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Wer muss haften wenn 12 Jährige einen Jamba Vertrag abschließt?

gefragt von gaboxy am 05.10.2008 um 16:18 Uhr

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hajottka
beantwortet von hajottka am 5. Oktober 2008 16:19
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Ein 12 jähriger kann keinen Vertarg abschliessen!


fatu29
beantwortet von fatu29 am 5. Oktober 2008 16:19
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der vertrag ist nicht gültig da das 12jährige kind nicht volljährig ist


reyhane
beantwortet von reyhane am 5. Oktober 2008 16:20
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Ein 12 jähriger kann keinen Vertrag abschließen, der Vertrag ist somit nichtig.


breath89
beantwortet von breath89 am 5. Oktober 2008 16:19
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wenn der kleine nicht zahlt, dann die eltern.........


Kommentar von 955ba6637d3e5a64c1d2ee095824f132smallAnell am 5. Oktober 2008 16:22

Nein! Siehe die Antworten unten. Ungültiger Vertrag, kein Problem, da herauszukommen, selbst, wenn sie ein falsches Alter angegeben hat. Anell

Kommentar von Eb7638689a680764d43c68f08936ac87smallbreath89 am 5. Oktober 2008 16:26

ein jamba vertrag kann man abschließen nur mit einer einzigen sms auch ohne ein alter anzugeben und wenn ein 12 jähriger ein handy von seinen eltern bekommt (was ich für schwachsin halte in gewissen punkten) dann sind die eltern für das handy und den vertrag den sie abgeschlossen haben verantwortlich und somit auch für das was der kurze damit anstellt.........

Kommentar von 955ba6637d3e5a64c1d2ee095824f132smallAnell am 5. Oktober 2008 16:34

Das ist jetzt ein interessanter Sachverhalt, ich wusste nicht, dass es über Handy gelaufen ist. Weißt du, wo das gesetzlich geregelt ist? (Ich kann mir immer noch vorstellen, dass trotzdem gilt, dass Minderjährige keine Verträge abschließen können bzw. diese ungültig sind. Gilt ja auch, wenn sie es am PC ihrer Eltern tun...) Anell

Kommentar von 53fb6b45c448bec1af26704478490421smallSoundfrau am 5. Oktober 2008 16:36

Das denke ich auch - der Handyvertrag wird wohl nicht auf den Namen des Kindes laufen. Somit ist der, auf dessen Namen der Vertrag läuft (ein Elternteil vermutlich) verantwortlich dafür, was mit seinem Handy angestellt wird.

Kommentar von Eb7638689a680764d43c68f08936ac87smallbreath89 am 5. Oktober 2008 16:53

was verträge am pc angeht, muss man sagen, dass derjenige, dem der anschluss gehört, für die vorgänge über diesen verantwortlich ist.......


Daniel024
beantwortet von Daniel024 am 5. Oktober 2008 16:58
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Das was hier geschrieben wird ist so nicht ganz richtig. Ein Kind ist von 7 bis 17 Jahren beschränkt geschäftsfähig und darf im Rahmen des "Taschengeldparagraphen" rechtsgeschäfte schließen. Sind es größere Anschaffungen, so ist der Vertrag bis zur Zustimmung des Erziehungsberechtigen schwebend unwirksam.


saftschubse
beantwortet von saftschubse am 5. Oktober 2008 16:25
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Kinder sind nicht geschäftsfähig. Erst ab 18 kann man Verträge abschließen.


anonym
beantwortet von Wikingerbraut am 5. Oktober 2008 16:25
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Es ist kein Vertrag zustande gekommen, weil das Kind noch nicht geschäftsfähig ist.


anonym
beantwortet von EuroTaTeam am 5. Oktober 2008 17:05
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Es haftet keiner, weil das Kind nicht volljährig ist.


frost
beantwortet von frost am 5. Oktober 2008 20:09
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Obwohl ein Kind beschränkt geschäftsfähig ist, wird gewöhnlich zugunsten des Kindes/der Eltern entschieden, da es sich bei den JAMBA-Abos gewöhnlich um schwer durchschaubare Angebote und Kostenfallen handelt. In der Regel niemand, der vertrag ist nichtig.


zahraa
beantwortet von zahraa am 6. Oktober 2008 09:20
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der vertrag ist ungültig da der 12jährige nicht vertragsfähig ist


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 6. Oktober 2008 16:42
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In dem Alter liegt keine Geschäftsfähigkeit vor,auch nicht im Ramen von Taschengeld !

Abschließen darf jeder alles, nur in dem Fall müssten die gesetzlichen Vertreter im Nachhinein zustimmen !

Nicht auf die Idee kommen so etwas zu kündigen das gibt Ärger, die Knaben warten nur darauf !


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