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Wer muss Schnee räumen?

gefragt von Flups am 27.12.2007 um 18:56 Uhr

Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit sechs Parteien. Wir haben keinen Hausmeister und versuchen uns mittels einer Liste beim Schneeschippen möglichst gerecht abzuwechseln. Leider funktioniert das nicht immer, da es manche wirklich immer trifft und andere gar nicht. Wie habt ihr so was gelöst?


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strick4a
beantwortet von strick4a am 27. Dezember 2007 19:05
4x
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Wie wär's denn auf diese Art: beim nächsten Schnee ist Partei soundso dran und wenn es weiterschneit am nächsten Tag die nächste u.s.w. ?

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallsolf1 am 27. Dezember 2007 19:32

hört sich irgendwie logisch an.. :-))

Kommentar von Fc0d271649906bf68421ef985f83eb53smallstrick4a am 27. Dezember 2007 19:40

diese Logik liegt in der Einfachheit...

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallsolf1 am 27. Dezember 2007 19:47

stimmt, jetzt wo du es sagst.. :-))

Kommentar von Fc0d271649906bf68421ef985f83eb53smallstrick4a am 27. Dezember 2007 19:54

...ja...;-))


anonym
beantwortet von Klabauter am 27. Dezember 2007 19:05
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Schneeräumen war bei uns abgekoppelt vom normalen Wochenputzdienst; bei Schnee und Glatteis wurde täglich gewechselt, um soviel Gerechtigkeit wie nur möglich, herzustellen. Das hat einigermaßen geklappt.

Kommentar von Fc0d271649906bf68421ef985f83eb53smallstrick4a am 27. Dezember 2007 19:07

meine Rede....


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 27. Dezember 2007 18:58
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Ein Ansprechpartner von Vermieterseite aus muss da sein. Der macht eine Liste die dann verbindlich ist.


elmara
beantwortet von elmara am 27. Dezember 2007 19:11
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Grundsätzlich ist der Vermieter dafür zuständig, bzw. er muss dafür sorgen, dass jemand das übernimmt. Er kann aber durch ausdrückliche Regelung im Mietvertrag diese Winterpflichten auf die Mieter abwälzen. Dann haben die Mietparteien diese Verpflichtung übernommen. Der Vermieter hat aber noch eine Überwachungsverpflichtung. Er muss dafür Sorge tragen, dass die Mieter die Räum- und Streupflicht auch ordnungsgemäß ausüben.

Es gibt kein Gewohnheitsrecht, wonach lediglich die Mieter des Erdgeschosses zum Räumen und Streuen verpflichtet sind.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 27. Dezember 2007 19:01
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Das mit der Liste ist ein guter Ansatz. Leider fällt der Schnee aber nicht gleichmässig gerecht. Es ist sehr schwierig für den ausgleich zu sorgen. Idealerweise kann man sich da nur laufend absprechen, aber auch das wird kaum gerechter werden.

Wenn sich eine Partei besonders benachteiligt fühlt - und die anderen sehen das auch so - könnte man sie ja für dein Mal aus dem Plan rauslassen


valvetvipe
beantwortet von valvetvipe am 27. Dezember 2007 19:02
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derjenige, der kehrwoche hat muss auch schnee räumen. das ist natürlich pech, wenns immer beim gleichen schneit... also man kann ja auch einen mitbewohner fragen, der dann mal aushilft, unter guten nachbarn ist das doch kein problem.


anonym
beantwortet von Rolfe am 27. Dezember 2007 23:39
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Theoretisch ist das Sache des Eigentümers; des Vermieters. Allerdings wird diese Pflicht in der Regel per Hausordnung, die Bestandteil des Mietvertrages ist, auf die Mieter abgewälzt. Wie die das konkret regeln unter sich, ist dem Vermieter meistens egal. Täglicher Wechsel dürfte wegen der sonst auftretenden Ungerechtigkeiten sinnvoll sein...


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 28. Dezember 2007 20:42
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Wir haben für die Zeit vom 1.Oktober bis zum 31.März einen Plan, auf dem genau eintragen ist, wer wann mit Schnee räumen dran ist. Es klappt sehr gut und so sind nicht nur die Mieter dran, die im Erdgeschoß wohnen sondern alle.


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