Hallo, kann der Vermieter die Wartung einer Holz-Hackschnitzel-Heizanlage auf die Mieter umlegen. Im Mietvertrag ist diesbezüglich leider nichts zu finden. Danke und Grüße. Fisherman.

Ja, die Wartungs und Instandhaltungskosten werden neben den Energiekosten über die Heizkostenabrechnung abgerechnet.
Die Wartungskosten einer Heizungsanlage können nur umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.
anitari am 31. Oktober 2009 12:04 DH
albatros am 1. November 2009 10:14 nein, stimmt so nicht lt BKV (s. meine Antwort).
Falsch, albatros. Wartungskosten für die Wartung von Heizungsanlagen sind nur dann umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart worden ist. Sogar Zweifel bei der Auslegung einer Vereinbarung gehen zu Lasten des Vermieters. Dazu gibt es in der Rechtsprechung mehrere Urteile. Teilweise ziehlen diese Urteile sogar auf die Art der Formulierung ab, so dass unter bestimmten Umständen Wartungskosten sogar nicht vom Mieter übernommen werden müssen, wenn sie im Mietvertrag genannt sind.

Neben den Brennstoffkosten gehören auch weitere Kosten der Heizungsanlage zu den Heizkosten. Dazu gehören auch die Wartungskosten, nicht aber Reparaturkosten. Es bedarf keiner besonderen Vereinbarung.In der Betriebskostenverordnung ist klar definiert, was zu Heizkosten gehört: „Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich Abgasanlage. Hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung. Die Kosten des Betriebsstromes, die Kosten der Überwachung und Pflege der Anlage,der regelmäßige Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft. Der Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes, die Kosten der Messungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz … .“

Nein, das bezahlt der Vermieter. Habe wegen sowas mal geklagt und gewonnen! Ist nicht deine Sache.
anitari am 31. Oktober 2009 12:24 Dann waren Wartungskosten mit Sicherheit NICHT als Nebenkosten im Mietvertrag vereinbart.
Normalerweise ja, denn die Wartung dient ja dazu dass ihr eine warme Wohnung habt.
Uraltes Thema. Grundsätzlich wartet der Inhaber, da er ja den Komvort bereits in die Miete mit eingerechnet hat.
Grundsätzlich kommt derjenige für die Wartungskosten auf, der sich vertraglich dazu verpflichtet hat.