Wer übernimmt 24 Stunden Pflege?

7 Antworten

Wenn deine Oma jetzt schon Leistungen vom Sozialamt nach dem SGB - Xll - bezieht,dann wird sie wohl nicht viel an Vermögen haben,sonst würde sie ja nichts bekommen,es sei denn das es derzeit noch nicht verwertbar wäre !

Vom Sozialamt wird sie dann ja schon bekommen was ihr zusteht,wenn die dementsprechenden Anträge gestellt und Nachweise erbracht worden.

Vorrangig ist die KK - für die Oma zuständig,da bekommt sie doch sicherlich eine Pflegestufe,die natürlich auch vorher beantragt werden müsste.

Wenn ein naher Angehöriger die Pflege selber übernehmen würde,dann kann man ggf.bei der KK - einen Antrag stellen,dann wäre man sicher auch abgesichert.

Vom Sozialamt selber würde die pflegende Person nichts bekommen,aber die Oma kann der Person z.B. das Pflegegeld geben und diese Person könnte dann nur beim zuständigen Jobcenter einen Antrag auf ALG - 2 ( Hartz - lV ) stellen.

Dafür müssen aber dann weitere Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein,was dann die Bedürftigkeit betreffen würde,dass Pflegegeld der Oma würde dann auf die evtl.ALG - 2 Leistung nicht angerechnet,würde die Person es bekommen.

Nun da Deine Oma eine 24 Stunden Pflege braucht, gehe ich mal davon aus, das sie die Pflegestufe III hat, bzw. beantragt wurde. Die wird in der Regel von der Krankenkasse ausgezahlt. Das Sozialamt stock nur das Geld auf, falls es ein Defizit gäbe. Was aber bei der Pflegestufe III selten vor kommt.

Hallo, 

wenn die Oma von den Angehörigen zu Hause gepflegt wird hat die Oma nur Anspruch auf das Pflegegeld. Abhängig vom Pflegegrad der durch den MDK zugeteilt wird hat liegt das zwischen ca. 300 und 900€ im Monat. Die Angehörigen werden nicht direkt finanziell vergütet können aber für Ihren Aufwand z.B durch Freistellung vom Job usw. entschädigt werden. Eine Alternative wäre dass ihr jemanden engagiert der sich um die Pflege der Oma kümmert .. vielleicht wäre sowas interessant für euch: https://www.polnische-haushaltshilfe.net/Blog/24-stunden-pflege-zu-hause/.. sehe grad dass ich etwas spät dran bin mit meiner Antwort ..naja vielleicht hilfts auch jemand anderes :) 

Hat Deine Oma eine Pflegestufe beantragt? Wenn nein sollte sie das ganz schnell  bei ihrer Krankenkasse nachholen. Die Oma bekommt dann Besuch  vom  medizinischen Dienst. Der schaut, was die Oma  noch alleine kann und vergibt dann die Pflegestufe. Die Oma  erhält dann entweder Pflegegeld ( entsprechend der Stufe) davon  bezahlt  sie die Angehörigen,  die sie pflegen, oder sie erhält Sachleistungen. Sie kann aber auch einen Pflegedienst von dem Geld bezahlen lassen. Wenn das Pflegegeld und ihre Rente dazu nicht ausreichen, dann kann die Oma beim Sozialamt einen Antrag auf die Übernahme der Pflegekosten stellen

Wenn deine Oma 24 std Pflege benötigt gehe ich davon aus dass die Frage der Pflegestufe schon geklärt ist.

1. Möglichkeit... sie wird Zuhause komplett von Angehörigen betreut dann steht dem Angehörigen entsprechend der Pflegestufe das Pflegegeld zu zudem wird das ganze auch Sozialversicherungstrchnisch abgedeckt heisst das diese zeit später bei der Rente angerechnet wird.
(Der Arbeitgeber muss im übrigen die Person eine gewisse Zeit auch freistellen)

2. Möglichkeit... Pflege Zuhause mit Unterstützung des Pflegedienstes. In der Praxis sieht das meistens so aus dass der Pflegedienst 1 2 oder 3 mal am Tag kommen um zu waschen oder was zu machen was die Angehörigen nicht können oder wollen. Je nach Pflegestufe werden die Kosten durch das Pflegegeld abgedeckt.

3. Möglichkeit... Pflege Zuhause mit jemandem die auch Zuhause einzieht. Auch hier wird entsprechend der Pflegestufe Pflegegeld gezahlt was aber die Kosten sicher nicht abdeckt.

4. Möglichkeit... Heim..
Hier fließen entsprechend der Pflegestufe das Pflegegeld und das Einkommen deiner Oma (Rente oder Witwenrent und Einkünfte aus Vermietung oder anderem) ein.
Ein Taschengeld steht deiner Oma selbst zu das ist aber nicht sehr hoch.
Wenn deine Oma noch Vermögen hat wird dieses erst bis zu einem Freibetrag aufgebraucht. Wenn dann noch Kosten sind dann tritt das Soza an die Angehörigen also Ehemann und Kinder. Vermögen und Einkünfte müssen offengelegt werden. Erst wenn dann noch was übrig bleibt wird das Soza dem Betrag zuschießen