Steht im Arbeitsvertrag wie hoch die Abfindung ist oder wird das gesetzlich festgelegt? Wonach bestimmt sie sich im Allgemeinen?

Bei mir wars 1/2 Brutto-Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr (Brutto für Netto ausgezahlt). Beispielsweise: 5 Jahre Beschäftigung, letztes Gehalt 3000€ brutto macht 5x1500€ = 7500€ netto Abfindung. Ist aber mehrere Jahre her, weiß nicht, ob das immer noch gilt...

Eine Abfindung ist weder gesetzlich festgelegt, noch steht sie im Arbeitsvertrag. Es ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers (oder sie muß vor Gericht erstritten werden), also eine Sache des Verhandelns.

Wenn es um die Kündigung und den Verlust des Arbeitsplatzes geht, denken viele Betroffene zunächst nur anseitig an die Abfindung. Da aus der Presse oft plakative hohe Zahlen genannt werden, machen sich viele Betroffene Hoffnungen auf den sog. "goldenen Handschlag". Das die Realität oft anders aussieht zeigen die KARENT Personalstudien 2004 und 2005.
So werden in den Fällen in denen ein gesetzlich verankerter Kündigungsgrund vorliegt häufig keine Abfindungen gezahlt. In den Fällen in denen Kündigungsschutz besteht oder aber die Rechtslage unsicher scheint, werden die Abfindungen i.d.R. aus der Beschäftigungszeit, dem Bruttomonatsgehalt und einem Faktor zwischen 0,5 und 2 wie folgt berechnet:
Jahre der Beschäftigung x Monatsgehalt x Faktor = Abfindungszahlung

Abfindungen sind sowas von individuell, daß eine allgemeingültige Aussage nicht getroffen werden kann.
Es kann geregelt sein duch
den Arbeitsvertrag,
durch ein Angebot des Arbeitgebers,
die Rechtsprechung durch ein Gericht oder
eine Kombination mehrerer dieser Punkte.
In guten Zeiten wurde bei uns sogar 1 ganzes Gehalt pro Zugehörigkeitsjahr (ab dem 25. Lebensjahr) gezahlt, jetzt "nur" ein halbes...die Zeiten ändern sich eben.
Die Frage gab es schon übrigens schon ein paar mal, gib doch mal den Begriff "Abfindung" in der Suche ein, da gibt es auch noch jede Menge Antworten.