Mein Vater ist 1980 gestorben, danach hat meine Mutter 1985 wieder Geheiratet.Sie lebte mit ihrem neuen Mann im Haus das meine Eltern gehörte.Mir gehörte das Haus nach dem Tode meines Vaters zur Hälfte mit. Dann habe ich mein Anteil an meine Mutter und Ihrem neuen Man verkauft. Weil es streitigkeiten gab .Im Februar 2007 verstarb meine Mutter,und Ihr Eheman richtete die Beerdigung aus.Weil er aber überschuldet war bezahlte er die Beerdigungskosten nicht,und verstarb ein halbes Jahr Später.Seine Beerdigungskostenbezahlten seine Eltern und Gaschwister. Das Haus wurde durch einen Nachlaßverwalter verkauft. Nun Kommt aber das Bestattungsunter- nehmen die ,die Beerdigungmeiner Mutter durchgeführt hat ,zu mir und will die Kosten der Beerdigung von mir oder meiner Oma ist das rechtens.
Das Bestattungsunternehmen hatte einen Auftraggeber. Der oder die Erben zahlen.

Du bist nicht der Vertragspartner wenn Du den Bestatter nicht beauftragt hast, also kann er von Dir auch nichts verlangen. Wer die Leistung bestellt muß dafür zahlen. Lass Dich am besten von einem Rechtsanwalt "beraten" Hast Du kein Geld den zu bezahlen hol Dir vorher den Beratungsschein beim Amtsgericht und such den Anwalt erst dann auf. Hast Du eine Erbschaft angenommen... nur dann kannst Du in Anspruch genommen werden.
mit deinem letzten Satz hast du gerade nochmal so die “Kurve” bekommen...
Die Erbschaft muß innerhalb 4 Wochen nach dem Tode ausgeschlagen werden.

Meine Güte, was soll diese Frage?
Sie ist deine Mutter, da würde sich für mich gar keine Frage stellen, hoffentlich überlegen sich deine Kinder einmal nicht wer deine Beerdigung bezahlt.
Beerdigungskosten sind Nachlassverbindlichkeiten, die zunächst von allen Erben - soweit sie das Erbe nicht binnen 6 Wochen ausgeschlagen haben - zu tragen sind. Wenn die Erben das Erbe ausgeschlagen haben, sind die Unterhaltsverpflichteten (hier: die Kinder) zur Zahlung verpflichtet. Allerdings kannst du bei der Stadt Bestattungsbeihilfe (Sozialamt) beantragen. Das Bestattungsinstitut selbst kann sich aber nicht an dich wenden, sondern nur an seinen Auftraggeber. Irgendeiner muss die Bestattung ja beauftragt haben. Anspruch auf Bestattungsbeihilfe haben aber nur diejenigen, die zur Übernahme der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet sind; also die Erben ober die Unterhaltsverpflichteten. Wenn der Auftraggeber des Bestattungsinstituts also nicht zum Kreis der gesetzlich Verpflichteten zählt, würde er keine Bestattungsbeihilfe bekommen. Es wäre also nur fair dem Auftraggeber gegenüber, die Bestattungskosten gegenüber dem Beerdigungsinstitut zu übernehmen bzw. die Bereitschaft dazu zu signalisieren - verbunden mit dem Hinweis, dass Antrag (wenn erforderlich) auf Bestattungsbeihilfe beim Sozialamt gestellt wurde und darüber aber noch nicht entschieden ist. Die Bestatter kennen diese Regelung und warten in der Regel auch solange, bis eine Entscheidung vorliegt. Es gibt übrigens recht hohe Freibeträge zur Gewährung der Bestattungsbeihilfe.

Zahlen muss der Haupterbe, das war ihr Mann,( gesetzlich ) somit müssen die Erben des Mannes zahlen, da dies zur Erbmasse gehört. Außer du hast die Beerdigung deiner Mutter in Auftrag gegeben dann stehst du in der Zahlungspflicht!!
Zunächst einmal mein Beileid.
Es war deine Mutter. Der Bestatter hat eine Dienstleistung erbracht. Soll er auf seine Entlohnung verzichten weil du mit der Situation nicht einverstanden bist?