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Wer trägt die Kosten(neues Türband) wenn die Wohnungstür defekt ist-Mieter oder Vermieter

gefragt von hourglass am 07.09.2008 um 20:05 Uhr

Meine Wohungstür (ich bin Mieter) liess sich gestern nicht mehr öffnen, es war nichts mehr möglich, weder diese von innen noch von aussen zu öffnen, obwohl sie nicht mit dem Schlüssel verschlossen war. Mein Vermieter kam, versuchte es ebenfalls- nichts ging. Dann kam ein Schlüsseldienst und musste die Türe auseinanderbauen und fand die Ursache. Das Türband ist an einer Stelle abgebrochen (Sicherheitstür mit mehreren Verriegelungen). Wer trägt nun die Kosten für den Schlüsseldienst (€ 90,-) und zahlt meine Haftpflichtversicherung evtl. die Anschaffung dieses neuen Türbandes? Wer weiss da Infomatives?

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Mietrecht x 3.867 Haftpflichtversicherung x 628 Schäden an Mietgegenstand x 1

VayaconDios
beantwortet von VayaconDios am 7. September 2008 21:14
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dafür bist nicht du, sondern dein vermieter zuständig. es handelt sich um eine sache, die zum täglichen gebrauch der gemieteten wohnung gehört und das ist ganz sicher sache des vermieters. klicke mal den link von RalphMüller an! dort stehts! allerdings mußt du höchstwahrscheinlich für den schlüsseldienst aufkommen! kleinreparatur. schau mal in deinen mietvertrag, wieviel du für kleinreparaturen selbst zahlen mußt!


critter
beantwortet von critter am 7. September 2008 20:10
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Türband und Schlüsseldienst hat der Vermieter zu zahlen. Das gehört zu seinen Pflichten.


ralli16
beantwortet von ralli16 am 7. September 2008 20:19
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geige
beantwortet von geige am 7. September 2008 20:14
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Der VM hat sowohl den Schlüsseldienst als auch die Reparatur zu zahlen, da es zu den Pflichten eines VM gehört, die Tauglichkeit der Mietsache zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zu gewährleisten.

Es liegt ja kein Verschulden Deinerseits vor, oder Hast Du das Türband abgebrochen?


albatros
beantwortet von albatros am 8. September 2008 00:58
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hallo houerglass,zunächst ist doch klar, wer den auftrag erteilt, zahlt, also der vermieter. inwiefern das dann auf dich umgelegt werden kann, möchte ich bezweifeln, ist aber unter "umständen" möglich. voraussetzung ist, dass in deinem mv die sog."kleinreparaturklausel" wirksam vereinbart ist, d. h., es muss sowohl der betrag für die einzelrep. (max. 100 euro, in der regel 75 euro) als auch die jahressumme drin stehn. fehlt nur eine der beiden größen, ist die klausel unwirksam. diese gilt aber nicht für jedwede reparatur. in diesem falle war es ja nicht die einbausicherung oder ein abgebrochener schlüssel (das wären kleinreparaturen), sondern das türband (fabrikationsfehler, materialermüdung ?), das ist also ursächlich für die klärung des schadens. dass dieser vom schlüsseldienst festgestellt wurde, heißt nicht, dass es unter kleinreparaturen fällt. hier könnte evtl. die haftpflicht des vermieters greifen oder die gewährleistungspflicht des herstellers der tür bzw. der montagefirma.kommt drauf an, wie lang die tür schon da ist.

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 8. September 2008 19:21

ich melde mich noch mal zu dem problem wie folgt: es ist klar dass die reparatur insgesamt (incl. schlüsseldienst) wohl teurer wird als 100 euro oder 75 euro, je nach dem was möglicherweise in der kleinreparaturklausel wirksam drin steht. sobald die reparatur also auch nur 1 cent teurer wird, brauchst du auf keinen fall zahlen. es kann hier nicht getrennt werden. anteilige forderungen sind nicht zulässig. du kannst also ruhig schlafen und dein geld besser anlegen.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 7. September 2008 20:14
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Deine Haftpflichtversicherung muss nur zahlen, wenn Du das Türband schuldhaft kaputt gemacht hast. Das dürfte wohl nicht der Fall sein. Dann haftet der Vermieter für die Reparatur und auch für den Schlüsseldienst. twas anderes könnte nur gelten, wenn In Deinem Mietvertrag eine wirksame Kleinreparaturklausel enthalten wäre und die Reparatur auch nicht sehr teuer wäre. Eine Kleinreparaturklausel wirksam zu formulieren ist jedoch nicht ganz einfach, so dass die Wahrscheinlichkeit gegen Deinen Vermieter spricht.


amateur1
beantwortet von amateur1 am 7. September 2008 20:11
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Normalerweise ist es Vermietersache,die Reparatur.Die Haftpflicht müsste es auch zahlen,du musst halt sagen das du die Türe kaputt gemacht hast.


marbeja
beantwortet von marbeja am 7. September 2008 20:08
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Für solche Mängel und Reparaturen ist der Vermieter verantwortlich.


Lyna87
beantwortet von Lyna87 am 7. September 2008 20:07
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klaro der VERmieter - - bloß bescheid geben, der kümmert sich


wolle59
beantwortet von wolle59 am 7. September 2008 20:07
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Schlüsseldienst zahlst du. Neue Bänder der Vermieter

Kommentar von hourglass am 7. September 2008 20:10

Hallo, weshalb muss ich denn den Schlüsseldienst bezahlen?Das ist mir nicht ganz klar....?!?

Kommentar von B100e30f56818917ad4dbea55d97dfdfsmallamateur1 am 7. September 2008 20:13

Das Verstehe ich auch nicht ganz.Mit dem Vermieter Abklären.


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