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Wer muss eine beschädigte Klospülung in der Mietwohnung reparieren?

gefragt von Galliard am 25.01.2008 um 9:30 Uhr

Hallo allerseits. Die Spülung im Haus meiner Großmutter hatte einen Defekt. Wasser lief noch längere Zeit nach dem Betätigen der Spülung. Die Spülung ist schon 18 Jahre alt, wir haben da meines Wissens nach nichts beschädigt. Ein Klemptner kam (ich denke wir haben den bestellt, weiß es aber nicht mehr). Er stellte eine Rechnung. Müssten diese Rechnung jetzt wir oder der Vermieter begleichen?


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Reply


anjanni
beantwortet von anjanni am 25. Januar 2008 09:32
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Ihr. Wer die Musik bestellt, muß sie bezahlen.

Generell hätte der Mangel dem Vermieter gemeldet werden müssen. Der muß dann den Klempner bestellen. Und wenn der Klempner dann feststellt, daß Oma offenbar ihre ganzen Kräfte sinnlos eingesetzt hat, muß Oma bezahlen - sonst der Vermieter.

Vielleicht ist der Vermieter kulant und übernimmt auch nachträglich noch.

Ausnahme: der Betrag fällt noch unter Kleinreparaturen, und im Mietvertrag gibt es dazu eine Klausel, die diese auf den Mieter abwälzt (bis zu einem bestimmten Betrag).

Kommentar von Simple_avatar2smallamiria71 am 25. Januar 2008 09:37

mal wieder ein Däumchen dafür ;-)

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 25. Januar 2008 09:37

:-)

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 25. Januar 2008 09:44

DH!


Shira
beantwortet von Shira am 25. Januar 2008 09:33
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Normalerweise muss der Vermieter für den Schaden aufkommen. Ihr hättet aber vorher, fragen müssen, ob ihr auf eigene Faust einen Handwerker bestellt. Jetzt besteht nur noch die Möglichkeit, dem Vermieter die Rechnung vorzulegen, und zu hoffen, dass er sie bezahlt.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 25. Januar 2008 09:43

Korrekt!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 25. Januar 2008 09:42
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Wer den Handwerker beauftragt, der muss ihn auch bezahlen. Anders ist es nie gewesen! Die oma hätte sich erst an den Hausmeister oder die Hausverwaltung wenden können, dann hätte der Vermieter mindestens einen Teil der Kosten übernommen, wenn nicht gar alles.

Aber vielleicht kann man mit dem Vermieter paar nette Worte wechseln und das Geld oder ein Teil zurück kriegt bzw. mit der Miete verrechnet bekommt?


wim50
beantwortet von wim50 am 25. Januar 2008 09:52
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Im Allgemeinen ist es Sache des Vermieters, Fußböden, Fenster, Türen, Installationen (Elektro, Gas, Wasser Sch...), eben alles was immobil ist. Normalerweise ist der Vermieter auch dafür zuständig, Handwerker zu bestellen, aber wenn er es trotz Mängelanzeige nicht tut, bleibt dem Mieter nichts anderes, als selbst zu handeln.

In dem Fall kann er die Rechnung (über angemessene Reparaturleistungen) an den Vermieter weiterleiten oder sie selbst bezahlen und den Betrag von der Miete einbehalten. Im Falle eines Streites würde er damit sicher Recht bekommen. Natürlich muss in diesem Fall die Notwendigkeit einer Reparatur auch geklärt werden. Es gibt sicher genug Fälle, in denen eine Reparatur zwar angebracht erscheint, die aber nicht dringend ist und auch später, z.B. während einer geplanten Rekonstruktion, erledigt werden könnte.

Natürlich wäre eine Mängelanzeige beim Vermieter notwendig gewesen und eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels.


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