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Wer wird wegen illegalem downloads bestraft, wenn ich über das W-lan meines Nachbarn Musik lade?

gefragt von Mueller am 07.08.2007 um 23:32 Uhr

Also, nicht, dass ich das machen würde, aber wer wird da zur rechenschaft gezogen? er oder ich? Kriegen die mich überhaupt?


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 7. August 2007 23:41
4x
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na, klar herr müller ist die unschuld vom lande :o))

wenn es rauskommt kriegen die dich, verlass dich drauf!


dock69
beantwortet von dock69 am 8. August 2007 00:05
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Wenn man (zufällig) den Downloader erwischt, wird der bestraft. Ansonsten haftet der Besitzer der offenen W-LAN-Netzwerks.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 8. August 2007 00:42
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Der Besitzer des W-Lan-Netzes haftet dafür, was dort passiert. Wenn allerdings festgestellt werden kann, dass Du der Täter warst dann haftest Du.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 7. August 2007 23:34
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das beste ist, man betrachte diese Frage als nicht gestellt....würde ich mal sagen...

Kommentar von C207f83a93f2d439f0033fdc7bbdbdb7smalljaguar4 am 7. August 2007 23:35

beanstande sie doch einfach

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 7. August 2007 23:35

schon gemacht..aber ich musste erstmal meinen Senf dazu geben :-)

Kommentar von C207f83a93f2d439f0033fdc7bbdbdb7smalljaguar4 am 7. August 2007 23:37

ja, es kribbelt zu sehr :-)

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 7. August 2007 23:47

und beim krabbeln soll man kratzen..:-)))


agnostiker
beantwortet von agnostiker am 7. August 2007 23:35
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Hoffentlich Du!



anonym
beantwortet von Mueller am 7. August 2007 23:39
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Also, ich lade meine Musik ganz legal, um das mal klarzustellen. Mein W-lan ist auch gesichert. Es geht hier ja nur um´s theoretische. Ich will einfach wissen, wie des rechltich da so abläuft, ohne weitere Hintergedanken.


Mismid
beantwortet von Mismid am 8. August 2007 08:16
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naja, da dem Besitzer des offenen W-lans eigentlich nachgewiesen kann wenn er selbst keine illegalen Dateien runtergeladen hat, kann bei ihm ja uch nichts gefunden werden. Daher wird er wohl auch keum belangt werden können wegen Urheberrechtsverletzung. Ob in diesem Fall soweit ermittelt wird, wer aus der Umgebung dann der Übeltäter war, bleibt fragllich. Das kommt sicher auf den Einzelfall drauf an. Geht es nur um kleinere Vergehen wird das Verfahren sicher eingestellt. Nur wenn in größerem Stil Dateien getsuscht wurde, könnte ich mir das aber vorstellen. Ansonsten wären die Gerichte und Polizeiapparte ja total überlastet (sind sie ja eh schon).


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