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Wer weiß, wie man ein Erbe zu Lebzeiten verkauft?

gefragt von Zaffi am 30.06.2009 um 15:24 Uhr

Ein älteres Ehepaar hat Immobilienbesitz und keine Erben. Ich habe mal irgendwo gehört, dass es im englischsprachigen Raum Personen oder Firmen gibt, die solche Erbschaften kaufen, d.h. sie zahlen einen bestimmten Betrag vorab und dann monatliche Beträge. Der Besitz bleibt komplett beim Verkäufer. Erst wenn er stirbt, geht alles in den Besitz des Käufers über. Weiß hier jemand Bescheid? Grüße Zaffi


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Nellina
beantwortet von Nellina am 30. Juni 2009 15:26
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Das kann man auch mit einer Privatperson machen. Da benötigt man niemanden im Ausland dazu. Das nennt man "Kauf mit Erbrecht"

Kommentar von Zaffi am 30. Juni 2009 15:35

danke, das hilft mir wirklich weiter. Ich wußte bisher nicht, wie man das "Kind" nennt. Jetzt kann ich mal recherchieren.

Kommentar von Bdeea491ff109356d11da59e864ad080smallNellina am 30. Juni 2009 15:39

das machen auch in DE sehr viele Vermieter, die mehrere Immobilien besitzen und keine Erben haben. Es wird ein einmaliger Betrag zur Zahlung festgelegt und dann die Miete als Leibrente ausbezahlt und zwar monatlich. Nur der einmalige Betrag muss sofort ausgeglichen werden.

Kommentar von Zaffi am 30. Juni 2009 15:46

Ja, das ist aber dann für EINE Immobilie und das mit der Leibrente ist mir schon klar. Wenn man aber z.B. mehrere Eigentumswohnungen hat, wäre es ja besser und bestimmt einfacher, wenn man einen einzigen finden würde, der alles komplett übernimmt.

Kommentar von Bdeea491ff109356d11da59e864ad080smallNellina am 30. Juni 2009 15:51

klar, aber die kannst Du auch in Deutschland finden. Aber mit Deiner Theorie "besser und einfacher" nur mit einer einzigen Firma???? Mit mehreren Parteien verteilst Du auch das Risiko! Ist zu bedenken!

Kommentar von Zaffi am 30. Juni 2009 16:04

natürlich kann und will ich die Leute auch in Deutschland finden - siehe Kommentar von Mensch1. Die Risikoverteilung ist bestimmt zu beachten.... und last not least: Wo und wie findet man solche Leute? Inserieren? Makler?


anonym
beantwortet von micky2009 am 30. Juni 2009 15:30
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Das ist glaub ich "vermieten auf Rentenbasis"


anonym
beantwortet von Mensch1 am 30. Juni 2009 15:39
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Nellina hat es schon geschrieben: kauf mit Erbrecht. Es gibt auch eine andere Variante: Mieten mit Erbrecht: man zahlt eine bestimmte Zeit ganz normal monatlich seine Miete und nach einer bestimmten/vereinbarten Zeit oder wenn der Vermieter vorher stirbt, bekommt man die Immobilie als Eigentum. Wenn man vor der vereinbarten Zeit auszieht, dann läuft das ganze als normaler Mietvertrag und man hat keine weiteren Rechte

Kommentar von Mensch1 am 30. Juni 2009 15:41

Mit Anwälten im Ausland (England) würde ich keine Verträge machen, denn dann gilt deren englisches Recht (und wer kennt das schon)

Kommentar von Zaffi am 30. Juni 2009 15:50

Die Verträge sollen ja auch nicht über England laufen. Die Frage war so formuliert, weil ich es als Beispiel genommen hatte. Bei "Miete mit Erbrecht" wird da auch ein bestimmter Betrag vorab gezahlt oder nur z.B. die doppelte Miete?

Kommentar von Mensch1 am 30. Juni 2009 17:00

Ich kenne einen Fall, da wird nur die normale ortsübliche Miete bezahlt. Der Vermieter ist schon sehr alt, ihm geht es nur darum, einige Jahre ein Zusatzeinkommen zu haben (bis er stirbt). Er hat keine Erben, daher ist es ihm egal, was hinterher mit dem Haus passiert. Weil nur die normale Miete bezahlt wird, ist das für beide Parteien von Interesse: Der Mieter zahlt nur soviel, wie er auch woanders bezahlen würde (aber dann ist das Geld futsch) - hier hat er die Chance, ein Haus zusätzlich zu bekommen; d.h. er ist daran interessiert, nicht auszuziehen und das haus in Schuss zu halten. Der Vermieter hat den Vorteil, dass er sich weder um das Haus noch um einen eventuellen Nachmieter kümmern muss.


anonym
beantwortet von dantes am 30. Juni 2009 15:26
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Kann ich mir kaum vorstellen. Erben kann man in Deutschland ohne Probleme neu bestimmen und der Erbende bekommt davon nichts mit.

Kommentar von Zaffi am 30. Juni 2009 15:37

Das geht bei solchen Verträgen - denke ich - eben nicht, weil ja alles verkauft ist, was es zu erben gibt. M.E. handelt es sich hier um einen Kauf- und nicht um einen Erbvertrag.

Kommentar von dantes am 30. Juni 2009 18:40

Ach so...


weberwf
beantwortet von weberwf am 30. Juni 2009 15:26
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Das gibt's jetzt auch hier. Hab' ich vor ein paar Tagen in der Zeitung gelesen.



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