coffey72 am 18.05.2009 um 10:01 Uhr
Meine Frau nimmt zur Zeit Elternzeit und ist somit ohne Zustimmung der Arebitsschutzbehörde nicht kündbar. Sollte Sie trotzdem ein Kündigungsschreiben erhalten, dann muss Sie ja binnen 3 Wochen vor dem Arbeitgericht klagen.
Wer trägt denn in einem solchen Fall die Kosten für Anwalt und Prozess? Eine Rechtschutzversicherung haben wir leider nicht.
Widerspruch beim Arbeitsgericht selber dort abgeben oder schreiben lassen, kostet keinen Cent. Würde auch zur Gewerkschaft gehen, dann machen die das und man hat einen Rechtsbeistand. Ist nicht teuer!
Vor dem Arbeitsgericht trägt jeder seine Kosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Prozesses.
coffey72 am 18. Mai 2009 10:03 Wow! Nicht sehr gerecht, oder? Man selber hat das Theater ja nicht verschuldet.
Hmm, bist du da sicher?? ;-)
coffey72 am 18. Mai 2009 10:15 In dem Fall schon. Der Standort wird auf 6 Leute reduziert, der Rest fliegt raus. Diese Firma ist aber der letzte Haufen und völlig unorganisiert. Ich bin mir fast sicher, daß in den nächsten Tagen ein Kündigungsschreiben trotz Elternzeit kommt.
mig112 hat Recht. Einen Ausweg bietet nur der Rechtsschutz einer Gewerkschaft (so sie denn in einer ist) und/oder eine Rechtsschutzversicherung (so sie denn eine für Arbeitsrecht hat).
Zu den Kosten kann ich Dir nichts sagen, aber zur Wirksamkeit der Kündigung habe ich eine gute Nachricht: Es ist richtig, dass man normalerweise innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage erheben muss. Bei einer Kündigung in der Elternzeit ist das jedoch anders. Sie wird grundsätzlich erst mit dem Vorliegen der Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde wirksam. Wenn der Arbeitgeber diese Zustimmung nicht eingeholt hat, ist es so, als hätte er gar nicht gekündigt.
Das beruhigt mich ja schonmal ein wenig. Dankeschön!