Meine Freundin hat vor ein paar Wochen eine Geburtstagsparty für ihre 5-jährige Tochter gegeben. Beim Rumtoben in ihrem Zimmer hat eine der Geburtsgäste einen Spiegel zerbrochen. Meine Freundin war sich nun sicher, dass die Eltern den Schaden übernehmen würden. Diese sagen aber jetzt sie hätte die Aufsichtspflicht gehabt und wäre deshalb für den Schaden selbst verantwortlich! Haben sie damit recht?

Da hat sie leider Pech. Die 5 jährige kann nicht zur Verantwortung gezogen werden. Wenn überhaupt, dann hätte deine Freundin aufpassen müssen. Sie bleibt ganz klar auf dem Schaden sitzen.

Dafür kommt die Haftpflicht der Eltern des Kindes auf, das den Spiegel geschrottet hat. Wenn die Leute keine Haftpflicht haben, müssen sie den Schaden bezahlen.
DonBrush am 16. Juli 2009 16:32 Genau so.
emjay am 16. Juli 2009 16:33 Völlig falsch. Die Haftpflicht wird hier nicht bezahlen und die Eltern brauchen nicht zu bezahlen.
DerEntomologe am 16. Juli 2009 16:34 Sag das den Eltern. Aufsichtspflicht umfasst nicht derartige Missgeschicke.
Nicoli am 16. Juli 2009 16:39 richtig. die aufsichtpflicht besteht "nur" darin, auf die kinder aufzupassen, damit diese nicht zu schaden kommen
Volker99 am 16. Juli 2009 16:40 Quatsch, auch wenn es so aussieht. siehe BGB 828 . Der gesunde Menschenverstand hilft in juristischen Fragen nicht immer weiter.

sie hat die aufsichtspflicht, das ist richtig. dennoch denke ich, dass die eltern den spiegel über die haftpflicht abwickeln müssten.
emjay am 16. Juli 2009 16:33 Es wird hier nicht gefragt, was du denkst, sondern was richtig ist. Und da liegst du nun mal falsch.
Die haftpflicht zahlt nicht bei Kindern unter 7(aufsichtspflicht)...es wäre einfach nur nett von den Eltern einen beitrag dazu zu steuern..ich meine so als geste!kein 5jähriges kind macht so etwas extra..meine güte ist doch nur ein Spiegel!!!sollen froh sein das sich keiner verletzt hat!!
ich glaube du verwechselt da was ;) also a) die versicherung zahlt immer nur einen schaden dann wenn die aufsichtspflicht verletzt wurde! (das ist einfach so) b) das kind (deliktunfähig) kann nicht haftbar gemacht werden und die eltern auch nicht wenn die aufsichtspflicht nicht verletzt wurde
somit hat das eine mit dem anderen nicht zu tun!
das eine ist AUFSICHTPFLICHT, das andere ist halt die DELIKTUNFÄHIGKEIT
ausserdem sag mir dann mal warum das dann versichert ist in der police? Schäden durch deliktunfähige Kinder
also wir unterscheiden mal zwischen aufsichtspflicht und deliktunfähigkeit des kindes!
a) nur wenn die aufsichtspflicht verletzt wurde dann zahlt die versicherung! heisst also wenn die kinder von beginn des abends bis zum ende toben durften und sich keiner drum gekümmert hätte, also nicht mal wenigstens jede 2-3 stunden dann wäre die aufsichtspflicht verletzt und nur dann würde eine versicherung zahlen.
wegen der deliktunfähigkeit. also die kinder in diesem alter sind noch deliktunfähig, somit können die trotz "verschulden" (wenn eins vorliegt) nicht HAFTBAR GEMACHT WERDEN!!! würde bedeuten, dass der jenige auf den kosten liegen bleibt, denn selbt vor gerichten würde aufgrund diesem sachverhalt der schaden nicht reguliert werden mit dieser begründung!
so aber wenn jetzt eine versicherung (haftpflicht hast) die folgendes beinhaltet:Schäden durch deliktunfähige Kinder 250 bis 10.000 EUR als bsp dann zahlt diese den schaden vorausgesetzt die aufsichtspflicht wurde verletzt!
für eine fünfjährige muss keine haftpflicht zahlen. das ist pech, sie hätte eben besser aufpassen sollen.
Richtig. § 828 BGB sagt, das Kinder unter 7 nie Schadenerstzpflichtig sind. Und die Aufsichtsplicht hat die Gastgebermutter übernommen.
Eben, so einfach ist das. Schon merkwürdig, wie viele falsche Ratschläge hier erteilt werden, die dann auch noch DH's bekommen. Das sagt viel über diese Seite hier aus.
scheiß deutsche gesetze... also kann mein 5 jähriger sohn bei fremden leuten ein haus abfackeln "ausversehen" und ich kann mir ins fäustchen lachen... wilkommen in deutschland