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Wer trägt den Schaden?

gefragt von XxlatinaxX am 22.09.2009 um 18:52 Uhr

Meine Freundin (14) hatte letztens einen Unfall: Sie ist mit dem Skateboard auf dem Gehweg gefahren. An einer scharven Kurve verlor sie leider die Kontrolle, da sie aber nicht in ein parkendes Auto rasen wollte ist sie kurz davor noch abgesprungen. Das Skateboard ist aber leider gegen die Beifahrertür eines Autos geknallt, und der Fahrer verlangt 2.500 Euro für den Schaden und meint meine Freundin müsse für den Schaden aufkommen. Sie hat darauf nur geantwortet sie sei noch minderjährig. Jetzt würde ich auch gerne mal wissen: Muss sie das Geld bezahlen? Oder wie läuft die Sache ab?

( Rechtschreibfehler bitte nicht beachten)

Lg =)


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flirtheaven
beantwortet von flirtheaven am 22. September 2009 18:55
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Hilfreichste Antwort

ja, mit 14 kann sie haftbar gemacht werden, sie ist sogar strafmündig und könnte wegen sachbeschädigung angezeigt werden. wenn sie haftpflichtversichert ist, könnte diese das regulieren, wenn man ihr keine grobe fahrlässigkeit unterstellt. der fahrzeughalter muss die kosten natürlich glaubhaft nachweisen können.


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Annemaus85
beantwortet von Annemaus85 am 22. September 2009 18:53
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Ich denke das muss dann über die Eltern geklärt werden. Aber 2500 Euro ist das sicher nicht wert. :P


klopapier
beantwortet von klopapier am 22. September 2009 18:53
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mit den eltern klären und die versicherung einschalten.


anonym
beantwortet von Annaberg am 22. September 2009 18:53
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Die Eltern haben doch sicher eine Haftpflichtversicherung. Die sollte das übernehmen.


anonym
beantwortet von Unnamedd am 22. September 2009 18:53
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sie oder ihre versicherung sie ist 14 sie is strafmündig


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 22. September 2009 18:55
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Im Zweifelsfall tritt die Haftpflichtversicherung ihrer Eltern in Kraft.


harryohnetoto
beantwortet von harryohnetoto am 22. September 2009 19:01
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Sie wird wohl für den Schaden aufkommen müssen. Mit 14 Jahren zählt sie zwar noch als Kind, da sie aber älter als 10 ist, wird eine bedingte Schuldföhigkeit vorausgesetzt. Das heisst: mit 14 konnte sie schon wissen, dass beim Absprung vom Skateboard womöglich ein Schaden eintreten kann. Zugutegehalten werden muss, dass sie den geringeren Schaden in Kauf genommen hat, anstatt auf die Straße in ein Auto und womöglich einen VKU mit Personenschaden zu verursachen. Die Eltern sollten ihren Versicherer fragen, ob der Schaden über die Privathaftpflicht gedeckt ist!


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