Wir haben einer Freundin beim Umziehen geholfen und dabei ist die Mikrowelle runtergefallen. Jetzt habe ich das der Haftpflichtversicherung gemeldet, doch diese zahlt nicht bei Schäden, die man bei Gefälligkeiten anrichtet. Mit welcher Versicherung kann ich dieses Versicherungsloch stopfen?
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Gar nicht! Normal muss das ganz klar die Haftpflichversicherung zahlen! Aber bei dieser gilt: Den Text beim Melden eines Versicherungsfalles vorher von einem Fachmann gegenlesen lassen sonst gibts es so seltsame Ablehnungen. Würde ich aber nicht akzeptieren! Einspruch erheben und besser formulieren, indem es z. B. nötig war eine Hilfestellung zu geben.

Hm...die zahlt nicht bei Gefälligkeiten? Was ist das denn für eine (Privat-)Haftpflicht? Les dir mal die AGB/Versicherungsbedingungen der Versicherung durch. Es soll Vers.-Mitarbeiter geben die einfach sagen das sie nicht zahlen, damit sie weder Arbeit haben noch Geld ausgeben müssen. Ansonsten würde ich mir überlegen die Versicherung zu wechseln, schließlich ist eine Privathaftpflicht genau für solche Schäden da.
Ersatzweise sollte auch die Hausratversicherung des Umziehenden dafür aufkommen. Jedenfalls waren Umzugsschäden in meiner Hausrat auch immer drin.

Überhaupt nicht. Es sei denn, ihr dreht ein bisschen an der Wahrheit - bei so kleinem Schaden wird ohnehin kein Gutachter kommen.

Mit einem Versicherungswechsel!
Meine Haftpflicht würde das ohne Diskussionen übernehmen, da bin ich mir ziemlich sicher.
(BVMW)
Loui03410 am 14. Oktober 2009 14:23 Der Schaden ist aber schon eingetreten - ein Versicherungswechsel bringt nichts.
Baiana am 14. Oktober 2009 14:24 Das ist klar - ich hatte die Frage so verstanden, mit welcher Versicherung man solche Schäden künftig abdecken kann.
Gille am 14. Oktober 2009 14:25 Oh, ehrlich, da frag mal nach, das glaube ich nämlich nicht! Da geben sie immer an, das man damit hätte rechnen müssen...auch verliehene Dinge sind meineswissens nicht versichert...
Finde ich ja merkwürdig. Wenn du sie bsw beim Gebrauch beschädigt hättest, dann hätte die Versicherung bezahlt?
Richtig. Hätte der Fragesteller das Gerät in der Küche versehentlich vom Schrank gefegt, wäre das ein regulierungsfähiger Schaden gewesen.
Leider gar nicht! Da ist man leider gezwungen, sich Geschichten auszudenken.

Wahrscheinlich gar nicht...es wird ihr/dir immer gesagt werden, dass sie /du damit hätte rechnen müssen...
Das wird keine Versicherung übernehmen. Eben weil es eine Gefälligkeit war. Wenn Du allerdings Transportunternehmer bist und den Umzug gewerblich durchgeführt hast und eine Transportversicherung hast oder eine Betriebshaftpflicht, dann könnte es was werden.

Doch es gibt eine Möglichkeit: bei der Allianz kann man eine solche >Helfer<-Ungeschicklichkeits-Versicherung abschließen. Bitte dort nachfragen - hat speziellen Namen (den ich aber jetzt nicht mehr weiß)

Wenn das richtig gemeldet worde wäre, hätte die Haftpflicht zahlen müssen, auch bei Gefälligkeitsdiensten. Das war früher mal ein Punkt um nicht zu zahlen, genauso wie von Familienangehörigen verursachter Schaden!
Wie viele "Vorschreiber" schon geantwortet haben: Deine gewöhnliche Privathaftpflichtversicherung übernimmt den Schaden nicht, da Du als Umzugshelfer Erfüllungsgehilfe nach BGB warst. Diese Ausschlussklausel ist rechtsüblich. Auch eine andere Versicherungssparte wird hier nicht eintreten.
Exakt - beste Antwort!
Es handelt sich hier um eine völlig gängige Ausschlussklausel; keine Spur also von "seltsame Ablehnung".