Wer muss GEMA bezahlen: Dj oder Veranstalter?
Hallo ihr lieben,
ich werde nächstes Jahr eine Veranstaltung ausrichten mit ca. 1000 Besuchern. Es wird eine Art moderne Messe werde auf der ein DJ ein bisschen House Music spielen soll. Wenn ich ein DJ buche, wer muss die GEMA Gebühren bezahlen? Leider verstehe ich die GEMA Webseite nicht so ganz.
5 Antworten
Diese Gebühren muss der Veranstalter tragen. Habe selbst mal aufgelegt daher weiß ich das.
LG Eurosat
Dankeschön für die Antwort. Kann mir jemand sagen was für einen Tarif ich wählen muss? Ich verstehe die Tarife nicht. Ich würde nur gern wissen was mich das kostet.
Tarif U-K ist natürlich Quatsch. Wenn, dann käme der Tarif WR-VR-MES (Musikwiedergabe von Tonträgern auf Messen und Ausstellungen) in Frage.
Immer der Veranstalter!
Es geht nach Größe des Veranstaltungsraum und Anzahl der Gäste!
Der DJ zahlt grundsätzliche Gebühren für sein Repertoire, nicht veranstaltungsbezogen (ansonsten wäre die erworbene Musik nur für private Nutzung zugelassen).
Der Veranstalter muss dem Gesetz nach die konkrete Veranstaltung bzw. die dabei geplante Musiknutzung anmelden und zahlen.
Die Suche des richtigen Tarifes ist eigentlich nicht so schwer; versuche es mal hiermit: https://online.gema.de/aidaos/index.faces
Dies ist zu 100% falsch! Der DJ stellt keine Öffentlichkeit her und nach dem Gesetz gilt der 'geldwerte Vorteil' als Lizenzierungsgrundlage. Solange ein DJ kein Veranstalter ist, muss er nichts zahlen es sei denn er remixed Stücke etc. Aber auch VR-Ö ist Sache von der Person, die die Öffentlichkeit herstellt und so die Grundlage für den geldwerten Vorteil schafft.
Der Veranstalter.
GEMA ist immer Veranstaltersache. Der meldet die musikalische Veranstaltung an und zahlt auch die GEMA Gebühren. Damit hast du als DJ nichts zu tun. Es sei denn, du bist gleichzeitig auch der Veranstalter. :)
PS.: Nach welchen Tarifen fragst du bei den anderen Kommentaren?
Warscheinlich den Tarif wo man fürn festival mit dj nehmen muß https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-u-k/
https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-u-k/