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Wer weiß Bescheid über die Pflegestufe 0?

gefragt von sonja73 am 09.08.2008 um 23:30 Uhr

Kann mir jemand über die neue Pflegestufe 0 Auskunft geben? Welche Voraussetzungen müssen für die Einstufung vorliegen?


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pflegestufe 0 (3)
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anonym
beantwortet von Bluemelei am 9. August 2008 23:35
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Pflegestufe Null heißt nichts anderes, als dass derjenige begutachtet wurde, aber kein ausreichender Mindestpflegebedarf für Pflegestufe Eins oder höher vorliegt. D.h. also, dass keine besonderen Vorraussetzungen erfüllt werden müssen, außer eben einen Antrag auf ne Einstufung zu stellen. Hat man schonmal Pflegestufe Null und der Pflegebedarf ändert sich, erleichtert das die weitere Bearbeitung. Außerdem ist Pflegestufe Null die Vorraussetzung um in einem Heim aufgenommen zu werden. Hoffe ich konnte dir damit weiterhelfen?? LG Bluemelei

Kommentar von C457a976f16fe866efafc545a63e22fcsmallQetan am 9. August 2008 23:36

Hey, sehr gut. DH

Kommentar von sonja73 am 9. August 2008 23:37

Ja, danke Dir!

Kommentar von doro05 am 10. August 2008 02:11

Falsch!


Kermit65
beantwortet von Kermit65 am 9. August 2008 23:32
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Um der niedrigsten Pflegestufe I zugeordnet zu werden, müssen (neben anderen Kriterien) durchschnittlich 90 min Hilfe am Tag benötigt werden. Mit einmal wöchentlich Baden ist das nicht zu erreichen. Ob die Voraussetzungen für eine Pflegestufe und damit für Leistungen aus der Pflegekasse gegeben sind, wird individuell durch den MDK begutachtet.

Quelle: http://www.pflegestufe.info/stichworte/pflegestufe.html

hoffe das hilft Dir etwas weiter!

Alles Gute Ameise

Kommentar von sonja73 am 9. August 2008 23:34

Danke, aber mir geht es um die Pflegestufe NULL, ich glaub die gibt es seit 1. Juni oder Juli!

Kommentar von D4ba2738480effe1f8b1c7389ea4473fsmallKermit65 am 9. August 2008 23:39

Oooooooo na da hab ich mich ganz verguckt! Entschuldige sonja!

aber hier:

"Keine Pflegestufe" ist nicht gleichzusetzen mit "kein Hilfebedarf". Es bedeutet nur, dass der Hilfebedarf geringer ist als regelmäßig und auf Dauer 90 min täglich (Pflegestufe 0). Die Sozialämter können auch pflegerische Hilfen übernehmen, wenn keine Pflegestufe anerkannt wurde. Es findet vorher allerdings eine Prüfung der Vermögensverhältnisse statt.

Kommentar von sonja73 am 9. August 2008 23:42

Danke! DH!


anonym
beantwortet von doro05 am 10. August 2008 00:04
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Junge, Junge, Ihr liegt sowas von daneben, das ist ja schon sträflich! Diesen Zusatzvermerk kann ich mir nicht verkneifen. Pflegestufe 0 ist die neue Pflegestufe für Demenzkranke, die vorher seltsamerweise nicht existiert hat. Wer Demenzkranke betreut, weiß, welch umfangreiche Betreuung oft notwendig ist, da wäre schon immer die Pflegestufe 2 angebracht gewesen. Siehe den Link zuvor.

Kommentar von Bluemelei am 10. August 2008 00:46

Mag sein, dass sich das inzwischen dahingehend geändert hat, vorher gab es allerdings auch schon Pflegestufe 0... unzwar genau unter den Aspekten, die ich oben aufgeführt habe!!! Also nichts vonwegen völlig daneben!!!! Lach!!

Kommentar von doro05 am 10. August 2008 02:09

Es wurde nach der NEUEN Pflegestufe 0 gefragt (lesen!!) und die gibt es seit dem 1. Juli 2008. Die alte (inoffiziell so genannte) Pflegestufe 0 hatte mit dem Pflegebedarf bei Vorliegen der Voraussetzungen von Grundsicherung (Sozialhilfe) zu tun.


bitmap
beantwortet von bitmap am 9. August 2008 23:32
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Sozialrechtler wissen da Bescheid. Ansonsten siehe http://kuerzer.de/hCvZnO6Va


anonym
beantwortet von burki am 9. August 2008 23:48
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guten abend

naja, ganz grob gesagt ist pflegestufe 0 die pflegestufe wo die pflegekasse garnichts bezahlt.

leute die also sehr geringe pflege oder hilfe benötigen, die nicht für stufe 1 reicht, müssen das selber finanzieren oder z.b das sozialamt aufsuchen. eigentlich eine "blöde" pflegestufe. aber es gibt sicher fälle, wo leute eben nur selten oder wenig hilfe benötigen. das die bedingungen für pflegestufe 1 nicht erfüllt werden.

also das sollte geprüft werden, wie jede andere pflegestufe auch. so extrem genau kann ich die bedingungen leider nicht nennen. das ist nun einzelfall- oder ermessungsache der gutachter oder wer da kommt.dafür gibt es auch den medizinischen dienst (glaube ich) den die pflegekasse losschickt wenn ein antrag vorliegt.

tschüss burki


anonym
beantwortet von doro05 am 9. August 2008 23:50
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Hier sind die Voraussetzungen genau beschrieben: http://www.pflegestufe.info/pflege/demenz.html


cwsbln
beantwortet von cwsbln am 12. August 2009 09:02
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Pflegestufe null, bringt 100€ oder 200€ monatliche Geldleistung, wenn die Voraussetzungen der erheblich eingeschränkten Alltagskompenz vorliegen.

Entwickelt wurde dieser Leistungskomplex, weil die Voraussetzungen der Pflegeversicherung nicht ausreichend auf dementiell erkrankte Menschen ausgerichtet sind, da sie sich im Wesentlichen an der erforderlichen Grundpflege orientieren. Aber Verwirrtheitszustände nicht mit einbeziehen. Auch die "Pflegestufe 0" verlangt einen Bedarf an Grundpflege , er muss aber nicht das für "Pflegestufe 1" erforderliche Maß erreichen. Das Ganze ist etwas kompliziert Mehr info: http://www.pflegeverantwortung.de/leistungen-ohne-pflegestufe.html


anonym
beantwortet von Boerbel am 10. Oktober 2009 12:48
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Pflegestufe null liegt vor wenn die Voraussetzungen der erheblich eingeschränkten Alltagskompenz vorliegen. Darunter fallen auch Kinder mit z.b Asperger Autismus, da diese seelische Behinderungen haben.


cwsbln
beantwortet von cwsbln am 1. November 2009 18:32
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Für Kinder sind leider noch viel zu wenig Netzwerke (für ältere eigentlich auch), aber ein paar sehr gute Infoquellen gibt es schon:

Zum Grundsätzlichen: http://www.pflegeverantwortung.de/pflegestufen-eins-zwei-drei/pflegestufe-fuer-k...

... dort findest Du auch weitere Links, leider kann ich sie hier nicht posten, mehr als ein Link wird sofort als Spam gewertet, was ich gut verstehen kann.


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