
der vertrag ist nicht gültig da das 12jährige kind nicht volljährig ist

Ein 12 jähriger kann keinen Vertrag abschließen, der Vertrag ist somit nichtig.

wenn der kleine nicht zahlt, dann die eltern.........
Anell am 5. Oktober 2008 16:22 Nein! Siehe die Antworten unten. Ungültiger Vertrag, kein Problem, da herauszukommen, selbst, wenn sie ein falsches Alter angegeben hat. Anell
breath89 am 5. Oktober 2008 16:26 ein jamba vertrag kann man abschließen nur mit einer einzigen sms auch ohne ein alter anzugeben und wenn ein 12 jähriger ein handy von seinen eltern bekommt (was ich für schwachsin halte in gewissen punkten) dann sind die eltern für das handy und den vertrag den sie abgeschlossen haben verantwortlich und somit auch für das was der kurze damit anstellt.........
Anell am 5. Oktober 2008 16:34 Das ist jetzt ein interessanter Sachverhalt, ich wusste nicht, dass es über Handy gelaufen ist. Weißt du, wo das gesetzlich geregelt ist? (Ich kann mir immer noch vorstellen, dass trotzdem gilt, dass Minderjährige keine Verträge abschließen können bzw. diese ungültig sind. Gilt ja auch, wenn sie es am PC ihrer Eltern tun...) Anell
Soundfrau am 5. Oktober 2008 16:36 Das denke ich auch - der Handyvertrag wird wohl nicht auf den Namen des Kindes laufen. Somit ist der, auf dessen Namen der Vertrag läuft (ein Elternteil vermutlich) verantwortlich dafür, was mit seinem Handy angestellt wird.
breath89 am 5. Oktober 2008 16:53 was verträge am pc angeht, muss man sagen, dass derjenige, dem der anschluss gehört, für die vorgänge über diesen verantwortlich ist.......
Das was hier geschrieben wird ist so nicht ganz richtig. Ein Kind ist von 7 bis 17 Jahren beschränkt geschäftsfähig und darf im Rahmen des "Taschengeldparagraphen" rechtsgeschäfte schließen. Sind es größere Anschaffungen, so ist der Vertrag bis zur Zustimmung des Erziehungsberechtigen schwebend unwirksam.

Kinder sind nicht geschäftsfähig. Erst ab 18 kann man Verträge abschließen.
Es ist kein Vertrag zustande gekommen, weil das Kind noch nicht geschäftsfähig ist.
Es haftet keiner, weil das Kind nicht volljährig ist.

Obwohl ein Kind beschränkt geschäftsfähig ist, wird gewöhnlich zugunsten des Kindes/der Eltern entschieden, da es sich bei den JAMBA-Abos gewöhnlich um schwer durchschaubare Angebote und Kostenfallen handelt. In der Regel niemand, der vertrag ist nichtig.

der vertrag ist ungültig da der 12jährige nicht vertragsfähig ist

In dem Alter liegt keine Geschäftsfähigkeit vor,auch nicht im Ramen von Taschengeld !
Abschließen darf jeder alles, nur in dem Fall müssten die gesetzlichen Vertreter im Nachhinein zustimmen !
Nicht auf die Idee kommen so etwas zu kündigen das gibt Ärger, die Knaben warten nur darauf !