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Wer muss Reparaturen bei Defekten in der Wohnung zahlen - Mieter oder Vermieter?

gefragt von Lillibelle am 26.09.2007 um 15:43 Uhr

In meiner wohnung besteht seit 2 Tagen ein ungeklärter Defekt an einer Stromleitung. Nach einem Kurzschluss (?) funktionieren verschiedene Steckdosen in 2 Räumen nicht mehr.

Ich habe den Vermieter informiert, dieser hat einen Elektriker beauftragt, welcher sich den Schaden ansehen und ihn hoffentlich auch beheben wird.

Wer zahlt nun eigentlich den Elektriker - der Vermieter oder ich? Ich meine, es wäre Aufgabe des Vermieters, für solche Reparaturen aufzukommen, da ich ja nichts absichtlich/mutwillig beschädigt habe...


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Kaffeesatz
beantwortet von Kaffeesatz am 26. September 2007 15:52
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Da der Defekt nicht mutwillig herbeigeführt wurde, wird der Vermieter das übernehmen. Wenn Du nen netten Vermieter hast, würd ich ihn einfach kurz anrufen, um das abzuklären. Dann hast Du die Gewißheit, daß kein Stress auf Dich zukommt :-)


gri1su
beantwortet von gri1su am 26. September 2007 15:53
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Das ist Sache des Vermieters, es sei denn, Dir wird ein schuldhaftes Herbeiführen des Schadens nachgewiesen.


anonym
beantwortet von hattrick83 am 26. September 2007 15:50
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In diesem Falle wuerde ich auch sagen, dass der Vermieter dafuer einstehen muss, denn er ist dafuer verantwortlich, dass das Haus/Wohnung in einwandfreiem Zustand ist. Dafuer zahlst du ja die Miete. Allerdings muss der Mieter Verschleissgegenstaende (Gluehbirnen etc.) selber tragen.


Morris
beantwortet von Morris am 26. September 2007 16:02
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Der Elektriker schickt die Rechnung an den Auftraggeber. Wenn also der Vermieter ihn beauftragt hat, dann ist dieser der Auftrageber und wird es auch zahlen. Wenn Du ihn beauftragt haben solltest, müsstest Du mit Deinem Vermieter besprechen, dass er die Kosten übernimmt.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 26. September 2007 17:54
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So einfach ist das nicht, wie es meine Vorredner, außer gri1su, darstellen. Wenn der Leitungsschaden vom Mieter, z.B. durch das Anbohren der Leitung in der Wand o.ä. hervor gerufen wurde, dann muss er auch für die Beseitigung der Störung bezahlen

Kommentar von Rolfe am 26. September 2007 18:03

Da ist aber der Vermieter beweispflichtig. Reparaturen müssen generell vom Vermieter gezahlt werden, es sei denn, es gibt eine Reparatur-Klausel im Mietvertrag, die den Mieter zur Übernahme von Kleinstreparaturen bis zu einem bestimmten Höchstwert verpflichtet - nach der Rechtsprechung dürfen das höchstens 100 EUR im Jahr sein.


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