vor kurzem hat sich meine brücke im mund gelöst daraufhin teilte mir mein zahnarzt mit das neun meiner zähne gezogen werden müssen (kein kariees) da ich alg 2 bekomme kann ich mir das nicht leisten wer weis weiter ?

Du kannst es mal mit einer Härtefallregelung bei der Krankenkasse probieren. - könnte klappen-

Ich denke, wenn Du Dein Bonusheft voll hast übernimmt es in Deinem Fall entweder die Kasse oder die Arge.
asmakoeln am 28. Juni 2008 23:24 Super Antwort DH

Noch eine Möglichkeit, wenn Du keine Zuschüsse bekommen solltest - vereinbare mit dem Zahnarzt eine Ratenzahlung zu Beträgen, die Du Dir leisten kannst

Ich glaube nicht das es da jemanden gibt der die Kosten übernimmt.
asmakoeln am 28. Juni 2008 23:22 Hoffentlich nicht das soziale Netz in das viele weich fallen DH
bitmap am 28. Juni 2008 23:35 Unter Umständen doch http://kuerzer.de/T416cdgGZ
Wieselchen1 am 28. Juni 2008 23:42 Und das ist auch gut so, bitmap. Danke für die Stimme der Vernunft.
LG
Wieselchen

Bevor Du Dir 9 Zähne ziehen lässt, würde ich einen zweiten Zahnarzt zu Rate Ziehen. Du schreibst ja, kein Karies. LG TawaGirl

Wende Dich vertrauensvoll an Deine Krankenkasse. Für ALG II Empfänger gibt es satte Zuschüsse.

Das ist unsere Sozialpoilitik, da sind Zähne und Brille nicht vorgesehen.
bitmap am 28. Juni 2008 23:37 Stimmt - so pauschal - nicht -> http://kuerzer.de/T416cdgGZ

Vorgehensweise:
1.) Du gehst zu Deinem Zahnarzt und läßt den Schaden begutachten.
2.) Du sagst Deinem Zahnarzt, daß Du ALG2 beziehst und daher keinerlei Zuzahlung leisten kannst.
3.) Der Zahnarzt soll Dir daraufhin einen Heil- und Kostenplan erstellen. Er wird nun darauf achten, daß seine Gebühren und Kosten die übliche erstattungsfähige Höhe haben, da er ja weiß, daß er von Dir nichts bekommt.
4.) Den Heil- und Kostenplan reichst Du zusammen mit einem Antrag auf Härtefallregelung bei Deiner Krankenkasse ein.
5.) Nach einer gewissen Bearbeitungszeit bekommst Du den Heil- und Kostenplan genehmigt von der Krankenkasse zurück. Prüfe ihn darauf, ob die Härtefallregelung angewandt wurde. Das steht explizit auf dem Plan bei der Erstattungshöhe vermerkt.
6.) Geh mit dem Plan zum Zahnarzt und laß die Behandlung durchführen. Stell aber vor Beginn nochmals klar, daß Du nichts dazu bezahlst!
7.) Viel Vergnügen! ;-))

Stellt sich die Frage: " Wie alt ist die Brücke?" Ist sie älter als 5 Jahre (Gewährleistungszeitraum) mußt Du sie schon selber bezahlen. Oder Suppe essen.
einen gewissen eigenanteil mußt du zahlen..kostenvoranschlag und dann zur krankenkasse...wenn du regelmäßig beim zahnarzt warst ist das am besten..wegen den prozenten..(bonusheft)oder du bist beim gleichen zahnarzt der macht das auch

Keine Panik, das übernimmt die Krankenkasse.
jbinfo am 29. Juni 2008 01:52 Das stimmt leider so nicht.
bitmap am 30. Juni 2008 00:14 Doch.
Meine Quelle findest du in dem von mir hier (bereits 2 x) geposteten link. Und wo ist deine?
Questor am 30. Juni 2008 02:12 Aber sicher stimmt das, es muss niemand ohne Zähne rum laufen, nur weil man arm ist. (obwohl man das sehr oft sieht)
Das Bonusheft sollte lückenlos geführt sein und falls Sie schon von der Zuzahlung befreit sind, dürfte der Antrag problemlos durchgehen. 100 % Kostenübernahme gibts aber nur für die preisgünstigste medizinisch notwendige Variante, Extras, wie z.b.Implantate aus hochwertigen Materialien müssen selbst bezahlt werden.

Nach meiner info kannst Du die Übernahme der Kosten bei ALG 2 nur als Darlehen bekommen, wenn Du einen neuen Job hast und es für diesen notwendig ist. Also z.B. Publikumsverkehr.
bitmap am 29. Juni 2008 02:00 Wozu als Darlehen? Man bekommt das doch von der Krankenkasse bezahlt. Natürlich nicht die Supernobel-Porzelan-Version, sondern nur das Notwendigste, aber immerhin muss man nicht zahnlos rumlaufen als alg-II-Empfänger.
...denke ich auch DH