gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Wer muss Haftung für Unfall auf Kindergeburtstag übernehmen?

gefragt von jennifer8 am 16.07.2009 um 16:29 Uhr

Meine Freundin hat vor ein paar Wochen eine Geburtstagsparty für ihre 5-jährige Tochter gegeben. Beim Rumtoben in ihrem Zimmer hat eine der Geburtsgäste einen Spiegel zerbrochen. Meine Freundin war sich nun sicher, dass die Eltern den Schaden übernehmen würden. Diese sagen aber jetzt sie hätte die Aufsichtspflicht gehabt und wäre deshalb für den Schaden selbst verantwortlich! Haben sie damit recht?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Unfall x 1.200 Haftung x 324 Kindergeburtstag x 212

emjay
beantwortet von emjay am 16. Juli 2009 16:31
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da hat sie leider Pech. Die 5 jährige kann nicht zur Verantwortung gezogen werden. Wenn überhaupt, dann hätte deine Freundin aufpassen müssen. Sie bleibt ganz klar auf dem Schaden sitzen.

Kommentar von A99eba013d5ec098fbf8070e3f1303besmallVolker99 am 16. Juli 2009 16:43

Richtig. § 828 BGB sagt, das Kinder unter 7 nie Schadenerstzpflichtig sind. Und die Aufsichtsplicht hat die Gastgebermutter übernommen.

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 16. Juli 2009 16:45

Eben, so einfach ist das. Schon merkwürdig, wie viele falsche Ratschläge hier erteilt werden, die dann auch noch DH's bekommen. Das sagt viel über diese Seite hier aus.

Kommentar von Himmelsmensch am 16. Juli 2009 16:57

scheiß deutsche gesetze... also kann mein 5 jähriger sohn bei fremden leuten ein haus abfackeln "ausversehen" und ich kann mir ins fäustchen lachen... wilkommen in deutschland


DerEntomologe
beantwortet von DerEntomologe am 16. Juli 2009 16:31
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dafür kommt die Haftpflicht der Eltern des Kindes auf, das den Spiegel geschrottet hat. Wenn die Leute keine Haftpflicht haben, müssen sie den Schaden bezahlen.

Kommentar von 2bbb6e1d00574b558a6add64736fd634smallDonBrush am 16. Juli 2009 16:32

Genau so.

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 16. Juli 2009 16:33

Völlig falsch. Die Haftpflicht wird hier nicht bezahlen und die Eltern brauchen nicht zu bezahlen.

Kommentar von E8ff3bd7a5ef9d15817c67f6b49eba1bsmallDerEntomologe am 16. Juli 2009 16:34

Sag das den Eltern. Aufsichtspflicht umfasst nicht derartige Missgeschicke.

Kommentar von C191de01083bd853375fd63271305666smallNicoli am 16. Juli 2009 16:39

richtig. die aufsichtpflicht besteht "nur" darin, auf die kinder aufzupassen, damit diese nicht zu schaden kommen

Kommentar von A99eba013d5ec098fbf8070e3f1303besmallVolker99 am 16. Juli 2009 16:40

Quatsch, auch wenn es so aussieht. siehe BGB 828 . Der gesunde Menschenverstand hilft in juristischen Fragen nicht immer weiter.


Nicoli
beantwortet von Nicoli am 16. Juli 2009 16:31
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

sie hat die aufsichtspflicht, das ist richtig. dennoch denke ich, dass die eltern den spiegel über die haftpflicht abwickeln müssten.

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 16. Juli 2009 16:33

Es wird hier nicht gefragt, was du denkst, sondern was richtig ist. Und da liegst du nun mal falsch.


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 16. Juli 2009 16:30
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sie hat nicht unrecht.


anonym
beantwortet von Tellerchen am 16. Juli 2009 16:45
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die haftpflicht zahlt nicht bei Kindern unter 7(aufsichtspflicht)...es wäre einfach nur nett von den Eltern einen beitrag dazu zu steuern..ich meine so als geste!kein 5jähriges kind macht so etwas extra..meine güte ist doch nur ein Spiegel!!!sollen froh sein das sich keiner verletzt hat!!

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayaNr1 am 16. Juli 2009 16:53

ich glaube du verwechselt da was ;) also a) die versicherung zahlt immer nur einen schaden dann wenn die aufsichtspflicht verletzt wurde! (das ist einfach so) b) das kind (deliktunfähig) kann nicht haftbar gemacht werden und die eltern auch nicht wenn die aufsichtspflicht nicht verletzt wurde

somit hat das eine mit dem anderen nicht zu tun!

das eine ist AUFSICHTPFLICHT, das andere ist halt die DELIKTUNFÄHIGKEIT

ausserdem sag mir dann mal warum das dann versichert ist in der police? Schäden durch deliktunfähige Kinder


PlayaNr1
beantwortet von PlayaNr1 am 16. Juli 2009 16:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

also wir unterscheiden mal zwischen aufsichtspflicht und deliktunfähigkeit des kindes!

a) nur wenn die aufsichtspflicht verletzt wurde dann zahlt die versicherung! heisst also wenn die kinder von beginn des abends bis zum ende toben durften und sich keiner drum gekümmert hätte, also nicht mal wenigstens jede 2-3 stunden dann wäre die aufsichtspflicht verletzt und nur dann würde eine versicherung zahlen.

wegen der deliktunfähigkeit. also die kinder in diesem alter sind noch deliktunfähig, somit können die trotz "verschulden" (wenn eins vorliegt) nicht HAFTBAR GEMACHT WERDEN!!! würde bedeuten, dass der jenige auf den kosten liegen bleibt, denn selbt vor gerichten würde aufgrund diesem sachverhalt der schaden nicht reguliert werden mit dieser begründung!

so aber wenn jetzt eine versicherung (haftpflicht hast) die folgendes beinhaltet:Schäden durch deliktunfähige Kinder 250 bis 10.000 EUR als bsp dann zahlt diese den schaden vorausgesetzt die aufsichtspflicht wurde verletzt!


Volker99
beantwortet von Volker99 am 16. Juli 2009 16:39
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!


ttempelhueter
beantwortet von ttempelhueter am 16. Juli 2009 16:38
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

für eine fünfjährige muss keine haftpflicht zahlen. das ist pech, sie hätte eben besser aufpassen sollen.


anonym
beantwortet von Svenja101 am 16. Juli 2009 16:30
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja, eigentlich schon. Und die Freundin.


anonym
beantwortet von MrsAlice am 16. Juli 2009 16:30
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

die eltern des kindes der den spigel zerbrochen hat

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 16. Juli 2009 16:31

Nein, das stimmt nicht.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Unfall mit Totalschaden, Wiederbeschaffungswert zu gering

    AUTO gefälschter TÜV unfall gebaut

    Kindergeburtstag ! Brauche Hilfe für Getränke

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.