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wer muss fensterreparatur (blindes Fenster) bei Éigentumswohnung bezahlen / Eigentümer oder Alle Eig

gefragt von sowhatelse am 16.12.2008 um 20:57 Uhr
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Eigentumswohnung x 214 Eigentümergemeinschaft x 28 Fensterreparatur x 3

geige
beantwortet von geige am 25. Dezember 2008 09:24
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Fenster stehen zwingend im Gemeinschaftseigentum, insofern trifft auch die Kostentragungspflicht für ein erneuerungswürdiges Fenster die Gemeinschaft.

Aber keine Regel ohne Ausnahme: möglich wäre eine Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung über eine abweichende Kostentragungsregelung zu § 16 (2) WEG oder aber ihr verfügt in dieser über eine Öffnungsklausel, über die per Beschluss eine abweichende Kostentragungspflicht wirksam beschlossen ist, dies wäre von Dir zu prüfen.

Seid Juli 2007 (WEG-Reform) ist es für die Gemeinschaft auch möglich, diese Kosten per Beschluß im Einzelfall dem jeweiligen Sondereigentümer aufzugeben, vgl. § 16 (4) WEG.

Kommentar von 5158c3ec2673b97e7143207edfb155cesmallgeige am 25. Dezember 2008 10:08

ne ne ne, jetzt hat mich der seit / seid Virus hier auch schon gepackt... Seit natürlich!


edermeder
beantwortet von edermeder am 17. Dezember 2008 07:24
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Wenn nichts schriftlich fixiert ist (z.B. in einem Protokoll einer Eigentümerversammlung, Teilungsurkunde) im Zweifel der Wohnungseigentuemer.

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 17. Dezember 2008 12:50

wieso im Zweifel. Zum einen gilt Eigentum verpflichtet und man kann doch nicht davon ausgehen, daß die Gemeinschaft alles mögliche bezahlt. Denn das könnte auch mal nach hinten losgehen.

Kommentar von 5158c3ec2673b97e7143207edfb155cesmallgeige am 25. Dezember 2008 09:29

@tabaluga: Deine Antwort erstaunt mich, lt. Deinen Profil- bzw. Expertenangaben....



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