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Wer trägt die Versandkosten im Gewährleistungsfall?

gefragt von Eddy11 am 14.10.2007 um 18:39 Uhr

Fall: Ebay Kauf bei gewerblichem Händler, Warenwert 25 Euro zzgl. 5 Euro Versand (Neuware). Ware ist defekt... Händler bietet an, dass ich das Gerät zurücksende und Ersatz erhalte. Nur: Wer trägt die Versandkosten? In der Auktion steht dazu nichts. Gibt es gesetzliche Regelungen?

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versandkosten x 173 gewährleistungsfall x 1

Knochenstrauss
beantwortet von Knochenstrauss am 14. Oktober 2007 19:04
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Du stellst deine Frage falsch, denn Gewährleistung und Garantie sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Es ist richtig, dass der Händler während der erste 6 Monate (gesetzliche Garantie) sämtliche in Verbindung mit der Garantie auftretenden Kosten erstatten muss. Anders sieht es im Gewährleistungsfall (ab dem 7 Monat) aus. Dort hat der Kunde nur noch das Recht auf Nachbesserung egal wie, egal wie oft. Nur der Hersteller entscheidet dann, das gilt dann vermutlich auch für die Versandkosten. Wenn aber Hersteller 2 Jahre Garantie geben, gilt der erste Teil (Erstattung) während der gesamten Garantiezeit.

Kommentar von hasahusa am 13. Dezember 2007 20:53

Du tust ziemlich schlau, bist es aber nicht. 1. In den ersten 2 Jahren herrscht eine gesetzl. Gewährleistung. 2. Eine Garantie geht über diese hinaus und ist eine freiwillige Leistung des Herstellers bzw. Händlers. 3. In den ersten 6 Monaten muß der Verkäufer dem Käufer beweisen, daß der Kaufgegenstand vom Käufer zerstört wurde - falls dieser einen Mangel feststellt. Kann er nicht. Danach wird die Beweislast umgekehrt. 4. Bei einem Warenwert von über 40,- muß der Verkäufer auch den Versand im Gewährleistungsfall übernehmen. Darunter nicht.

Kommentar von hasahusa am 13. Dezember 2007 20:53

Du tust ziemlich schlau, bist es aber nicht. 1. In den ersten 2 Jahren herrscht eine gesetzl. Gewährleistung. 2. Eine Garantie geht über diese hinaus und ist eine freiwillige Leistung des Herstellers bzw. Händlers. 3. In den ersten 6 Monaten muß der Verkäufer dem Käufer beweisen, daß der Kaufgegenstand vom Käufer zerstört wurde - falls dieser einen Mangel feststellt. Kann er nicht. Danach wird die Beweislast umgekehrt. 4. Bei einem Warenwert von über 40,- muß der Verkäufer auch den Versand im Gewährleistungsfall übernehmen. Darunter nicht.


miccy
beantwortet von miccy am 14. Oktober 2007 18:40
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Ich kenne es nur so,das der Verkäufer die Kosten zu tragen hat!


anonym
beantwortet von Eddy11 am 15. Oktober 2007 07:02
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Danke für die Infos. Inzwischen hat der Verkäufer auf meine Mail hin eingeräumt, dass er die Versankosten trägt, ich soll sie zwar vorstrecken und er erstattet diese dann. Schließt sich eine neue Frage an: Wer trägt das Transportrisiko? Der Verkäufer mailte mir, dass ich unversichert senden soll.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 14. Oktober 2007 19:43
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in einem solchen Falle würde ich keine Paragraphenreiterei machen, sondern das defekte Gerät ordnungsgemäß frankiert zurücksenden. Ein unfreies Päckchen mit einer Annahmeverweigerung kostet dann nochmals und das wesentlich mehr.....also in dem Falle No Risk


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 14. Oktober 2007 18:52
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Richtig. Der Verkäufer hat die Versandkosten zu zahlen.

Anders ist der Fall wenn Du vom Rücktrittsrecht gebrauch machst, weil Dir die Ware nicht gefällt und sie unter 40 Euro kostet. Dann kann der Verkäufer dir die Versandkosten auferlegen.

Viele Grüße


softcake78
beantwortet von softcake78 am 14. Oktober 2007 18:44
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ich hatte auch schon mal so einen fall- der verkäufer hat es über ups abholen lassen und mir ersatz geliefert. eigentlich muß der verkäufer die versandkosten tragen wie es miccy schon sagte. viel glück.


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