Es ist klar, dass Kinder ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig sind. Wie sieht es jedoch aus, wenn nur ein geringes Einkommen vorhanden ist? In diesem Fall nur ein 400-Euro-Job. Zählt dann auch das Einkommen des Ehepartners dazu? Wäre sehr froh, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte. Danke!

Der Selbstbehalt beim Elternunterhalt beträgt 1.400€ plus die Hälfte des übersteigenden Betrages. Daher sollte keine Leistungsfähigkeit bestehen. Der Ehepartner ist nicht unterhaltspflichtig ggü. den Schwiegereltern.
Dazu gibt es doch Ratgeberhefte bei der Verbraucherzentrale. Halbwissen nützt wenig und ich würde es genau wissen wollen.
Das ist mir bekannt. Wollte nur schon mal eine Vorabinfo
Es kommt schon darauf an, welche finanziellen Möglichkeiten du hast. Wenn du zwar wenig verdienst, dein Mann aber viel und er dir gegenüber unterhaltspflichtig ist, zählt sein Einkommen z.T. mit. Auch Vermögenswerte spielen eine Rolle.
kiramarie am 3. November 2009 22:08 Die Grenzen sind aber sehr,sehr hoch.
Wir haben eine Eigentumswohnung, mein Mann (um seine Mutter geht es) ist schon lange Frührentner und ich arbeite Vollzeit. Da wir noch zwei Töchter ohne Einkommen haben, zählt das ja auch noch
du kannst beruhigt sein!!! die unterhaltsgrenze liegt wirklich ziemlich weit oben!!!;)
Danke, dann kann ich beruhigt sein
jaa kannst du bin mir sicher arbeite beim ra :)

Nein, keine Sorge. Die Grenzen sind recht hoch angesetzt, so schnell muß keiner zahlen.
Danke. Dachte ich auch, nur mein Schwager meint, dass jeder mind. 100,-- zahlen muss
kiramarie am 3. November 2009 22:07 Nein, mein MAnn war auch viele Jahre unterhaltspflichtig für seine Mutter. Wir mußten zwar alle 2-3 Jahre Formulare ausfüllen u. alles angeben(Kosten,Einnahmen etc.) u. es wurde geprüft. Aber wir mußten nie zahlen. Lass dich nicht bange machen.
Danke!
Bitte!