Handyvertrag ist gekündigt. Rufnummer wird zum neuen Anbieter mitgeholt. Sowohl beim alten (zum Deaktivieren) als auch beim neuen Anbieter (für Rufnummermitnahme) ist eine Gebühr fällig. Angeblich gibt es ein Urteil vom BGH, dass diese Gebühr beim alten Anbieter zu Unrecht erhoben wird. Wer hat davon schon mal was gehört? Urteil: BGH, AZ III ZR 199/01. Habe jetzt meinen alten Anbieter angeschrieben, von dieser Gebühr abzusehen. Habe ich Chance auf Erfolg?

Nein, alle Provider nehmen 25 bis 30 Euro dafür. Einen langen Schriftwechsel würde ich nicht riskieren, da die alte Nummer innerhalb 4 Wochen portiert werden muß.

Nein, die Firmen haben das in Ihren Veträgen, die wollen wohl alle an dir verdienen :-)