gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

wer weiss was über die letzte gehaltsabrechnung nach kündigung

gefragt von anaid78anaid78 am 12.07.2008 um 18:56 Uhr

ich habe immer zum 15. den lohn erhalten für den laufenden Monat. jetzt habe ich zum 30.6. gekündigt ,mit 100 überstunden und noch 5 tagen urlaubsanspruch. auf den letzten gehaltsabrechnung standen jedoch nur sontagszuschläge und feiertagszuschläge drauf, aber nichts von den überstunden und den urlaubstagen,die ausbezahlt werden müssen.und die steuerkarte habe ich schon erhalten. Könnte es sein,das dies erst nächsten monat verbucht wird oder hat man dies einfach wegfallen lassen ?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

gehaltsabrechnung x 33 arbeit-recht-geld x 1

TawaGirl
beantwortet von TawaGirl am 12. Juli 2008 19:01
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hast Du nur die Lohnsteuerkarte erhalten oder auch die Lohnsteuerbescheinigung? Das ist ein Unterschied. Wenn Du bereits die Lohnsteuerbescheinigung erhalten hast, dann bekommst Du auch keine weitere Abrechnung. Hast Du nur Deine Lohnsteuerkarte erhalten, dann wohl nur deshalb, weil Du sie für Deinen neuen Arbeitgeber benötigst. LG TawaGirl


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 12. Juli 2008 19:00
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also wegfallen lassen geht nicht! Vergessen vielleicht! Einfach mal nachfragen! Möglich ist aber auch, dass das nach der letzten regulären Gehaltsabrechnug verrechnet wurde. Die müßte ja dann am 15.7. kommen! Bis dahin würde ich mal abwarten, dann reklamieren!


anonym
beantwortet von fenestro am 12. Juli 2008 19:27
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bleibt zu fragen: Hast Du fristlos oder fristgerecht gekündigt? Deine Formulierung riecht nach Krach im Gebälk. Trotzdem: Wenn Deine Überstunden vom Arbeit- oder Auf- traggeber bestätigt sind, müssen sie, wenn keine anderen Hinderungsgründe, z.B. Arbeitgeberdarlehen vorliegen, gezahlt werden. Die Lohnsteuerkarte kann jederzeit ergänzt werden, dafür sorgen schon die Kranken-Renten-Arb.-los.- Versicherung und das Finanzamt, wenn sie davon er- fahren, falls der Arb.-Geber sich drücken will.

Also: Erst einmal mit diesem sprechen. Ohne weitere Hintergründe zu kennen, läßt sich wenig mehr sagen.

Gruß.

fenestro


anonym
beantwortet von dolabella am 12. Juli 2008 18:59
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn Du die Steuerkarte schon hast, kommt auch kein Lohn mehr. Wegen der Überstunden und des Urlaubs solltest Du mal nachfragen.


collo
beantwortet von collo am 12. Juli 2008 18:58
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

da Du die Lohnsteuerkarte schon erhalten hast, kommt da nichts mehr. Spreche den Arbeitgeber an und drohe mit Klage. Eine Klage vor dem Arbeitsgericht ist für dich kostenlos.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 12. Juli 2008 19:00

drohen ist immer das schlechteste Argument

Kommentar von 7d9ff7b0d33e227f435308ed73c053a4smallcollo am 12. Juli 2008 19:02

in dem Fall nicht, es ist das beste Argument

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 12. Juli 2008 19:11

Wir kennen doch die Hintergründe bis jetzt noch gar nicht. Ich wüsste nicht, was erst mal gegen eine freundliche Nachfrage spricht. Zum Drohen ist dann immer noch Zeit.

Kommentar von 7d9ff7b0d33e227f435308ed73c053a4smallcollo am 12. Juli 2008 22:03

sehr naiv zu glauben, die Forderung wäre tatsächlich aus Versehen vergessen worden

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 13. Juli 2008 03:05

Ich denke nur nicht gleich ans Schlimmste.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.