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Zahlt das nicht die Hausratversicherung? Ich denke aber die machen das nur wenn Du die Polizei eingeschaltet hast wg. Spurensicherung.

Die Polizei einschalten und dann die Hausratversicherung!!

Der Vermieter, da die Aussentür zu seinem "Einzugsbereich" Treppenhaus (und nicht zu der von dir gemieteten Wohnung) gehört.

Wenn nicht der Einbrecher: Dann der Eigentümer des Türschlosses würde ich sagen.

Ich gehe davon aus , dass du die Polizei informiert hast um die Spuren zu sichern . Hol dir das Prozokoll von der Polizei als beweis und reiche es bei deiner Hausratversicherung ein .Ein Versuch ist es immer wert