Ich bin im Juni in meine Wohnung gezogen. Ich habe die Mängelliste rechtzeitig ausgefüllt und abgeschickt. Damals war die Vorhangleiste kapput, nun ist sie repariert (Jedoch erst seit ca. einem Monat, da der Schreiner die Termine nie eingehalten hat). Gestern habe ich eine Rechnung bekommen und wurde aufgefordert, diese Reparatur zu bezahlen. Nun zu meiner Frage: Muss wirklich ich diese Rechnung bezahlen? Meiner Meinung nach muss sie der Vermieter bezahlen, da der Schaden schon war als ich eingezogen bin und da ich den Schaden auf die Mängelliste geschrieben habe..
Danke für eure Antworten
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vollkommen richtig, du musst es nicht bezahlen. entweder der vermieter oder ggf der vormieter wenn er sie beschädigt hat

sehe ich auch so, dass das dann sache der vm ist

eig. doch schon.. aber du musst beweisen können das der schaden vor deinem einzug schon da war
Dafür ist ja die Mängelliste oder?
Nein, brauchst Du nicht bezahlen. Leite die Rechnung an Deinen Vermieter weiter, zumal es auf dem Übergabeprotokoll vermerkt ist, daß der Mangel beim Einzug schon vorhanden war.
Kommt auch etwas auf die Höhe der Rechnung drauf an, aber wenn die Mängelliste akzeptiert wurde von Deinem Vermieter, dann er.
der Vermieder hat selbst den Schreiner "bestellt" ohne dies mit mir abzusprechen, also gehe ich davon aus das sie akzeptiert wurde

Wenn die Leiste bereits bei Einzug defekt war zahlt das nicht der Mieter. Die Mängel wurden gerügt und der Vermieter muss dies auch bezahlen, vorausgesetzt, er hat das auch beauftragt. Für Dinge die während der Mietdauer kaputt gehen, wäre es interessant, ob es eine Kleinreparaturklausel im Vertrag gibt. Vielleicht handelt es sich auch um ein Versehen. Nehmen Sie die Rechnung mit zum Vermieter und besprechen Sie alles. MfG
Wer hat denn den Schreiner bestellt? Sollte das der Mieter gewesen sein, muss er ihn zahlen. Hat der VM ihn bestellt, muss er es zahlen.
wer die Musik bestellt, bezahlt. In diesem Fall wohl der Vermieter

Das ist in Deinem Fall eindeutig Sache des Vermieters, unabhängig von der Rechnungshöhe und was dazu im Mietvertrag steht. Der Schaden bestand ja schon bei Einzug. Leite die Rechnung an Deinen Vermieter weiter, er wird sie dann schon begleichen.