sores am 25.05.2008 um 9:58 Uhr
am 23 Mai wurde unsere Fleischfabrik in Oldenburg, Niedersachsen, ausgebrannt. Wie lange werden die Renovierungs- Wiederherstellungsarbeit durchgeführt - niemand weiß! Die Festangestellte bekommen Versicherungsgeld, wir sind aber durch Zeitleihfirma angestellt. Keine Zeitkonto und keine Arbeit bei anderen Kunden möglich ist. Können wir Anspruch auf ingertwelches Geld von Zeitleihfirma haben? Bitte geben sie uns die Information darüber! Besten Dank im Voraus!
Sores
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Wenn das Zeitarbeitsunternehmen keine andere Arbeit hat, wird es vermutlich die Arbeitserhältnisse kündigen. Das wäre auch rechtmäßig. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist muss das Zeitarbeitsunternehmen die Löhne noch bezahlen, auch ohne Arbeit.
Bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden und ALG 1 beantragen.

Du hast doch einen Vertrag mit Deiner Zeitarbeitsfirma. Wie ist der gestaltet? Wie ist das bei der Firma geregelt wenn es keine Arbeit gibt? Der Brand hat mit Deinem Vertrag doch gar nichts zu tun und deshalb solltest Du gar keinen Verdienstausfall haben.
sores am 25. Mai 2008 10:07 Vertrag ist so erstellt wurde, dass die Firma trägt keine verantwortung - keine Arbeit, kein Geld! Die Kleinigkeiten zu Vertrag muss ich noch lesen - da ist alles Kompliziert und Unklar geschrieben... Die Frage, aber, ob in diesem Fall die Firma das Geld kompensieren soll- wie bei Festangestellten?
regideur am 25. Mai 2008 10:11 Diesen Vertrag würde ich von einem Anwalt überprüfen lassen!!! Ein Vergleich mit Festangestellten ist nicht möglich DU BIST FESTANGESTELLT!!! Nur in einer anderen Firma und da hat es doch nicht gebrannt. Kannst Du Urlaub nehmen um eine gewisse Zeit zu überbrücken???
sores am 25. Mai 2008 10:39 Mit Urlaub, es wird sowiso von der Fitma angeboten - Problem ist, das wir schon für andere Zeit Tikets gebucht haben - es klar, dass niemand will seine Urlaub umsonst ausgeben.
bitmap am 25. Mai 2008 10:49 Wenn ihr gekündigt werdet, dann hast du urlaubsmäßig aber sehr wahrscheinlich auch ein Problem.

Das Arbeitsamt müsste dazu was wissen ansonsten ALG 1 beantragen!