
Die laufende Instandhaltung obliegt nach dem Gesetz grundsätzlich den Vermieter. Diese Pflicht kann jedoch teilweise durch den Mietvertrag dem Mieter auferlegt werden. So wird häufig im Mietvertrag geregelt, dass der Mieter die Kosten für "kleinere Instandsetzungen" bzw. zur "Beseitigung von Bagatellschäden trägt. Für die Kostenabwälzung kleiner Instandsetzungen auf den Mieter hat der Bundesgerichtshof (WM 91, 381; 89, 324) folgende Zumutbarkeitsgrenzen aufgestellt:
> Bagatellreparaturen dürfen höchstens 90 Euro kosten;
> in der Mietvertragsklausel muss eine Höchstgrenze für einen bestimmten Zeitraum für den Fall genannt werden, dass sich Kleinreparaturen häufen;
> außerdem darf sich die Klausel nur auf solche Teile der Mietwohnung beziehen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Unangemessen benachteiligt wird er nämlich dann, wenn er für Gegenstände zahlen soll, die er gar nicht direkt abnutzen kann, wie z. B. Leitungen für Gas, Wasser und Strom.
Wichtig: Es kann allenfalls die Verpflichtung, für Bagatellschäden zu zahlen, abgewälzt werden, nicht aber die Verpflichtung, defekte Gegenstände instand zu halten oder instand zu setzen, d. h. reparieren zu lassen (BGH WM 92, 355; OLG Frankfurt WM 97, 609).

Früher galt die Fausregel: Alles was unter hundert Mark kostet.
albatros am 2. August 2009 19:03 daür 3x DH?
Müsste eigentlich in Deinem Mietvertrag stehen. Meistens sind es Reparaturen, zwischen 75,00 € und 100,00 €. Wie gesagt, das müsste in Deinem Mietvertrag stehen. LG murkeltimo

Oftmals ist eine Summe im MV angegeben, wenn nicht sind es so um die 50 Euro.
wenn noichts angegeben ist,barucht man auch nichts zu bezahlen.
na vielleicht mal ein Löchlein in der Wand zugipsen, oder eine lose Steckdose festschrauben sowas in der Art
ein Löchlein zugipsen fällt sowieso immer in den Bereich des Mieters unabhängig vom Preis
das war ja nicht die frage, was in den bereich des Mieters fällt, es war die Frage:
Wer weiß was Bagatellreparaturen in Mietswohnungen sind?
apriket am 2. August 2009 11:31 Endlich mal jemand, der darauf achtet, dass nicht dauernd an den Fragen vorbei geantwortet wird! DH

bei mir sind es 100,00 € im Jahr für Reparaturen, welche unter 100,00 € kosten. Schau mal in Deinen Mietvertrag.
apriket am 2. August 2009 11:34 Ja, früher waren es 100 Mark, heute sinds 100 Euro. :-(

Alles was man ohne großen Aufwand und Kosten selbst machen kann....
ich glaube alle Reparaturen bis zu einem Wert von ca. 50 €.

Ich gestatte mir, ergänzend zu den fast einzigen kompetenten Ausführungen von malkia und obelhicks, auf folgendes hinzuweisen: Kleinreparaturen (bzw. sog. Bagatellschäden) können kostenmäßig nur insofern auf den Mieter abgewälzt werden, wenn es mietvertraglich dazu eine wirksame Klausel gibt. Diese muss zwei Angaben enthalten. Zum ersten die Kostenhöhe je Einzelreparatur und die maximale Jahressumme der Reparaturen. Fehlt auch nur eine Angabe, ist die Klausel insgesamt unwirksam und der Mieter braucht keinerlei Kosten übernehmen.
in meinem mietvertrag steht steht nichts über kleinere reparaturen,bisher hat der vermieter auch alles übernommen,egal was es war!
DH > hierunter fallen z.b. Dichtung Wasserhahn, Rolladengurt etc, also Dinge, die vom Gebrauch kaputt gehen können.
du zäumst das pferd vom gleichen ende auf wie ich es gern mache.
anzumerken wäre noch daß die höhe der maximalen mieterleistung durch rechtsprechung geregelt ist, also veränderlich. ich würde darum den preis für eine reparatur bei 65 euro und den maximalen aufwand pro jahr bei 200 euro festmachen.
Jep.