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Meistens regelt das der Vermieter. Wird dann über die Nebenkosten abgerechnet!
Gekauft werden die gar nicht. Bei uns werden die vom Entsorgungsunternehmen zur Verfügung gestellt.
Beantragen muß das der Vermieter.
Und die Entsorgung bezahlen muß der Mieter.

Die muss man nicht kaufen, die wird einem von der stadt/entsorgungsbetrieben bereitgestellt.
nicht überall
frauke1982 am 24. Juli 2009 11:50 so ist das hier zumindest...ansonsten je nachdem, wie es im Mietvertrag steht!

Muss er nicht das kommt drauf an wie man sich einigt. Ich hab bis jetzt immer meine eigenen tonnen gehabt da dies günstiger war.

Die Restmülltonne wird doch nur gemietet oder sehe ich das falsch? Das müßte der Hausbesitzer/Vermieter tun.
Der Mieter muss gar keine Mülltonne kaufen, die muss der Vermieter zur Verfügung stellen.
Bei uns kauft sich die jeder selbst, außer in großen Häusern, wo es eine große Tonne gibt

die wird ja nicht gekauft, sondern gemietet. Und der Vermieter muß die Organisation übernehmen, daß die angemietet wird, aber du zahlst es dann quasi mit den Mietnebenkosten. Wenn über diese zu Verfügung gestellte Mülltonne hinaus eine weitere Mülltonne brauchst (weil du z.B. extrem viel Müll produzierst) mußt du dich ganz allein drum kümmern. Kannst aber evtl. mit dem Vermiter drüber sprechen, ob nicht doch eine größere Tonne möglich ist. Auch mal mit den anderen Mietern absprechen, falls es Gemeinschaftstonnen sind.

Die wird von der Stadt zur Verfügung gestellt.

es kann durchaus auch sein, dass die tonne, wenn sie nur für eine mietpartei ist ( also jede mietpartei eine hat ) direkt mit dem mieter abgerechnet werden kann. das müsste dann im mietvertrag geregelt sein. letztlich ist es ja egal ob der mieter das direkt bezahlt oder mit der betriebskostenabrechnung. gemeinschaftstonnen werden grundsätzlich über den vermieter bestellt und auch die häufigkeit der abholung geregelt.
Die Restmülltonne wird von der Stadt zur Verfügung gestellt und die Kosten müssen vom Vermieter anteilig über die Nebenkosten abgerechnet werden. Es gibt eine Mindestgröße je nach Personenanzahl.