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Wer weiß was Bagatellreparaturen in Mietswohnungen sind?

gefragt von macmobil am 02.08.2009 um 10:43 Uhr
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Mietrecht x 3.902

Malkia
beantwortet von Malkia am 2. August 2009 10:47
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Die laufende Instandhaltung obliegt nach dem Gesetz grundsätzlich den Vermieter. Diese Pflicht kann jedoch teilweise durch den Mietvertrag dem Mieter auferlegt werden. So wird häufig im Mietvertrag geregelt, dass der Mieter die Kosten für "kleinere Instandsetzungen" bzw. zur "Beseitigung von Bagatellschäden trägt. Für die Kostenabwälzung kleiner Instandsetzungen auf den Mieter hat der Bundesgerichtshof (WM 91, 381; 89, 324) folgende Zumutbarkeitsgrenzen aufgestellt:

> Bagatellreparaturen dürfen höchstens 90 Euro kosten;

> in der Mietvertragsklausel muss eine Höchstgrenze für einen bestimmten Zeitraum für den Fall genannt werden, dass sich Kleinreparaturen häufen;

> außerdem darf sich die Klausel nur auf solche Teile der Mietwohnung beziehen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Unangemessen benachteiligt wird er nämlich dann, wenn er für Gegenstände zahlen soll, die er gar nicht direkt abnutzen kann, wie z. B. Leitungen für Gas, Wasser und Strom.

Wichtig: Es kann allenfalls die Verpflichtung, für Bagatellschäden zu zahlen, abgewälzt werden, nicht aber die Verpflichtung, defekte Gegenstände instand zu halten oder instand zu setzen, d. h. reparieren zu lassen (BGH WM 92, 355; OLG Frankfurt WM 97, 609).

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 2. August 2009 11:04

DH > hierunter fallen z.b. Dichtung Wasserhahn, Rolladengurt etc, also Dinge, die vom Gebrauch kaputt gehen können.

Kommentar von Obelhicks am 2. August 2009 14:11

du zäumst das pferd vom gleichen ende auf wie ich es gern mache.

anzumerken wäre noch daß die höhe der maximalen mieterleistung durch rechtsprechung geregelt ist, also veränderlich. ich würde darum den preis für eine reparatur bei 65 euro und den maximalen aufwand pro jahr bei 200 euro festmachen.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 2. August 2009 18:25

Jep.


apriket
beantwortet von apriket am 2. August 2009 10:44
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Früher galt die Fausregel: Alles was unter hundert Mark kostet.

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 2. August 2009 19:03

daür 3x DH?


anonym
beantwortet von murkeltimo am 2. August 2009 10:52
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Müsste eigentlich in Deinem Mietvertrag stehen. Meistens sind es Reparaturen, zwischen 75,00 € und 100,00 €. Wie gesagt, das müsste in Deinem Mietvertrag stehen. LG murkeltimo


eddali
beantwortet von eddali am 2. August 2009 10:46
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Oftmals ist eine Summe im MV angegeben, wenn nicht sind es so um die 50 Euro.

Kommentar von reinersaam am 2. August 2009 10:54

wenn noichts angegeben ist,barucht man auch nichts zu bezahlen.


anonym
beantwortet von blaueFee am 2. August 2009 10:44
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na vielleicht mal ein Löchlein in der Wand zugipsen, oder eine lose Steckdose festschrauben sowas in der Art

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 2. August 2009 10:45

ein Löchlein zugipsen fällt sowieso immer in den Bereich des Mieters unabhängig vom Preis

Kommentar von blaueFee am 2. August 2009 10:47

das war ja nicht die frage, was in den bereich des Mieters fällt, es war die Frage:

Wer weiß was Bagatellreparaturen in Mietswohnungen sind?

Kommentar von C5666c8e3ce53e2f62c151316d613f0bsmallapriket am 2. August 2009 11:31

Endlich mal jemand, der darauf achtet, dass nicht dauernd an den Fragen vorbei geantwortet wird! DH


anonym
beantwortet von mig112 am 2. August 2009 10:44
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Rolladenband; Klospülung


istie
beantwortet von istie am 2. August 2009 10:48
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bei mir sind es 100,00 € im Jahr für Reparaturen, welche unter 100,00 € kosten. Schau mal in Deinen Mietvertrag.

Kommentar von C5666c8e3ce53e2f62c151316d613f0bsmallapriket am 2. August 2009 11:34

Ja, früher waren es 100 Mark, heute sinds 100 Euro. :-(


Bertotto
beantwortet von Bertotto am 2. August 2009 10:46
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Besser kann ich es auch nicht!♥bert Otto


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 2. August 2009 10:46
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Alles was man ohne großen Aufwand und Kosten selbst machen kann....


anonym
beantwortet von alphonso am 2. August 2009 10:45
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ich glaube alle Reparaturen bis zu einem Wert von ca. 50 €.


albatros
beantwortet von albatros am 2. August 2009 19:02
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Ich gestatte mir, ergänzend zu den fast einzigen kompetenten Ausführungen von malkia und obelhicks, auf folgendes hinzuweisen: Kleinreparaturen (bzw. sog. Bagatellschäden) können kostenmäßig nur insofern auf den Mieter abgewälzt werden, wenn es mietvertraglich dazu eine wirksame Klausel gibt. Diese muss zwei Angaben enthalten. Zum ersten die Kostenhöhe je Einzelreparatur und die maximale Jahressumme der Reparaturen. Fehlt auch nur eine Angabe, ist die Klausel insgesamt unwirksam und der Mieter braucht keinerlei Kosten übernehmen.


anonym
beantwortet von reinersaam am 2. August 2009 10:53
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in meinem mietvertrag steht steht nichts über kleinere reparaturen,bisher hat der vermieter auch alles übernommen,egal was es war!


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