finchen012 am 26.06.2009 um 16:32 Uhr
Hallo habe mal eine frage!!! wenn jemand vor deiner Garage ein Auto wäscht,und ich dann das Garagentor mit etwas Schwung öffne und dabei das Auto beschädige,wer bezahlt dann den SCHaden am Fahrzeug?es ist kein Schild da wo drauf steht Parken verboten,bin ich schuld oder die Person die einfach ohne voher bescheid zu sagen das sie vor der Garage steht.Bin ich verplichtet so ein schild an dem Garagentor zu befestigen???danke schon mal fürs Antworten
dein nachbar hat auf deinem Grundstück nichts zu suchen in dem Fall ist er selber Schuld ausserdem ist Autowaschen im Hof oder vor garagen usw. polizeilich verboten ausser man hat an dem Platz einen Ölabscheider eingerichtet dein Nachbar muß froh sein dass er nicht noch eine Anzeige bekommt

Wer sich im Bereich des Tores aufhält, muss damit rechnen, dass es geöffnet wird.
Der hatte dort nichts zu suchen. Ich würde nichts bezahlen.
finchen012 am 26. Juni 2009 16:44 DANKE
finchen012 am 26. Juni 2009 16:44 DANKE

Wer seinen Wagen im Schwenkbereich einer undurchsichtigen Garagentür abstellt, ist selbst schuld!
finchen012 am 26. Juni 2009 16:39 Danke! seh ich genauso
Wenn es DEIN Grundstück ist, der andere. Der Wäscher muss auch auf genügend Abstand achten.
finchen012 am 26. Juni 2009 16:34 ist mein grundstück
finchen012 am 26. Juni 2009 16:45 danke
§ 823 BGB Schadenersatz
Du, denn Du hast die Tür gegen das Auto geschlagen.
Grüße
finchen012 am 26. Juni 2009 16:35 Hallo ich kann aber noch nicht durch eine zu türe schaun!
Das ist unerheblich, versuche Dich mit dem Eigentümer des Wagebs zu einigen. Wenn der Grund und Boden auf dem der Wagen gestanden hat Deiner ist besteht die Möglichkeit der Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Eventuell kann man sich in diesem Rahmen einigen.
Grüße
finchen012 am 26. Juni 2009 16:44 DANKE
Hausfriedenbruch kommt hier wohl eher nicht in Frage. Gerade wenn man nicht durch die Türe sehen kann, besteht eine besondere Sorgfaltspflicht. Es kann sich z.B. auch ein Kind direkt hinter der Tür aufhalten. Wenn bekannt ist, dass die Türe ausschwingt und man nicht hindurch sehen kann, so muss das Tor mit Sorgfalt geöffnet werden.
finchen012 am 26. Juni 2009 17:04 danke,aber wie sieht es aus wenn ich geschaut habe,geh zurück in die Garage und in dem moment stellt sich jemand dort hin,ich kann doch nicht alle zwei minuten schaun gehen??natürlich hau ich nicht das garagentor mit schwung auf
Wer hat das Auto gewaschen und wer ist Eigentümer des Wagens?
finchen012 am 26. Juni 2009 16:36 nachbarin,hat aber nicht bescheid gesagt
finchen012 am 26. Juni 2009 16:44 DANKE
Verstehe ich richtig, das die Garage von innen geöffnet wurde ? :-) Und man nicht sah, das da jemand vorsteht? Normalerweise zahlt Deine Haftpflicht für den Schaden.
finchen012 am 26. Juni 2009 16:37 genauso so war es ich konnte das nicht sehen!
finchen012 am 26. Juni 2009 16:44 danke!!
Wenn es dein grundstück - was hat dort ein Fremde zusuchen und woher solltest du wissen, dass eine direkt vor de Tor irgendwelche Auto wäscht, dafür gibt es Waschanlagen. Du musst nicht zahlen und ich glaube sogar den auf Schadenerzatz ( Tor bestimmt beschädigt) verklagen
finchen012 am 26. Juni 2009 16:45 danke

Wenn er selbst was vor die Birne bekommt, kann er auch nichts gegen Dich unternehmen.
finchen012 am 26. Juni 2009 20:55 danke
DANKE!!