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Wer wählt/ernennt die Richter in deutschen Gerichten?

gefragt von Sumpfantilope am 03.12.2007 um 20:38 Uhr

Ich schreibe eine Facharbeit über die Macht der Parteien in Deutschland, dabei spielen die Gerichte natürlich auch eine Rolle. Die Verfassungsrichter werden zur Hälfte vom Bundestag und zur Hälfte von Vertretern des Bundesrats gewählt, aber wie sieht´s bei den anderen Gerichten aus?


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Reply


anonym
beantwortet von liam22 am 3. Dezember 2007 20:50
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Also beim Bundesgerichtshof richtet sich das nach § 125 Abs. 1 GVG. Die Richter werden den Bundesminister gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss nach Maßgabe des Richterwahlgesetzes berufen und vom Bundespräsidenten ernannt. Der Richterwahlausschuss besteht aus den 16 Landesjustizministern und weiteren 16 Mitgliedern, die vom Bundestag gewählt werden, diesem aber nicht angehören müssen. Der Bundesminister der Justiz beruft den Richterwahlausschuss ein und führt als zuständiger Fachminister den Vorsitz. Er hat kein Stimmrecht. Der Vorsitzende und die Mitglieder des Richterwahlausschusses können vorschlagen, wer zum Richter am Bundesgerichtshof berufen werden soll. So passiert das an den Bundesgerichten. Die Richter an den Amts- uns Landgerichten werden nach einer dortigen Bewerbung vom Amts- bzw. Landgericht -dort den Präsidenten- eingestellt.

Kommentar von Sumpfantilope am 3. Dezember 2007 21:41

Danke für deine ausführliche Antwort! Hab ich das richtig verstanden - eine Wahl erfolgt nur auf Bundesebene?


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 3. Dezember 2007 22:25
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Die Richter an den Zivilgerichten (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht) werden von den jeweiligen Landesjustizministerien eingestellt, nicht von den Gerichtspräsidenten. Dienstherr ist das Land. Richter beginnen zunächst am Landgericht als Mitglieder einer Kammer, am Amtgericht als allein tätige Richter oder als Staatsanwälte. Alle drei Stufen müssen in einer Art Grundausbildung durchlaufen werden. Bei guter Qualifikation kann dann die Beförderung zu Richtern am Oberlandesgericht, zu Vorsitzenden Richtern am Landgericht, zu Direktoren bzw. Präsidenten am Amtgericht, zu Vorsitzenden Richtern am OLG bis zu Präsidenten von Landgericht und Oberlandesgericht erfolgen. Dies geschieht alles über das jeweilige Landesjustizministerium. Entsprechend verhält es sich mit Abeitsgerichten (je nach Bundesland beim Justizministerium oder Arbeitsministerium des Landes angesiedelt) und Verwaltungsgerichten. Hier kommt es wie in einem Wirtschaftsunternehmen vorrangig auf Noten und gezeigte Leistungen an. Bei der Besetzung ehrenamtlicher Richterstellen können Parteien eine Rolle spielen. Diese juristischen Laien, die insbesondere in Strafgerichten und Arbeitsgerichten vertreten sind, können von in der Öffentlichkeit tätigen Organisationen vorgeschlagen werden, zu denen auch die Parteien gehören. Zumeist werden aber die Vorschläge eher von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften (Arbeitsgerichtsbarkeit) und von sozialen Organisationen wie Hilfsvereine, Jugendschutzorganisationen usw. kommen.


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