xyzkatja am 24.02.2009 um 15:58 Uhr
Ein pauschal versteuerter Minijob muss in der Einkommensteuererklärung nicht angegeben werden...
Nö, dafür ist kein Platz in der Steuererklärung.
Und die Steuern hat der Arbeitgeber ja schon bezahlt.
wenn ,dann unter Einkommen(Werbungskosten kannst du auch absetzen)Frage ist nur lohnt das wenn du nur diesen Job hast.Bei Einkommensteuererklärung(z.B.Hausbesitzer) würde ich es mit Eintragen
nix steuererklärung... aber wenn du nen hauptberuf hast weis ich nich wie es dann aussieht...