Also, nicht, dass ich das machen würde, aber wer wird da zur rechenschaft gezogen? er oder ich? Kriegen die mich überhaupt?
na, klar herr müller ist die unschuld vom lande :o))
wenn es rauskommt kriegen die dich, verlass dich drauf!

Wenn man (zufällig) den Downloader erwischt, wird der bestraft. Ansonsten haftet der Besitzer der offenen W-LAN-Netzwerks.

Der Besitzer des W-Lan-Netzes haftet dafür, was dort passiert. Wenn allerdings festgestellt werden kann, dass Du der Täter warst dann haftest Du.

das beste ist, man betrachte diese Frage als nicht gestellt....würde ich mal sagen...
jaguar4 am 7. August 2007 23:35 beanstande sie doch einfach
Also, ich lade meine Musik ganz legal, um das mal klarzustellen. Mein W-lan ist auch gesichert. Es geht hier ja nur um´s theoretische. Ich will einfach wissen, wie des rechltich da so abläuft, ohne weitere Hintergedanken.
naja, da dem Besitzer des offenen W-lans eigentlich nachgewiesen kann wenn er selbst keine illegalen Dateien runtergeladen hat, kann bei ihm ja uch nichts gefunden werden. Daher wird er wohl auch keum belangt werden können wegen Urheberrechtsverletzung. Ob in diesem Fall soweit ermittelt wird, wer aus der Umgebung dann der Übeltäter war, bleibt fragllich. Das kommt sicher auf den Einzelfall drauf an. Geht es nur um kleinere Vergehen wird das Verfahren sicher eingestellt. Nur wenn in größerem Stil Dateien getsuscht wurde, könnte ich mir das aber vorstellen. Ansonsten wären die Gerichte und Polizeiapparte ja total überlastet (sind sie ja eh schon).