Mein Vater hat mir und meinem Bruder und einer Enkelin eine bestimmte Summe Geld hinterlassen. Er war mit seiner Lebenspartnerin 15 Jahre zusammen, sie hat die haelft geerbt. Ich habe diese Frau nie kennengelernt und nie mit Ihr gesprochen. Ich wohne in der USA. An wenn muss ich mich wenden um mein Anteil aussbezahlt zu bekommen?

An den Erbschaftsbesitzer. Ich nehme an, das wird die Lebenspartnerin sein.

Ihr seid eine Erbengemeinschaft! Du kannst Dich an das Amtsgericht der Stadt wenden, wo Dein Vater gewohnt hat. Wenn ein Testament besteht, und Du als (Mit)Erbe eingetragen bist mit Anschrift, wirst Du vom Nachlassgericht auch benachrichtigt. Ich weiss nicht, wie die Fristen für Erben im Ausland und Übersee sind. Wenn Du nicht innerhalb einer gewissen Frist Anspruch auf Dein Erbe erhebst, kann es sein, dass Dein Anspruch erlischt. Hast Du oder weisst Du keinen Anwalt, der sich damit auskennt und Dich beraten kann?
stefffi23 am 30. September 2008 09:50 Das Erbe fällt einem kraft Gesetzes automatisch zu, man muss jedoch innerhalb einer bestimmten Frist ausschlagen, wenn man das Erbe nicht annehmen will.

An den Haupterben, das erfährst du am Nachlassgericht.
Nachlassgericht. Ggf. bei der Stadtverwaltung der Stadt (Wohnsitz des Vaters) nachfragen.