bei Deiner Steuererklärung angeben kannst.

Wem die Pläne jetzt gehören, ist eigentlich eine zweite Frage. Ich würde sie dem Vermieter zu einem "günstigen" Preis anbieten - denn ich würde es auch so sehen: wer bezahlt, dem gehört das "Produkt". Nun hat der Vermieter ja auch einen Vorteil davon...

Der Vermieter muß nicht unbedingt aktuelle Pläne haben. Manchmal bekommt man nicht mal korrekte Pläne, wenn man eine Immobilie kauft.

Wenn Sie die Pläne haben möchten, dann müssn Sie die auch bezahlen. In aller Regel übernimmt der Vermieter im Mietvertrag keine Gewähr dafür, dass die gemieteten Räume bezüglich des vorgesehenen Nutzungszweckes den technischen Anforderungen sowie behördlichen Vorschriften entsprechen bzw. die hierfür erforderlichen Genehmigungen erteilt werden. Behördliche Auflagen hat der Mieter auf eigene Kosten zu erfüllen. Im Übrigen gewährleistet der Vermieter regelmäßig den Gebrauch für einen grundsätzlich für den vorgesehen Zweck geeigneten Zustand.