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Wer übernimmt die Schulden, wenn der Erbe den Nachlass verweigert?

gefragt von KickerStar am 15.02.2007 um 20:18 Uhr

Wir haben in der Familien einen etwas delikaten Fall diesbezüglich und wollen für den Ernstfall vorbereitet sein...


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anonym
beantwortet von Rolfe am 15. Februar 2007 22:26
2x
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Der Staat ist zwar der letzte Erbe, haftet aber nicht für Schulden (wie normalerweise jede Person es müsste). Da hat der Gläubiger Pech gehabt...


Delot
beantwortet von Delot am 15. Februar 2007 20:24
1x
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Wenn alle Erben das Erbe beim Nachlassgericht ausschlagen, regelt der Staat die Angelegenheit. Hatten selbst einen Fall in der Familie. Gruß Detlef


dagmar164
beantwortet von dagmar164 am 15. Februar 2007 23:03
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Hallo KickerStar, das Erbe kann man bis spätestens 6 Wochen nach in Kenntnisnahme vom Ableben des Angehörigem ausschlagen, enbindet aber nicht von den Bestattungskosten. In dem Fall wird dann auch die Wohnung versiegelt und "darf" vom Vermieter beräumt werden, aber erst wenn auch wirklich kein Erbe gefunden wurde.


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