Seit zwei Jahren befinde ich mich ( 69 J. )in Privatinsolvenz, ich befand mich vorher in geordneten finanziellen Verhältnissen in meinem schuldenfreien Privathaus in Ansbach und verlor durch eine geplatzte Bürgschaft für meinen Sohn ( Sanierung eines Geschäftshauses ) nunmehr alles. Als ich 2006 in eine Mietwohnung einzog wurde mir nicht gesagt, dass die Wohnung ein halbes Jahr später als Eigentumswohnung verkauft werden soll und ich dann ausziehen muss. In Anbetracht meines Alters und infolge der Insolvenz könnte ich den Umzug nicht bezahlen und die damit nötigen Arbeiten nicht machen, ganz abgesehen davon, dass ich erst eine Wohnung finden muss. Es waren schon etliche Interessenten da, aber noch ist es nicht verkauft. Kann ich dagegen etwas tun ?
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unglaublich was dir widerfahren ist, aber verlier nicht den mut, denn das amt wird dir bestimmt helfen, wende dich an einen mitarbeiter so früh wie möglich. alles alles gute für dich. gruss akademikus

Sie brauchen garnichts zu tun! Ein Verkauf oder eine Versteigerung einer Wohnung brechen nicht bestehende Mitetverträge. diese soind vom neuen eigentümer zu übernehmen. Will der neue Eigentümer später mal die Wohnung für sich oder einen Familienangehörigen selber nutzen, so steht ihm ein Kündigungsrecht unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist wg. Eigenbedarf zu. Dann ist frühestens für Sie ein Handlungsbedarf gegeben. Also im Augenblick nichts tun! Besichtigungen durch Kaufinteressdenten müssen Sie allerdings in einem im Mietvertrag nachlesbaren Rahmen dulden; diese sind aber durch Sie selbst beeinflußbar (Tipp: gilt auch für Kaufinteressenten!).
firstguardian am 3. Dezember 2008 12:59 Machen Sie sich erstmal wg. Umzugkosten keine Sorgen - soweit ist es noch lange nicht!