jdk77 am 13.12.2007 um 12:42 Uhr
Ich habe mich zum außergerichtlichen Mahnverfahren schlau machen wollen und eine Broschüre gefunden: https://publikationen.sachsen.de/bdb/showDetails.do?detailForward=showSearchResu...
auf Seite acht eben dieser steht: "Die Gerichtskosten werden Ihnen erst mit Erlass des Mahnbescheides durch Kostenrechnung zur Zahlung aufgegeben."
Das sind immerhin 23 Euro - bei 90 Euro Rechnungsbetrag. Muss ich die Kosten für das Verfahren tatsächlich selber tragen?
Danke für Eure Auskunft und schöne Grüße
Du mußt die Kosten vorstrecken - aber Du kannst sie vom Schuldner zurückverlangen bzw. in die Aufstellung Deiner Forderung gleich mit einbeziehen.

Du willst offensichtlich ein gerichtliches Mahnverfahren, da ja des Gericht einen Mahnbescheid und später einen Vollstreckungsbescheid erlassen soll. Die Gerichtskosten musst Du zunächst vorlegen, das Gericht setzt die Gerichtskosten aber gleich selbständig auf den Mahnbescheid mit drauf zu den Verfahrenskosten, die der Schuldner auch zahlen soll. Wenn der Schuldner nicht bezahlt uind dem Mahnbescheid auch nicht widerspricht, werden diese Gerichtskosten auf dem Vollstreckungsbescheid zur Erstattung festgesetzt. Du musst auf dem Formular, mit dem Du den Vollstreckungsbescheid beantragst (bekommst Du noch vom Gericht) nur ankreuzen, dass auch die Kosten verzinslich gestellt werden sollen, dann muss der Schuldner, auch wenn Du aus dem Vollstreckungsbescheid noch vollstrecken müßtest, auf die von Dir gezahlten Gerichtskosten Zinsen bezahlen.

Wenn du den Prozess verlierst - ja!
jdk77 am 13. Dezember 2007 12:50 ich will ja gar keinen Prozess - der Kunde soll nur endlich mal zahlen. Das er den Auftrag erteil hat ist klar, dass ich geliefert habe auch. Ich höre mir seit Wochen an, dass er schon überwiesen hätte - nur ist bei mir definitiv kein Geld angekommen (Geldschulden sind Schickschulden es zählt die Ankunft des Geldes...) Der Gerichsstand für die Klage fürs Geldeintreiben ist 600 km weit weg ... das macht doch alles keinen Sinn - und nur, weil er nicht zahlen will? Ich darf dann noch die Kosten tragen - das finde ich unfair hoch zehn.... es ging hier erstmal nur um das außergerichtliche Mahnverfahren - nicht um das gerichtliche.... oder macht das keinen Unterschied?
Tippse am 13. Dezember 2007 12:57 sag ihm, er soll dir eine überweisungsbestätigung mailen oder faxen! wenn er das nicht kann, dann beauftrage ein inkassobüro. warum interessieren dich die mehrkosten, die er dann hat? interessiert es ihn, ob du auf dein geld wartest oder nicht? nein, also.
jdk77 am 13. Dezember 2007 13:04 das klingt sehr schlau - ich glaub ich fasse bei dem Kontoauszug noch mal nach und wenn nichts kommt wende ich mich an ein Inkassobüro. Dann muss ich auch nicht schauen, wo ich welchen Haken bei dem Antrag für das Mahnverfahren setzen muss etc.... Danke für Eure Hilfe.
Wolfi0410 am 13. Dezember 2007 17:13 Das Problem wird sein ein Inkassobüro zu finden weil die meisten erst bei 200 EUR anfangen. Die zu berechnenden Kosten sind vorgegeben und der Aufwand für die meisten lohnt nicht den Ertrag
Hier gilt Verursacherpinzip.
Wer die Kosten verursacht (also wie auch hier der Schuldige), muss die Kosten tragen.

wenn der Mahnbescheid zugestellt und akzeptiert wird, dann erhälst du auch die Kosten zurück, insofern du das auf dem Vordruck angekreuzt hast..

Viele Antworten haben anscheinend die Frage nicht so richtig verstanden- Wer trägt die außergerichtlichen Kosten eines Mahnverfahrens.
Im rechtlichen Sinn gibt es außergerichtlich nur die Mahnungen- auch das Einsetzen von Inkassobüros ist immer noch außerhalb gerichtlicher Handlungen. Die Kosten für Mahnungen können vom Gläubiger auch geltend gemacht werden. Bei gerichtlichen Mahnbescheiden werden auch Kosten festgesetzt. Für alle diese Kosten ist der Gläubiger verpflichtet Vorkasse zu leisten. Endet am Schluss die gerichtliche Vollstreckung erfolglos, trägt der Gläubiger alle Kosten. Im Erfolgsfall muss der Schuldner alle Kosten aus Mahnung, Mahnbescheid und Vollstreckung (Gerichtsvollzieher) dem Gläubiger ersetzen. gh

Vergiss die Zinsen nicht, die kannst Du auch geltelt machen, so um die 12% p.a. Einen Mahnbescheid kann man übrigens online beantragen, siehe https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=4699516-1196700060492&... da wirst Du elegant durch alle Abfragen geführt und die entstehenden Gerichtsgebühren bekommst Du gleich angezeigt und im Formular eingesetzt. Zum Schluss ausdrucken, an das zuständige Mahngericht senden (wg. der Unterschrift) und Gebühren überweisen. Alles weitere nimmt seinen Gang.
Wolfi0410 am 13. Dezember 2007 14:42 Übrigens der Mahnbescheid ist das außergerichtliche Mahnverfahren. Das Gericht schickt dem Schuldner den Mahnbescheid in Deinem Namen. Erst wenn der Schuldner Widerspruch einlegt kommt es zum Gerichtsverfahren oder nicht reagiert, bekommst Du nach Ablauf der Frist die Möglichkeit den aus dem Mahnbescheid resultierenden Vollstreckungsbescheid zu beantragen und wenn dessen Frist verstrichen ist den Gerichtsvollzieher loszuschicken.
da muss ich mir das Formular noch mal anschauen und schreib das dort dann einfach mit rein - danke