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Wer zahlt anstatt der Haftpflichtversicherung?

gefragt von Dawn808 am 14.10.2009 um 14:21 Uhr

Wir haben einer Freundin beim Umziehen geholfen und dabei ist die Mikrowelle runtergefallen. Jetzt habe ich das der Haftpflichtversicherung gemeldet, doch diese zahlt nicht bei Schäden, die man bei Gefälligkeiten anrichtet. Mit welcher Versicherung kann ich dieses Versicherungsloch stopfen?


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Marco7Stgt
beantwortet von Marco7Stgt am 14. Oktober 2009 14:24
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Gar nicht! Normal muss das ganz klar die Haftpflichversicherung zahlen! Aber bei dieser gilt: Den Text beim Melden eines Versicherungsfalles vorher von einem Fachmann gegenlesen lassen sonst gibts es so seltsame Ablehnungen. Würde ich aber nicht akzeptieren! Einspruch erheben und besser formulieren, indem es z. B. nötig war eine Hilfestellung zu geben.

Kommentar von B4b832d257e85bfd2d940b7f036be6f8smallDonRamon am 14. Oktober 2009 14:28

Exakt - beste Antwort!

Kommentar von Saarland60 am 14. Oktober 2009 14:29

Es handelt sich hier um eine völlig gängige Ausschlussklausel; keine Spur also von "seltsame Ablehnung".


cara1002
beantwortet von cara1002 am 14. Oktober 2009 14:24
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Hm...die zahlt nicht bei Gefälligkeiten? Was ist das denn für eine (Privat-)Haftpflicht? Les dir mal die AGB/Versicherungsbedingungen der Versicherung durch. Es soll Vers.-Mitarbeiter geben die einfach sagen das sie nicht zahlen, damit sie weder Arbeit haben noch Geld ausgeben müssen. Ansonsten würde ich mir überlegen die Versicherung zu wechseln, schließlich ist eine Privathaftpflicht genau für solche Schäden da.

Ersatzweise sollte auch die Hausratversicherung des Umziehenden dafür aufkommen. Jedenfalls waren Umzugsschäden in meiner Hausrat auch immer drin.


anonym
beantwortet von tergenna am 14. Oktober 2009 14:22
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...leider mit gar keiner


Loui03410
beantwortet von Loui03410 am 14. Oktober 2009 14:23
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Überhaupt nicht. Es sei denn, ihr dreht ein bisschen an der Wahrheit - bei so kleinem Schaden wird ohnehin kein Gutachter kommen.


Baiana
beantwortet von Baiana am 14. Oktober 2009 14:22
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Mit einem Versicherungswechsel!

Meine Haftpflicht würde das ohne Diskussionen übernehmen, da bin ich mir ziemlich sicher.

(BVMW)


Kommentar von E9b3e727fcba75d4ffd9db9d21901fb2smallLoui03410 am 14. Oktober 2009 14:23

Der Schaden ist aber schon eingetreten - ein Versicherungswechsel bringt nichts.

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 14. Oktober 2009 14:24

Das ist klar - ich hatte die Frage so verstanden, mit welcher Versicherung man solche Schäden künftig abdecken kann.

Kommentar von 4e1089ec7a368b7690e9f5353001cc55smallGille am 14. Oktober 2009 14:25

Oh, ehrlich, da frag mal nach, das glaube ich nämlich nicht! Da geben sie immer an, das man damit hätte rechnen müssen...auch verliehene Dinge sind meineswissens nicht versichert...


anonym
beantwortet von uli67 am 14. Oktober 2009 14:22
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Finde ich ja merkwürdig. Wenn du sie bsw beim Gebrauch beschädigt hättest, dann hätte die Versicherung bezahlt?

Kommentar von Saarland60 am 14. Oktober 2009 14:34

Richtig. Hätte der Fragesteller das Gerät in der Küche versehentlich vom Schrank gefegt, wäre das ein regulierungsfähiger Schaden gewesen.


karla22
beantwortet von karla22 am 14. Oktober 2009 14:23
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Leider gar nicht! Da ist man leider gezwungen, sich Geschichten auszudenken.


Gille
beantwortet von Gille am 14. Oktober 2009 14:23
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Wahrscheinlich gar nicht...es wird ihr/dir immer gesagt werden, dass sie /du damit hätte rechnen müssen...


anonym
beantwortet von fiatvwmb am 14. Oktober 2009 14:24
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Das wird keine Versicherung übernehmen. Eben weil es eine Gefälligkeit war. Wenn Du allerdings Transportunternehmer bist und den Umzug gewerblich durchgeführt hast und eine Transportversicherung hast oder eine Betriebshaftpflicht, dann könnte es was werden.


rolandratz
beantwortet von rolandratz am 14. Oktober 2009 14:24
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Doch es gibt eine Möglichkeit: bei der Allianz kann man eine solche >Helfer<-Ungeschicklichkeits-Versicherung abschließen. Bitte dort nachfragen - hat speziellen Namen (den ich aber jetzt nicht mehr weiß)


DonRamon
beantwortet von DonRamon am 14. Oktober 2009 14:27
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Wenn das richtig gemeldet worde wäre, hätte die Haftpflicht zahlen müssen, auch bei Gefälligkeitsdiensten. Das war früher mal ein Punkt um nicht zu zahlen, genauso wie von Familienangehörigen verursachter Schaden!


anonym
beantwortet von Saarland60 am 14. Oktober 2009 14:32
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Wie viele "Vorschreiber" schon geantwortet haben: Deine gewöhnliche Privathaftpflichtversicherung übernimmt den Schaden nicht, da Du als Umzugshelfer Erfüllungsgehilfe nach BGB warst. Diese Ausschlussklausel ist rechtsüblich. Auch eine andere Versicherungssparte wird hier nicht eintreten.


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