Wir haben in der Familien einen etwas delikaten Fall diesbezüglich und wollen für den Ernstfall vorbereitet sein...
Der Staat ist zwar der letzte Erbe, haftet aber nicht für Schulden (wie normalerweise jede Person es müsste). Da hat der Gläubiger Pech gehabt...

Wenn alle Erben das Erbe beim Nachlassgericht ausschlagen, regelt der Staat die Angelegenheit. Hatten selbst einen Fall in der Familie. Gruß Detlef

Hallo KickerStar, das Erbe kann man bis spätestens 6 Wochen nach in Kenntnisnahme vom Ableben des Angehörigem ausschlagen, enbindet aber nicht von den Bestattungskosten. In dem Fall wird dann auch die Wohnung versiegelt und "darf" vom Vermieter beräumt werden, aber erst wenn auch wirklich kein Erbe gefunden wurde.