würde gerne etwas über das neue Unterhaltsgesetz wissen, welches ja angeblich kommen soll.

Reform des Unterhaltsrechts
Der Bundestag verabschiedete am Freitag, dem 9. November 2007, die Reform des Unterhaltsrechts. Das Gesetz (16/1830) stellt die Unterhaltsansprüche von Kindern an erster Stelle vor den Ansprüchen von Erwachsenen. Bei der Dauer des Betreuungsunterhalts werden Mütter und Väter, die ihr Kind betreuen, gleich behandelt, unabhängig davon, ob sie verheiratet waren oder nicht. Künftig haben alle Mütter und Väter, die ihr Kind betreuen, zunächst für die Dauer von drei Jahren nach der Geburt des Kindes Anspruch auf Betreuungsunterhalt.
Mit der Reform wird auch die nacheheliche Eigenverantwortung gestärkt. Eine Lebensstandardgarantie gibt es nicht mehr.
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2007/rueckblick_kw45/index.html
Bundespräsident Horst Köhler muss es noch unterzeichnen. Anschliessend veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, tritt es zum 1. Januar 2008 in Kraft.

Es wird wohl am 01.01.2008 in Kraft treten. Im Netz gibt's viele Informationen, schau mal hier nach: http://www.reformen-cockpit.de/reform/show/id/32?chorid=01007882

http://www.super-illu.de/aktuell/superstory_257310.html
Ich hoffe, Du meinst dieses.
Es gilt seit dem 01.07.07