Das Oberlandgericht lehnt den Berufungsantrag in einer Schadensersatzklage gegen einen Rechtsanwalt ab. Der zuständige Richter, hat dem Rückweisungsbeschluss ein Sachverhalt aufgeführt, der überhaupt nichts mit dem Rechtsstreit zu tun hat. Dieser Sachverhalt wurde von keiner Partei vorgebracht und war auch nicht Gegenstand des Verfahren. Es handelt sich offensichtlich um ein menschliches Missgeschick. Eine Rechtsbeschwerde ist möglich, aber diese Kostet wieder Geld und viel Zeit.
Kann das Gericht in einem solchen Fall, den eigenen irrtümlichen Rückweisungsbeschluss nicht selbständig korrigieren?

Da es um das Oberlandesgericht geht, mußt du ja von einem Rechtsanwalt vertreten werden. Dieser kann dir am besten drüber Auskunft erteilen
Mir ist inwischen das Gekd ausgegangen, es handelte sich im vorliegenden Fall, um einen Proszesskostenhilfeantrag.
Wie gesagt: dein Anwalt kann dir Auskunft geben und dich auch bei einer Prozesskostenbeihilfe beraten