Hallo. Habe gehört das ein Sänger der seine Neuen Lieder einem Internetradio zur verfügung stellt, nun auch GEMA - Gebühren zahlen soll. Ist da war wahres dran? Müssen den jetzt schon Radiobetreiber und Sänger Gebühren zahlen? Muss ich selbst auch GEMA bezahlen wenn ein Sänger mit privat seine Musik schickt?? DAnk für eure Hilfe im voraus

Jeder Komponist kann sich bei der Gema anmelden und bekommt anteilig Geld, wenn jemand seine Musik kommerziell nutzt. Natürlich muss er für seine eigene Musik keine Gema zahlen. Wenn er jedoch etwas covert, wie z. B. Beatles, werden Gema-Gebühren fällig.
Nun bekomme ich jetzt schon Gema-Gebühren, weil ich mir gezwungenermaßen irgendwelche Lieder anhören muß!
wim50 am 19. August 2008 23:14 Für den Musikantenstadl bekommst du eine Sonderprämie.
Oh, doll! LOL

Also das kann eigentlich nicht sein, daß der Künstler bezahlt, egal ob eigene oder fremde Werke. Ausnahme: in Österreich, da darf der bei der Gema (heiß dort anders)angemeldete Künstler seine eigenen Werke nicht kostenlos spielen. Wer Gema-Ärger hat, gehe bitte auf volxmusikanten.de (kein Tippfehler!)und dort auf Paragraphen. REPRO

Der Betreiber des Internet-Radios, aber nicht der Sänger. Die GEMA kassiert grundsätzlich für jede öffentliche Aufführung. Wessen Werke das sind, spielt dabei keine Rolle.
Ist so ähnlich wie bei den Rundfunkgebühren für den PC.

Das mit der Gema geht schon los wenn man einfach nur Rohlinge kauft. Die Gebühren für Datenträger und Brenner usw an die Gema sind schon in den Preisen dafür enthalten. Aber das Sänger für ihr eigenes geistiges Gut schon Gebühren abdrücken sollen hab ich noch nicht gehöhrt.
GEMA-Gebühren muss man nur für Werke bezahlen, deren Verwertungsrechte die GEMA hat.
Wenn sich ein Künstler nicht bei der GEMA registriert, dann hat die GEMA auch keine Rechte an seinen Werken und kann keine Gebühren für die Aufführung verlangen.
Ist ein Sänger allerdings bei der GEMA registriert, dann kann er seine eigenen Werke nicht mehr kostenfrei aufführen oder weitergeben!
wim50 am 19. August 2008 23:10
Privat darf er Dir alles schicken, auch, wenn die Lieder nicht von ihm sind. Allerdings darfst Du das nicht öffentlich aufführen.
Kommerzielle Nutzung ist kein Kriterium, JEDE öffentliche Aufführung ist GEMA-pflichtig. Auch das Radio in der Imbiss-Bude.