Hallo Ich hab da mal ne Frage ! Wir haben einen Hund der beim Nachbarn einen Schaden am Fußboden (Holzdielen) verursacht hat. Die Nachbarin war mit dem Hund spazieren, hat den Hund danach mit auf Ihr Grundstück genommen und die Terassentür stand offen. Keiner bemerkte das unser Hund ins Haus lief und reges Interesse an den Hasen hatte, dabei hat er den Boden zerkratzt. Da wir erst nach Schadenseintritt eine Haftpflicht-Versicherung (mit Hundehaftpfl.)abgeschlossen hatten können wir den Schaden nicht über die Versicherung laufen lassen. Die Frage ist nun: müssen wir die Kosten für die Reparatur alleine tragen oder müssen wir lediglich die hälfte zahlen.
Mein Rechtssinn sagt, dass Ihr gar nicht zahlen müsst, aber jeweils zur Hälfte wäre fair.
Alleine müsst Ihr nicht zahlen, da ihr ja nichts für die Nachlässigkeit Eurer Nachbarin könnt.
Meine Meinung und keine Rechtsberatung! Wie sieht das denn Eure Nachbarin?
ihr, es ist doch euer hund gewesen.
zum dank für die bereuung sollte die nachbarin nicht auch noch schden davontragen.
Die Frage müßte lauten lege ich wert auf weiterhin gute Nachbarschaft(volle Summe) oder um wieviel möchte ich die nachbarschaftliche Hilfe abkühlen. Wenn meine Kinder meine Hunde mein Auto irgentwo einem Schaden anrichten der nicht von der Versicherung gedeckt ist so sagt schon das mein vor dem Gegenstand wer eigentlich der Haftbare ist. Ich würde meine Nachbarin nicht auf den Schaden sitzen lassen.
Also wenn Du weiterhin ein gutes Nachbarschaftsverhältniss haben möchtest, zahle den Schaden selbst. Den Du warst doch auch der Auftraggeber Deiner Nachbarin . LG

Die Hundehaftpflichtversicherung
Harmoni am 28. Juli 2008 13:38 Wenn keine Hundehaftpflicht zu dem Zeitpunkt gab dann muss man das wohl aus eigener Tasche bezahlen. Manchmal hilft das klärende Gespräch !
welche? ers schreibt doch er hatte keine.
lesen.
Hoppla, da bin ich wohl ganz allein mit meiner Meinung!