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Wer muss Wartung bezahlen?

gefragt von Fisherman am 31.10.2009 um 11:30 Uhr

Hallo, kann der Vermieter die Wartung einer Holz-Hackschnitzel-Heizanlage auf die Mieter umlegen. Im Mietvertrag ist diesbezüglich leider nichts zu finden. Danke und Grüße. Fisherman.

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Heizung x 1.594 Vermieter x 1.341 Mieter x 731 Wartung x 102 Heizanlage x 5

thermelus
beantwortet von thermelus am 31. Oktober 2009 11:33
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Ja, die Wartungs und Instandhaltungskosten werden neben den Energiekosten über die Heizkostenabrechnung abgerechnet.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 31. Oktober 2009 11:31
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Die Wartungskosten einer Heizungsanlage können nur umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.

Kommentar von B6c7a73e1b254bb372e11a237d582697smallanitari am 31. Oktober 2009 12:04

DH

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 1. November 2009 10:14

nein, stimmt so nicht lt BKV (s. meine Antwort).

Kommentar von Saarland60 am 1. November 2009 11:55

Falsch, albatros. Wartungskosten für die Wartung von Heizungsanlagen sind nur dann umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart worden ist. Sogar Zweifel bei der Auslegung einer Vereinbarung gehen zu Lasten des Vermieters. Dazu gibt es in der Rechtsprechung mehrere Urteile. Teilweise ziehlen diese Urteile sogar auf die Art der Formulierung ab, so dass unter bestimmten Umständen Wartungskosten sogar nicht vom Mieter übernommen werden müssen, wenn sie im Mietvertrag genannt sind.


albatros
beantwortet von albatros am 1. November 2009 10:15
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Neben den Brennstoffkosten gehören auch weitere Kosten der Heizungsanlage zu den Heizkosten. Dazu gehören auch die Wartungskosten, nicht aber Reparaturkosten. Es bedarf keiner besonderen Vereinbarung.In der Betriebskostenverordnung ist klar definiert, was zu Heizkosten gehört: „Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich Abgasanlage. Hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung. Die Kosten des Betriebsstromes, die Kosten der Überwachung und Pflege der Anlage,der regelmäßige Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft. Der Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes, die Kosten der Messungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz … .“


Katrindeluxe
beantwortet von Katrindeluxe am 31. Oktober 2009 11:42
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Nein, das bezahlt der Vermieter. Habe wegen sowas mal geklagt und gewonnen! Ist nicht deine Sache.

Kommentar von B6c7a73e1b254bb372e11a237d582697smallanitari am 31. Oktober 2009 12:24

Dann waren Wartungskosten mit Sicherheit NICHT als Nebenkosten im Mietvertrag vereinbart.


anonym
beantwortet von tucan am 31. Oktober 2009 11:32
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Normalerweise ja, denn die Wartung dient ja dazu dass ihr eine warme Wohnung habt.


anonym
beantwortet von Kellerassel am 31. Oktober 2009 11:31
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Uraltes Thema. Grundsätzlich wartet der Inhaber, da er ja den Komvort bereits in die Miete mit eingerechnet hat.

Kommentar von Saarland60 am 31. Oktober 2009 11:35

Grundsätzlich kommt derjenige für die Wartungskosten auf, der sich vertraglich dazu verpflichtet hat.


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