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Wer weiss Rat in einer Gerichtssache

gefragt von waldswinkelwaldswinkel am 21.06.2008 um 15:38 Uhr

Das Oberlandgericht lehnt den Berufungsantrag in einer Schadensersatzklage gegen einen Rechtsanwalt ab. Der zuständige Richter, hat dem Rückweisungsbeschluss ein Sachverhalt aufgeführt, der überhaupt nichts mit dem Rechtsstreit zu tun hat. Dieser Sachverhalt wurde von keiner Partei vorgebracht und war auch nicht Gegenstand des Verfahren. Es handelt sich offensichtlich um ein menschliches Missgeschick. Eine Rechtsbeschwerde ist möglich, aber diese Kostet wieder Geld und viel Zeit.

Kann das Gericht in einem solchen Fall, den eigenen irrtümlichen Rückweisungsbeschluss nicht selbständig korrigieren?

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Gericht x 873

LaOla60
beantwortet von LaOla60 am 21. Juni 2008 15:41
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Da es um das Oberlandesgericht geht, mußt du ja von einem Rechtsanwalt vertreten werden. Dieser kann dir am besten drüber Auskunft erteilen

Kommentar von Simple_avatar1smallwaldswinkel am 21. Juni 2008 15:50

Mir ist inwischen das Gekd ausgegangen, es handelte sich im vorliegenden Fall, um einen Proszesskostenhilfeantrag.

Kommentar von 686b3d3e3eb18c2c880da16dc36bedf0smallLaOla60 am 21. Juni 2008 15:53

Wie gesagt: dein Anwalt kann dir Auskunft geben und dich auch bei einer Prozesskostenbeihilfe beraten



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