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Wer soll hier die Gema-Gebühren bezahlen ??????

gefragt von Tinee am 19.08.2008 um 21:20 Uhr

Hallo. Habe gehört das ein Sänger der seine Neuen Lieder einem Internetradio zur verfügung stellt, nun auch GEMA - Gebühren zahlen soll. Ist da war wahres dran? Müssen den jetzt schon Radiobetreiber und Sänger Gebühren zahlen? Muss ich selbst auch GEMA bezahlen wenn ein Sänger mit privat seine Musik schickt?? DAnk für eure Hilfe im voraus

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Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 19. August 2008 21:25
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Jeder Komponist kann sich bei der Gema anmelden und bekommt anteilig Geld, wenn jemand seine Musik kommerziell nutzt. Natürlich muss er für seine eigene Musik keine Gema zahlen. Wenn er jedoch etwas covert, wie z. B. Beatles, werden Gema-Gebühren fällig.

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 19. August 2008 21:27

Privat darf er Dir alles schicken, auch, wenn die Lieder nicht von ihm sind. Allerdings darfst Du das nicht öffentlich aufführen.

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 19. August 2008 21:39

Kommerzielle Nutzung ist kein Kriterium, JEDE öffentliche Aufführung ist GEMA-pflichtig. Auch das Radio in der Imbiss-Bude.


anonym
beantwortet von Szintilator am 19. August 2008 22:17
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Nun bekomme ich jetzt schon Gema-Gebühren, weil ich mir gezwungenermaßen irgendwelche Lieder anhören muß!

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 19. August 2008 23:14

Für den Musikantenstadl bekommst du eine Sonderprämie.

Kommentar von Szintilator am 19. August 2008 23:54

Oh, doll! LOL


Repro
beantwortet von Repro am 19. August 2008 21:49
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Also das kann eigentlich nicht sein, daß der Künstler bezahlt, egal ob eigene oder fremde Werke. Ausnahme: in Österreich, da darf der bei der Gema (heiß dort anders)angemeldete Künstler seine eigenen Werke nicht kostenlos spielen. Wer Gema-Ärger hat, gehe bitte auf volxmusikanten.de (kein Tippfehler!)und dort auf Paragraphen. REPRO


wim50
beantwortet von wim50 am 19. August 2008 21:37
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Der Betreiber des Internet-Radios, aber nicht der Sänger. Die GEMA kassiert grundsätzlich für jede öffentliche Aufführung. Wessen Werke das sind, spielt dabei keine Rolle.

Ist so ähnlich wie bei den Rundfunkgebühren für den PC.


Freddie76
beantwortet von Freddie76 am 19. August 2008 21:27
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Das mit der Gema geht schon los wenn man einfach nur Rohlinge kauft. Die Gebühren für Datenträger und Brenner usw an die Gema sind schon in den Preisen dafür enthalten. Aber das Sänger für ihr eigenes geistiges Gut schon Gebühren abdrücken sollen hab ich noch nicht gehöhrt.


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 19. August 2008 21:24
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GEMA-Gebühren muss man nur für Werke bezahlen, deren Verwertungsrechte die GEMA hat.

Wenn sich ein Künstler nicht bei der GEMA registriert, dann hat die GEMA auch keine Rechte an seinen Werken und kann keine Gebühren für die Aufführung verlangen.

Ist ein Sänger allerdings bei der GEMA registriert, dann kann er seine eigenen Werke nicht mehr kostenfrei aufführen oder weitergeben!

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 19. August 2008 23:10
  1. Die GEMA hat keinerlei Verwertungsrechte, sie vertritt lediglich die Inhaber der Verwertungsrechte.
  2. Künstler, die bei der GEMA registriert sind, erhalten einen Anteil aus den GEMA-Gebühren nach einem geschätzten Verteilerschlüssel (Anteil der Aufführungen)
  3. Ein Küstler kann mit seinen Werken tun, was immer er auch möchte. Er kann sie auf der Straße pfeifen, die Verwertungsrechte verkaufen, an wen er möchte oder die Aufführung per Gerichtsbeschluss verbieten lassen. Gegenüber der GEMA kann er einzelne Nutzungsformen ausschließen, also z.B. vertraglich festlegen, dass sie frei im Internet zur Verfügung stehen. Es wäre daher ein völlig unlogisches Ding, dass er vereinbart, seine eigenen Werke selbst nicht gebührenfrei aufführen zu dürfen.
  4. Derjenige, der GEMA-Gebühren zu zahlen hat, ist immer der Veranstalter, nicht der Künstler.

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